Öffentliches Recht II
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Teaching
Details
Faculty Faculty of Law Domain Law Code UE-DDR.00711 Languages German Type of lesson Lecture
Level Bachelor Semester AS-2022 , SS-2023 Title
French Öffentliches Recht II German Öffentliches Recht II English Public Law II Schedules and rooms
Summary schedule Wednesday 15:15 - 18:00, Hebdomadaire (Academic year)
Friday 11:15 - 13:00, Hebdomadaire (Academic year)
Teaching
Responsibles - Waldmann Bernhard
Teachers - Gautschi Oliver
- Waldmann Bernhard
Assistants - Gautschi Oliver
- Wanner Tamara Chantal
Description In the academic year 2022/23, this course will be streamed.
Die Vorlesung "Öffentliches Recht II" ist dem Allgemeinen Verwaltungsrecht gewidmet. Erarbeitet werden die allgemeinen Grundsätze und Rechtsfiguren, die von Lehre und Rechtsprechung vor dem Hintergrund der zahlreichen besonderen Verwaltungsrechtserlasse entwickelt worden sind.
Nach einer kurzen Einführung werden im Einzelnen folgende Grundfragen behandelt:
1. Welche Aufgaben hat die Verwaltung zu erfüllen? (Verwaltungsaufgaben)
2. Wie ist die Verwaltung im Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgaben organisiert? (Verwaltungsorganisation)
3. Mit welchen Instrumenten und Formen und in welchem Verfahren handelt die Verwaltung? (Handlungsformen)
4. Welche Rechtsgrundsätze und Prinzipien hat die Verwaltung im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten? (Rechtsbindung der Verwaltung)
5. Welches sind die Folgen des Verwaltungshandelns? (Rechtsgestaltung, Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse, Haftung)
6. Behandelt werden schliesslich einige typische verwaltungsrechtliche Regelungsinstrumente (wie z.B. Polizeibewilligungen, Konzessionen oder Abgaben) sowie besondere Verwaltungsrechtsverhältnisse (wie z.B. Anstaltsbenutzungsverhältnisse usw.)Training objectives Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, in komplexeren Problemen (aus den behandelten Themenbereichen) des Allgemeinen Verwaltungsrechts die relevanten Fragestellungen herauszuarbeiten und (vertretbare) Lösungen zu entwickeln.
Zu diesem Zweck müssen die Studierenden
- die in den Vorlesungen, Übungen und Unterlagen eingeführten Begriffe und Rechtsfiguren des Allgemeinen Verwaltungsrechts kennen,
- die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen diesen Begriffen und Rechtsfiguren erkennen,
- sich in den einschlägigen Rechtsgrundlagen zurechtfinden,
- die einschlägige Praxis und Lehre im Bereich der behandelten Fragestellungen (sofern sie in der Veranstaltung behandelt worden sind) kennen sowie
- eine Methode zur Erarbeitung von (komplexeren) Fragestellungen und zu einer "sauberen" rechtlichen Argumentation entwickeln.Descriptions of Exams Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.
Documents
Bibliography Die Unterlagen zur Vorlesung und zu den Übungen sind auf der Plattform "Moodle" abrufbar. Das Passwort wird zu Beginn des Studienjahres in der Vorlesung bekanntgegeben. Es kann ausserdem jederzeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Waldmann angefragt werden. Zu empfehlen ist ausserdem der Erwerb der Erlasssammlung "Öffentliches Recht II" (im Rahmen der TextO-Ausgaben des Helbing-Lichtenhahn-Verlags) oder eine gleichnamige Erlasssammlung. Es kann die Sammlung aus dem ersten Studienjahr benutzt werden.
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Dates and rooms
Date Hour Type of lesson Place 21.09.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 23.09.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 28.09.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 30.09.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 05.10.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 07.10.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 12.10.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 14.10.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 19.10.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 21.10.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 26.10.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 28.10.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 02.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 04.11.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 09.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 11.11.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 16.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 18.11.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 23.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 25.11.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 30.11.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 02.12.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 07.12.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 09.12.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 14.12.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 16.12.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 21.12.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 23.12.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3120 22.02.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 24.02.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 01.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 03.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 08.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 10.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 15.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 17.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 22.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 24.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 29.03.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 31.03.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 05.04.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 19.04.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 21.04.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 26.04.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 28.04.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 03.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 05.05.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 10.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 12.05.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 17.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 24.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 26.05.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C 31.05.2023 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 02.06.2023 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3100C -
Assessments methods
Written exam - SS-2023, 2ème session 2023
Assessments methods By rating Descriptions of Exams Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.
Written exam - SS-2023, Session de rattrapage 2023
Assessments methods By rating Descriptions of Exams Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.
Written exam - AS-2023, 1ère session 2024
Assessments methods By rating Descriptions of Exams Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.
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Assignment
Valid for the following curricula: Additional Programme Requirements for the Master of Law [MA]
Version: 20240912
Law 30 ECTS > Public Law II
Ens. compl. en Droit
Version: ens_compl_droit
Softskills > Public Law II
Environmental Sciences and Humanities, Option Environmental Law 60 ECTS
Version: 2023_1/V_01
Environmental sciences, minor ENV-60-I, option Environmental law > Environmental Law 2019 > Public Law II
Law 180
Version: 20221107
IUR II
Law 30
Version: 20160125
Law 60
Version: 20160125
Legal Studies 90 [MA]
Version: 20160122
Compulsory coursesElective coursesAdditional achievements
Part-time Law Studies 180
Version: 20221107
OBLIGATORY > 1. Year > IUR TP I > Public Law II