Zulassung zum Bachelorstudium mit einem Schweizer Reifezeugnis

  • Zulassungsbedingungen

    Vorbildungs- und Studienausweise, die zur Zulassung zum Bachelorstudium berechtigen:

    Gymnasialer Maturitätsausweis

    Berufs- oder Fachmaturitätsausweis
    + Zeugnis über die Ergänzungsprüfung der Schweizer Maturitätskommission (Passerelle)

    Bachelor einer Universität, Fachhochschule (FH) oder Pädagogischen Hochschule (PH)

    Eine Liste der zur Zulassung berechtigenden Vorbildungs- und Studienausweise befindet sich auf der Internetseite von swissuniversities.

  • Studiengänge mit besonderen Bedingungen

    Bachelor of Arts in Logopädie

    • Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich
    • Zusatzbedingungen: spezielle Anmeldeunterlagen und -bedingungen

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    Bachelor of Arts in Klinischer Heilpädagogik und Sonderpädagogik

    • Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich
    • Zusatzbedingungen: spezielle Anmeldeunterlagen und -bedingungen

    Mehr Details

    Bachelor of Science in Sport- und Bewegungswissenschaften

    • Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich
    • Zusatzbedingungen: Test der körperlichen und motorischen Fähigkeiten
    • Obligatorische Einschreibung zum Test beim Departement

    Mehr Details

    Bachelor of Medicine in Humanmedizin

    • Frist für die obligatorische Voranmeldung bei swissuniversities: 15. Februar
    • Zulassung unterliegt besonderen Bedingungen
    • Wenn Sie ausländische·r Staatsangehörige·r sind, müssen Sie die in der Verordnung festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllen, um sich für das Medizinstudium anmelden zu können.
    • Sollte die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Studienplätze überschreiten, findet im Sommer ein Eignungstest statt.
    • Die Koordination der Zulassung erfolgt durch swissuniversities; weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

    swissuniversities

    Bachelor of Science in Biomedizinischen Wissenschaften

    Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich

    Studiengänge, die nur im Herbstsemester begonnen werden können

    Einige Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden. Weitere Informationen finden Sie unter:

    Studienangebot

  • Anmeldeperioden

    Herbstsemester

    • Anmeldeperiode:
      1. Februar – 30. April
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
      1Mai – 31. August

    Frühlingssemester

    • Anmeldeperiode:
      1. September – 30. November
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
      1Dezember – 31. Januar

     Das Datum, ab dem die Online-Anmeldung möglich ist (1. Februar/1. Mai/1. September/1. Dezember), kann sich je nach Jahr um einige Tage nach hinten verschieben.

    Medizin

    Frist: 15. Februar für das nächste akademische Jahr

  • Anmeldekosten

    Schweizer Reifezeugnis

    Studienbewerber mit Schweizer oder Liechtensteiner Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. gymnasialer Maturitätsausweis)

    • Dossiergebühr: CHF 50.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

    Ausländisches Reifezeugnis

    Studienbewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. ausländisches Reifezeugnis)

    • Dossiergebühr: CHF 100.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    Informationen zu den Semestergebühren

  • Semesterdaten und Vorlesungszeiten
    Akademisches Jahr 2023 – 2024:

    Herbstsemester 2023

    • Offizielle Daten:
      01.08.2023 – 31.01.2024

    • Vorlesungszeiten:
      18.09.2023 – 22.12.2023

    Frühlingssemester 2024

    • Offizielle Daten:
      01.02.2024 – 31.07.2024

    • Vorlesungszeiten:
      19.02.2024 – 31.05.2024

    Akademischer Kalender

  • Anmeldeverfahren

     Die Online-Anmeldung über Inscruni richtet sich ausschliesslich an Personen, die derzeit nicht an der Unifr immatrikuliert sind. Wenn Sie derzeit an der Unifr immatrikuliert sind und über ein aktives MyUniFR-Konto verfügen, dürfen Sie sich in keinem Fall über Inscruni anmelden. Alle Anträge von bereits immatrikulierten Studierenden (z.B. Wechsel des Studiengangs, vorgezogenes Masterstudium, auf ein Bachelorstudium folgendes Masterstudium usw.) müssen auf MyUnifr gestellt werden.

    1. Studienangebot

    Das gesamte Studienangebot ist hier verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Studieninformation (studies@unifr.ch). Die Dienststelle für Zulassung erteilt weder Auskünfte zum Studienangebot noch führt sie Beratungen bezüglich der Studienwahl durch.

    Bitte konsultieren Sie auch die Reglemente und beachten Sie die Informationen bezüglich des endgültigen Nichtbestehens.

    2. Fristen für die Online-Anmeldung

    Sobald Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, müssen Sie sich innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen online anmelden. 

     Die angegebenen Fristen gelten ohne Ausnahme.

    3. Online-Anmeldung

    Online-Anmeldung auf Inscruni

    Die Anmeldung muss innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen erfolgen.

     Sie können die Online-Anmeldung auch dann durchführen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht beendet bzw. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.

     Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, da das Zulassungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

    4. Bezahlung der Dossiergebühr

    Die Bezahlung der Dossiergebühr (siehe Rubrik "Anmeldekosten) kann entweder direkt per Kreditkarte erfolgen oder per Rechnung, welche nach der Validierung Ihres Gesuchs heruntergeladen werden kann.

     Es werden nur Dossiers bearbeitet, für die die Dossiergebühr bezahlt wurde.

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    5. Hochladen der Dokumente

    Nach Validierung der Online-Anmeldung wird auf Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste mit allen einzureichenden Dokumenten erstellt. Alle aufgelisteten Dokumente sind für die Prüfung Ihres Zulassungsgesuchs unerlässlich und innerhalb der angegebenen Fristen einzureichen.

    Liste der einzureichenden Dokumente für ein Bachelor-Zulassungsgesuch

     Es werden nur vollständige Dossiers bearbeitet.

    6. Prüfung des Zulassungsgesuchs und Entscheid

    Nach Eingang der erforderlichen Dokumente wird Ihr Zulassungsgesuch geprüft. Der Entscheid wird Ihnen schriftlich zugestellt.

     Zum Stand der Bearbeitung werden weder telefonische Auskünfte noch Informationen per E-Mail gegeben.

    7. Nach der Zulassung

    Wechsel des Studiengangs

    • Sobald Sie Ihr Zulassungsgesuch validiert haben, beginnt das administrative Verfahren; eine Änderung Ihres Studiengangs / Ihrer Studiengänge ist mit Ausnahme bestimmter Fälle dann nicht mehr möglich. Wenn Sie sich irrtümlicherweise falsch eingeschrieben haben, haben Sie die Möglichkeit, online ein zweites Zulassungsgesuch einzureichen, für das erneut eine Dossiergebühr anfällt. Dieses Gesuch wird dann unabhängig vom ersten Zulassungsgesuch bearbeitet.
    • Ein Gesuch um Änderung des Studiengangs kann nach der Zulassung zum eingangs gewählten Studiengang auf MyUnifr gestellt werden. Das Gesuch wird anschliessend von der betreffenden Fakultät bearbeitet.

  Online-Anmeldung  

 Wenn Sie derzeit an der Unifr als StudentIn immatrikuliert sind, über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen und einen Wechsel des Studiengangs für das kommende Semester beantragen wollen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über MyUnifr einen Antrag stellen.