Öffentliches Recht II

  • Teaching

    Details

    Faculty Faculty of Law
    Domain Law
    Code UE-DDR.00711
    Languages German
    Type of lesson Lecture
    Level Bachelor
    Semester SA-2022 , SP-2023

    Title

    French Öffentliches Recht II
    German Öffentliches Recht II
    English Public Law II

    Schedules and rooms

    Summary schedule Wednesday 15:15 - 18:00, Hebdomadaire (Academic year)
    Friday 11:15 - 13:00, Hebdomadaire (Academic year)

    Teaching

    Responsibles
    • Waldmann Bernhard
    Teachers
    • Gautschi Oliver
    • Waldmann Bernhard
    Assistants
    • Gautschi Oliver
    • Wanner Tamara Chantal
    Description

    In the academic year 2022/23, this course will be streamed.

    Die Vorlesung "Öffentliches Recht II" ist dem Allgemeinen Verwaltungsrecht gewidmet. Erarbeitet werden die allgemeinen Grundsätze und Rechtsfiguren, die von Lehre und Rechtsprechung vor dem Hintergrund der zahlreichen besonderen Verwaltungsrechtserlasse entwickelt worden sind.

    Nach einer kurzen Einführung werden im Einzelnen folgende Grundfragen behandelt:
    1. Welche Aufgaben hat die Verwaltung zu erfüllen? (Verwaltungsaufgaben)
    2. Wie ist die Verwaltung im Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgaben organisiert? (Verwaltungsorganisation)
    3. Mit welchen Instrumenten und Formen und in welchem Verfahren handelt die Verwaltung? (Handlungsformen)
    4. Welche Rechtsgrundsätze und Prinzipien hat die Verwaltung im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten? (Rechtsbindung der Verwaltung)
    5. Welches sind die Folgen des Verwaltungshandelns? (Rechtsgestaltung, Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse, Haftung)
    6. Behandelt werden schliesslich einige typische verwaltungsrechtliche Regelungsinstrumente (wie z.B. Polizeibewilligungen, Konzessionen oder Abgaben) sowie besondere Verwaltungsrechtsverhältnisse (wie z.B. Anstaltsbenutzungsverhältnisse usw.)

    Training objectives

    Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, in komplexeren Problemen (aus den behandelten Themenbereichen) des Allgemeinen Verwaltungsrechts die relevanten Fragestellungen herauszuarbeiten und (vertretbare) Lösungen zu entwickeln.

    Zu diesem Zweck müssen die Studierenden
    - die in den Vorlesungen, Übungen und Unterlagen eingeführten Begriffe und Rechtsfiguren des Allgemeinen Verwaltungsrechts kennen,
    - die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen diesen Begriffen und Rechtsfiguren erkennen,
    - sich in den einschlägigen Rechtsgrundlagen zurechtfinden,
    - die einschlägige Praxis und Lehre im Bereich der behandelten Fragestellungen (sofern sie in der Veranstaltung behandelt worden sind) kennen sowie
    - eine Methode zur Erarbeitung von (komplexeren) Fragestellungen und zu einer "sauberen" rechtlichen Argumentation entwickeln.

    Descriptions of Exams

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.

    Documents

    Bibliography

    Die Unterlagen zur Vorlesung und zu den Übungen sind auf der Plattform "Moodle" abrufbar. Das Passwort wird zu Beginn des Studienjahres in der Vorlesung bekanntgegeben. Es kann ausserdem jederzeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Waldmann angefragt werden. Zu empfehlen ist ausserdem der Erwerb der Erlasssammlung "Öffentliches Recht II" (im Rahmen der TextO-Ausgaben des Helbing-Lichtenhahn-Verlags) oder eine gleichnamige Erlasssammlung. Es kann die Sammlung aus dem ersten Studienjahr benutzt werden.

  • Dates and rooms
    Date Hour Type of lesson Place
    21.09.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    23.09.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    28.09.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    30.09.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    05.10.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    07.10.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    12.10.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    14.10.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    19.10.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    21.10.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    26.10.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    28.10.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    02.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    04.11.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    09.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    11.11.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    16.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    18.11.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    23.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    25.11.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    30.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    02.12.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    07.12.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    09.12.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    14.12.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    16.12.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    21.12.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    23.12.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120
    22.02.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    24.02.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    01.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    03.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    08.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    10.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    15.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    17.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    22.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    24.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    29.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    31.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    05.04.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    19.04.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    21.04.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    26.04.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    28.04.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    03.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    05.05.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    10.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    12.05.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    17.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    24.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    26.05.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
    31.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115
    02.06.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C
  • Assessments methods

    Written exam - SP-2023, 2ème session 2023

    Assessments methods By rating
    Descriptions of Exams

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.

    Written exam - SP-2023, Session de rattrapage 2023

    Assessments methods By rating
    Descriptions of Exams

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.

    Written exam - SA-2023, 1ère session 2024

    Assessments methods By rating
    Descriptions of Exams

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.

  • Assignment
    Valid for the following curricula:
    Ens. compl. en Droit
    Version: ens_compl_droit
    Softskills > Public Law II

    Environmental Sciences and Humanities, Option Environmental Law 60 ECTS
    Version: 2023_1/V_01
    Environmental sciences, minor ENV-60-I, option Environmental law > Environmental Law 2019 > Public Law II

    Law 180
    Version: 20221107
    IUR II

    Law 30
    Version: 20160125

    Law 60
    Version: 20160125

    Law 90 [MA]
    Version: 20221107
    Additional achievements
    Special Credits
    Semestrial Intensive Courses / Block Courses > Elective courses

    Legal Studies 90 [MA]
    Version: 20160122
    Compulsory courses
    Elective courses
    Additional achievements

    Part-time Law Studies 180
    Version: 20221107
    OBLIGATORY > 1. Year > IUR TP I > Public Law II