Beglaubigung, Beglaubigte Kopie
Beglaubigung
Die von der Universität Freiburg ausgestellten Bachelor-, Master-, LDM- und Doktordiplome tragen von der Staatskanzlei des Kantons Freiburg beglaubigte handschriftliche Unterschriften.
Falls erforderlich, ist es möglich, die Echtheit einer Unterschrift auf einem offiziellen Dokument durch eine Apostille (auch als "Überbeglaubigung" bezeichnet) beglaubigen zu lassen. Die Staatskanzlei ist die einzige zuständige Behörde für diese Formalität.
Beglaubigte Kopie des Originaldiploms und Bescheinigungen der Universität Freiburg
Uni-Info erstellt beglaubigte Kopien der Originaldiplome und Bescheinigungen der Universität Freiburg.
Vorgehensweise
Um eine beglaubigte Kopie des Originals zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Uni-Info:
Zur Überprüfung ist ein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.
Falls die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht persönlich am Uni-Info-Schalter erscheinen kann, ist es möglich, die gewünschte(n) beglaubigte(n) Kopie(n) per E-Mail zu beantragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Dienststelle.
Gebühr
Die Gebühr für die Anfertigung einer beglaubigten Kopie beträgt CHF 5.- pro Kopie, die vor Ort und in bar zu entrichten ist.
Für eine E-Mail-Anfrage wird eine einmalige Gebühr von CHF 30.- erhoben.
Frist
Uni-Info erstellt die erforderliche beglaubigte Kopie vor Ort.
Ein elektronisch übermittelter Antrag wird so schnell wie möglich erledigt.