Beglaubigte Kopie, „Apostille“ (beglaubigtes Original)

Informationen des Rechtsdienstes der Universität

Beglaubigte Kopie des Originaldiploms und Bescheinigungen der Universität Freiburg

Uni-Info erstellt beglaubigte Kopien der Originaldiplome und Bescheinigungen der Universität Freiburg.

Vorgehensweise

Um eine beglaubigte Kopie des Originals zu erhalten, begeben Sie sich bitte mit den Originaldokumenten ins Uni-Info Büro MIS:

Lageplan
Öffnungszeiten

Zur Überprüfung ist ein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.

Falls die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht persönlich am Uni-Info-Schalter erscheinen kann, ist es möglich, die gewünschte(n) beglaubigte(n) Kopie(n) per E-Mail zu beantragen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Dienststelle.

Gebühr

Die Gebühr für die Anfertigung einer beglaubigten Kopie beträgt CHF 5.- pro Kopie, die vor Ort und in bar zu entrichten ist.
Für eine E-Mail-Anfrage wird zusätzlich eine einmalige Gebühr von CHF 30.- erhoben.

Frist

Uni-Info erstellt die erforderliche beglaubigte Kopie vor Ort.
Ein elektronisch übermittelter Antrag wird so schnell wie möglich erledigt.

 

Beglaubigung des Originals („Apostille“)

Die von der Universität Freiburg ausgestellten Bachelor-, Master-, LDM- und Doktordiplome tragen von der Staatskanzlei des Kantons Freiburg beglaubigte handschriftliche Unterschriften.

Falls erforderlich, ist es möglich, die Echtheit einer Unterschrift auf einem offiziellen Dokument durch eine Apostille (auch als „Überbeglaubigung“ bezeichnet) beglaubigen zu lassen. Die Staatskanzlei ist die einzige zuständige Behörde für diese Formalität und stellt die Apostille auf der Basis bzw. unter Vorweisen einer beglaubigten Kopie des Originaldiploms aus.


Kontakt

Uni-Info
uni-info@unifr.ch
Rue de Rome 1
CH–1700 Freiburg