Description |
Das Modul „Bachelor: Forschungsarbeit“ umfasst insgesamt 2 Semester (1 Studienjahr) und beginnt im Frühjahrssemester (4. Semester). Voraussetzung ist der erfolgreiche Besuch des Kurses „Sozialforschung Grundlagen II“, in dem sich die Studierenden zu einer Forschungsgruppe zusammenfinden und aufbauend auf Forschung und Theorie eine wissenschaftliche Fragestellung entwickeln. Die empirische Überprüfung dieser Fragestellung ist Gegenstand des Moduls „Bachelor: Forschungsarbeit“ und wird im Forschungsworkshop begleitet, der im Frühjahrs- und Herbstsemester jeweils wöchentlich stattfindet. Das erste Semester des Forschungsworkshops dient der Planung und Vorbereitung der Erhebung und wird mit der Forschungsskizze (Erhebungs- und Auswertungsplan) abgeschlossen. Das Zwischensemester (3 Monate im Sommer zwischen 2. und 3. Studienjahr) ist für die Durchführung der empirischen Untersuchung (Feldphase) vorgesehen. Im folgenden Semester werden die Datenauswertung und die Interpretation der Ergebnisse diskutiert. Zum Abschluss des Moduls wird der schriftliche Auswertungsbericht abgegeben. Insgesamt wird das Modul Bachelor: Forschungsarbeit bei erfolgreichem Bestehen mit 18 ECTS kreditiert, wobei auf die Forschungsskizze und den Forschungsworkshop je 3 ECTS und auf den Auswertungsbericht 12 ECTS entfallen. Im Forschungsworkshop müssen alle Leistungsanforderungen erfüllt sein, um die ECTS zu erhalten (Referate, Ko-Referate, Auswertungsplan). Es besteht Anwesenheitspflicht, unentschuldigtes Fehlen insbesondere bei eigenen Präsentationen (Referat, Ko-Referat, Posterpräsentation etc.) kann bedeuten, dass ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss! BAas08d Bachelorarbeit: Auswertungsbericht Das Modul „Bachelor: Forschungsarbeit“ wird im Anschluss an das 5. Semester mit dem Auswertungsbericht abgeschlossen. Die Richtlinien für die Abfassung dieser Arbeit sind auf moodle abgelegt. Der Auswertungsbericht wird kollektiv benotet, in Ausnahmefällen kann Einzelbenotung bei der BereichsleiterIn Soziologie, Sozialpolitik, Sozialarbeit beantragt werden. Eine Einzelbewertung kann von einer gesamten Gruppe, Teilen der Gruppe, Einzelpersonen, aber auch von der Beratungsperson der Gruppe und den Dozenten beantragt werden. |