Öffentliches Recht II

  • Unterricht

    Details

    Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Bereich Rechtswissenschaft
    Code UE-DDR.00711
    Sprachen Deutsch
    Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
    Kursus Bachelor
    Semester SA-2022 , SP-2023

    Titel

    Französisch Öffentliches Recht II
    Deutsch Öffentliches Recht II
    Englisch Public Law II

    Zeitplan und Räume

    Vorlesungszeiten Mittwoch 15:15 - 18:00, Wöchentlich (Akademisches Jahr)
    Freitag 11:15 - 13:00, Wöchentlich (Akademisches Jahr)

    Unterricht

    Verantwortliche
    • Waldmann Bernhard
    Dozenten-innen
    • Gautschi Oliver
    • Waldmann Bernhard
    Assistenten
    • Gautschi Oliver
    • Wanner Tamara Chantal
    Beschreibung

    Diese Lehrveranstaltung wird im akademischen Jahr 2022/23 gestreamt.

    Die Vorlesung "Öffentliches Recht II" ist dem Allgemeinen Verwaltungsrecht gewidmet. Erarbeitet werden die allgemeinen Grundsätze und Rechtsfiguren, die von Lehre und Rechtsprechung vor dem Hintergrund der zahlreichen besonderen Verwaltungsrechtserlasse entwickelt worden sind.

    Nach einer kurzen Einführung werden im Einzelnen folgende Grundfragen behandelt:
    1. Welche Aufgaben hat die Verwaltung zu erfüllen? (Verwaltungsaufgaben)
    2. Wie ist die Verwaltung im Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgaben organisiert? (Verwaltungsorganisation)
    3. Mit welchen Instrumenten und Formen und in welchem Verfahren handelt die Verwaltung? (Handlungsformen)
    4. Welche Rechtsgrundsätze und Prinzipien hat die Verwaltung im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten? (Rechtsbindung der Verwaltung)
    5. Welches sind die Folgen des Verwaltungshandelns? (Rechtsgestaltung, Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse, Haftung)
    6. Behandelt werden schliesslich einige typische verwaltungsrechtliche Regelungsinstrumente (wie z.B. Polizeibewilligungen, Konzessionen oder Abgaben) sowie besondere Verwaltungsrechtsverhältnisse (wie z.B. Anstaltsbenutzungsverhältnisse usw.)

    Lernziele

    Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, in komplexeren Problemen (aus den behandelten Themenbereichen) des Allgemeinen Verwaltungsrechts die relevanten Fragestellungen herauszuarbeiten und (vertretbare) Lösungen zu entwickeln.

    Zu diesem Zweck müssen die Studierenden
    - die in den Vorlesungen, Übungen und Unterlagen eingeführten Begriffe und Rechtsfiguren des Allgemeinen Verwaltungsrechts kennen,
    - die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen diesen Begriffen und Rechtsfiguren erkennen,
    - sich in den einschlägigen Rechtsgrundlagen zurechtfinden,
    - die einschlägige Praxis und Lehre im Bereich der behandelten Fragestellungen (sofern sie in der Veranstaltung behandelt worden sind) kennen sowie
    - eine Methode zur Erarbeitung von (komplexeren) Fragestellungen und zu einer "sauberen" rechtlichen Argumentation entwickeln.

    Prüfungsbeschreibung

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.

    Bemerkungen

    Für die Durchführung der Prüfungen (online-Prüfungen oder Prüfungen in Präsenz)  bleiben die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten. Wird die Prüfung online durchgeführt, handelt es sich um ein "Open-Book-Exam".

    Dokument

    Bibliographie

    Die Unterlagen zur Vorlesung und zu den Übungen sind auf der Plattform "Moodle" abrufbar. Das Passwort wird zu Beginn des Studienjahres in der Vorlesung bekanntgegeben. Es kann ausserdem jederzeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Waldmann angefragt werden. Zu empfehlen ist ausserdem der Erwerb der Erlasssammlung "Öffentliches Recht II" (im Rahmen der TextO-Ausgaben des Helbing-Lichtenhahn-Verlags) oder eine gleichnamige Erlasssammlung. Es kann die Sammlung aus dem ersten Studienjahr benutzt werden.

  • Einzeltermine und Räume
    Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort
    21.09.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    23.09.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    28.09.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    30.09.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    05.10.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    07.10.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    12.10.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    14.10.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    19.10.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    21.10.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    26.10.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    28.10.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    02.11.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    04.11.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    09.11.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    11.11.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    16.11.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    18.11.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    23.11.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    25.11.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    30.11.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    02.12.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    07.12.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    09.12.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    14.12.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    16.12.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    21.12.2022 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    23.12.2022 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3120
    22.02.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    24.02.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    01.03.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    03.03.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    08.03.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    10.03.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    15.03.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    17.03.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    22.03.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    24.03.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    29.03.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    31.03.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    05.04.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    19.04.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    21.04.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    26.04.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    28.04.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    03.05.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    05.05.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    10.05.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    12.05.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    17.05.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    24.05.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    26.05.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
    31.05.2023 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115
    02.06.2023 11:15 - 13:00 Übung MIS 03, Raum 3100C
  • Leistungskontrolle

    Schriftliche Prüfung - SP-2023, zweite Session 2023

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.

    Schriftliche Prüfung - SP-2023, Wiederholungssession 2023

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.

    Schriftliche Prüfung - SA-2023, erste Session 2024

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.

    Für die Durchführung der Prüfungen bleiben (aufgrund der Corona-Epidemie) die besonderen Regelungen der Fakultät vorbehalten.

  • Zuordnung
    Zählt für die folgenden Studienpläne:
    Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
    Version: ens_compl_droit
    Softskills > Öffentliches Recht II

    Recht 180
    Version: 20221107
    IUR II

    Recht 30
    Version: 20160125

    Recht 60
    Version: 20160125

    Recht 90 [MA]
    Version: 20221107
    Zusätzliche Leistungen
    Spezialkredite
    Semesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare Semesterkurse

    Rechtswissenschaft im Teilzeitstudium 180
    Version: 20221107
    OBLIGATORISCH > 1. Jahr > IUR TP I > Öffentliches Recht II

    Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
    Version: 20160122
    Obligatorische Fächer
    Wahlfächer
    Zusätzliche Leistungen

    Umweltwissenschaften und Umweltgeisteswissenschaften, Option Umweltrecht 60 ECTS
    Version: 2023_1/V_01
    Umweltwissenschaften, Zusatzfach ENV-60-I, Option Umweltrecht > Umweltrecht 2019 > Öffentliches Recht II