Zulassung zum Bachelorstudium mit einem ausländischen Reifezeugnis

  • Zulassungsbedingungen

    Für die Zulassung zum Bachelorstudium an der Universität Freiburg müssen Studienbewerber mit ausländischer Vorbildung im Besitz eines Abschluss- bzw. Reifezeugnisses der Sekundarstufe II mit allgemeinbildendem Charakter sein.

     Zudem kann die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen verlangt werden.

    Allgemeinbildender Charakter eines Abschluss- bzw. Reifezeugnisses der Sekundarstufe II

    Ein ausländisches Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II hat allgemeinbildenden Charakter, wenn es im Wesentlichen einer Schweizer Maturität entspricht, insbesondere was die Fächer und die Gesamtdauer der schulischen Ausbildung (12 Jahre) anbelangt.
    Zudem ist es unerlässlich, dass die letzten drei Schuljahre in der Sekundarstufe II den „Fächerkanon“ erfüllen:

    Wenn die Sekundarstufe II in mehreren Bildungssystem absolviert wurde, wird das Abschlusszeugnis nur dann anerkannt, wenn:

    • die letzten drei Schuljahre in der gymnasialen Sekundarstufe II absolviert wurden
    • jedes der letzten drei Schuljahre als bestanden gilt

    Weiterführende Informationen zu den Kriterien für die Anerkennung ausländischer Abschluss- bzw. Reifezeugnisse finden Sie in den Richtlinien und in den Empfehlungen von swissuniversities.

    Studienplatznachweis

    Wenn gemäss Länderliste ein Studienplatz erforderlich ist, müssen Sie uns eine Bestätigung über die Zulassung an eine Universität in dem Land, welches das Reifezeugnis ausgestellt hat, vorlegen; diese Universität muss von der Universität Freiburg anerkannt sein.

    Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen

    Die offiziellen Unterrichtssprachen an der Universität Freiburg sind Deutsch und Französisch. Um Ihr Studium aufnehmen zu können, müssen Sie eine der beiden Sprachen beherrschen (Niveau B2).

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    Ergänzungsprüfung der Schweizer Hochschulen (ECUS)

    Gemäss oben genannter Länderliste ist das Bestehen der Ergänzungsprüfung der Schweizer Hochschulen (ECUS) Voraussetzung für den Studienbeginn. Die Ergänzungsprüfung der Schweizer Hochschulen wird in einem Reglement der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen geregelt. 

     Es handelt sich hierbei um eine Ergänzungsprüfung, nicht um eine Schweizer Maturität.

     Da die ECUS-Prüfung nur im Sommer angeboten wird, ist eine Zulassung zum Frühlingssemester nicht möglich, wenn Sie diese Prüfung ablegen müssen. Eine Anmeldung ist deshalb nur auf das Herbstsemester möglich.

     Wenn Sie Ihr letztes Schuljahr im Sommer abschliessen, raten wir Ihnen dringend, sich erst für das Herbstsemester des darauffolgenden Jahres anzumelden. Erfahrungsgemäss ist eine Zulassung zum Herbstsemester des gleichen Jahres aufgrund zeitlicher Engpässe nahezu unmöglich.

  • Studiengänge mit besonderen Bedingungen

     Zusätzlich zu den nachfolgend genannten speziellen Bedingungen und/oder Zulassungsverfahren, müssen Sie auch die Zulassungsbedingungen der Universität Freiburg für Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Vorbildungsausweises erfüllen.

    Bachelor of Arts in Logopädie

    • Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich
    • Zusatzbedingungen: spezielle Anmeldeunterlagen und -bedingungen

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    Bachelor of Arts in Klinischer Heilpädagogik und Sonderpädagogik

    • Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich
    • Zusatzbedingungen: spezielle Anmeldeunterlagen und -bedingungen

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    Bachelor of Science in Sport- und Bewegungswissenschaften

    • Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich
    • Zusatzbedingungen: Test der körperlichen und motorischen Fähigkeiten
    • Obligatorische Einschreibung zum Test beim Departement

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    Bachelor of Medicine in Humanmedizin

    • Frist für die obligatorische Voranmeldung bei swissuniversities: 15. Februar
    • Zulassung unterliegt besonderen Bedingungen
    • Wenn Sie ausländische·r Staatsangehörige·r sind, müssen Sie die in der Verordnung festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllen, um sich für das Medizinstudium anmelden zu können.
    • Sollte die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Studienplätze überschreiten, findet im Sommer ein Eignungstest statt.
    • Die Koordination der Zulassung erfolgt durch swissuniversities; weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

    swissuniversities

    Bachelor of Science in Biomedizinischen Wissenschaften

    Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich

    Studiengänge, die nur im Herbstsemester begonnen werden können

    Einige Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden. Weitere Informationen finden Sie unter:

    Studienangebot

  • Anmeldeperioden

    Herbstsemester

    • Anmeldeperiode:
      1. Februar – 30. April
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
      1Mai – 31. August

    Frühlingssemester

    • Anmeldeperiode:
      1. September – 30. November
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
      1Dezember – 31. Januar

     Das Datum, ab dem die Online-Anmeldung möglich ist (1. Februar/1. Mai/1. September/1. Dezember), kann sich je nach Jahr um einige Tage nach hinten verschieben.

    Medizin

    Frist: 15. Februar für das nächste akademische Jahr

    Zusätzliche Informationen für Studienbewerber, die ein Visum benötigen

    Falls Sie ein Visum benötigen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Anmeldeunterlagen innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

    • spätestens am 28. Februar für das Herbstsemester
    • spätestens am 30. September für das Frühlingssemester

    Die Bearbeitung von Zulassungsgesuchen nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Zulassungsentscheid unserer Universität, welcher dem Aufenthaltsbewilligungsgesuch beizulegen ist. Dieses Gesuch muss mindestens zwei Monate vor Vorlesungsbeginn bei der zuständigen Schweizer Vertretung (www.fr.ch/spomi) eingereicht werden. Wenn Sie Ihr Dossier nach Ablauf der angegebenen Fristen einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden. Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Gebühren möglich.

  • Anmeldekosten

    Schweizer Reifezeugnis

    Studienbewerber mit Schweizer oder Liechtensteiner Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. gymnasialer Maturitätsausweis)

    • Dossiergebühr: CHF 50.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

    Ausländisches Reifezeugnis

    Studienbewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. ausländisches Reifezeugnis)

    • Dossiergebühr: CHF 100.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    Informationen zu den Semestergebühren

  • Semesterdaten und Vorlesungszeiten
    Akademisches Jahr 2023 – 2024:

    Herbstsemester 2023

    • Offizielle Daten:
      01.08.2023 – 31.01.2024

    • Vorlesungszeiten:
      18.09.2023 – 22.12.2023

    Frühlingssemester 2024

    • Offizielle Daten:
      01.02.2024 – 31.07.2024

    • Vorlesungszeiten:
      19.02.2024 – 31.05.2024

    Akademischer Kalender

  • Anmeldeverfahren

     Die Online-Anmeldung über Inscruni richtet sich ausschliesslich an Personen, die derzeit nicht an der Unifr immatrikuliert sind. Wenn Sie derzeit an der Unifr  immatrikuliert sind und über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen, dürfen Sie sich in keinem Fall über Inscruni anmelden. Alle Anträge von bereits immatrikulierten Studierenden (z.B. Wechsel des Studiengangs, vorgezogenes Masterstudium, auf ein Bachelorstudium folgendes Masterstudium usw.) müssen auf MyUnifr gestellt werden.

    1. Studienangebot

    Das gesamte Studienangebot ist hier verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Studieninformation (studies@unifr.ch). Die Dienststelle für Zulassung erteilt weder Auskünfte zum Studienangebot noch führt sie Beratungen bezüglich der Studienwahl durch.

    Bitte konsultieren Sie auch die Reglemente und beachten Sie die Informationen bezüglich des endgültigen Nichtbestehens.

    2. Fristen für die Online-Anmeldung

    Sobald Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, müssen Sie sich innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen online anmelden. 

     Die angegebenen Fristen gelten ohne Ausnahme.


    Zusätzliche Informationen für Studienbewerber, die ein Visum benötigen

    Falls Sie ein Visum benötigen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Anmeldeunterlagen innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

    • spätestens am 28. Februar für das Herbstsemester
    • spätestens am 30. September für das Frühlingssemester

    Die Bearbeitung von Zulassungsgesuchen nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Zulassungsentscheid unserer Universität, welcher dem Aufenthaltsbewilligungsgesuch beizulegen ist. Dieses Gesuch muss mindestens zwei Monate vor Vorlesungsbeginn bei der zuständigen Schweizer Vertretung eingereicht werden. Wenn Sie Ihr Dossier nach Ablauf der angegebenen Fristen einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden. Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Gebühren möglich.

    3. Online-Anmeldung

    Online-Anmeldung auf Inscruni

    Die Anmeldung muss innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen erfolgen.

     Sie können die Online-Anmeldung auch dann durchführen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht beendet bzw. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.

     Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, da das Zulassungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

    4. Bezahlung der Dossiergebühr

    Die Bezahlung der Dossiergebühr (siehe Rubrik "Anmeldekosten) kann entweder direkt per Kreditkarte erfolgen oder per Rechnung, welche nach der Validierung Ihres Gesuchs heruntergeladen werden kann.

     Es werden nur Dossiers bearbeitet, für die die Dossiergebühr bezahlt wurde.

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    5. Hochladen der Dokumente

    Nach Validierung der Online-Anmeldung wird auf Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste mit allen einzureichenden Dokumenten erstellt. Alle aufgelisteten Dokumente sind für die Prüfung Ihres Zulassungsgesuchs unerlässlich und innerhalb der angegebenen Fristen auf Inscruni hochzuladen. Bitte senden Sie keine Dokumente an die Postadresse der Dienststelle zu diesem Zeitpunkt.

    Liste der einzureichenden Dokumente für ein Bachelor-Zulassungsgesuch

     Amtlich beglaubigte Übersetzungen unterliegen speziellen Anforderungen.

    Wir können jederzeit amtlich beglaubigte Kopien und/oder Originaldokumente für die weitere Behandlung Ihres Dossiers verlangen.

     Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das einzureichende Dossier mit Sorgfalt zu erstellen ist. Sollte das Dossier unvollständig sein oder Dokumente enthalten, die von schlechter Qualität sind oder den Vorgaben nicht entsprechen, wird dieses nicht behandelt.

    6. Prüfung des Zulassungsgesuchs und Entscheid

    Nach Eingang der erforderlichen Dokumente, wird Ihr Zulassungsgesuch geprüft. Der Entscheid wird Ihnen schriftlich zugestellt und informiert Sie ggf. über die noch zu erfüllenden Bedingungen für Ihre definitive Zulassung.

     Zum Stand der Bearbeitung werden weder telefonische Auskünfte noch Informationen per E-Mail gegeben.

    7. Visumsantrag

    Falls Ihr Heimatland der Visumspflicht unterstellt ist, müssen Sie vor Ihrer Einreise in die Schweiz bei der zuständigen Schweizer Vertretung Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.

    Weiterführende Informationen: Amt für Bevölkerung und Migration

    8. Absolvieren der Ergänzungsprüfung der Schweizer Hochschulen (ECUS)

    Falls Ihre Zulassung mit dem Bestehen der ECUS-Prüfung verbunden ist, müssen Sie diese Prüfung vor Vorlesungsbeginn (mitte August) in der Schweiz ablegen.

    9. Vorlegen des Originaldiploms

    Sie müssen uns in jedem Fall das Original des Diploms, mit dem Sie zugelassen wurden, vorlegen und zwar innerhalb der folgenden Fristen:

    • 31.08. für das Herbstsemester
    • 31.01. für das Frühlingssemester

    Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

    • Sie schicken uns das Originaldiplom per Post zu.
    • Sie geben das Originaldiplom in unserem Büro während unseren Schalteröffnungszeiten ab.

    10. Endgültiger Zulassungsentscheid

    Sobald Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllt und das Originaldiplom vorgelegt haben, lassen wir Ihnen den endgültigen Zulassungsentscheid schriftlich zukommen.  

    11. Nach der Zulassung

    Wechsel des Studiengangs

    • Sobald Sie Ihr Zulassungsgesuch validiert haben, beginnt das administrative Verfahren; eine Änderung Ihres Studiengangs / Ihrer Studiengänge ist mit Ausnahme bestimmter Fälle dann nicht mehr möglich. Wenn Sie sich irrtümlicherweise falsch eingeschrieben haben, haben Sie die Möglichkeit, online ein zweites Zulassungsgesuch einzureichen, für das erneut eine Dossiergebühr anfällt. Dieses Gesuch wird dann unabhängig vom ersten Zulassungsgesuch bearbeitet.
    • Ein Gesuch um Änderung des Studiengangs kann nach der Zulassung zum eingangs gewählten Studiengang auf MyUnifr gestellt werden. Das Gesuch wird anschliessend von der betreffenden Fakultät bearbeitet.

  Online-Anmeldung  

 Wenn Sie derzeit an der Unifr als StudentIn immatrikuliert sind, über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen und einen Wechsel des Studiengangs für das kommende Semester beantragen wollen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über MyUnifr einen Antrag stellen.