Zulassung zum Masterstudium mit einem Schweizer Bachelordiplom

  • Zulassungsbedingungen

    Diplome, die zur Zulassung zum Masterstudium berechtigen:

    Bachelor (180 ECTS) ausgestellt von einer anerkannten oder akkreditierten Universität

    Bachelor (180 ECTS) ausgestellt von einer anerkannten oder akkreditierten Fachhochschule (FH)

    Bachelor (180 ECTS) ausgestellt von einer anerkannten oder akkreditierten Pädagogischen Hochschule (PH)

     Die Fakultäten können ergänzende Studienleistungen verlangen, die entweder vor Beginn oder während des Masterstudiums zu absolvieren sind.

    Eine Liste der anerkannten oder akkreditierten Schweizer Hochschulen befindet sich auf der Internetseite von swissuniversites.

  • Studiengänge mit besonderen Bedingungen

    Master of Medicine

    • Online-Anmeldung vom 1. November bis 15. Februar
    • Die Zuteilung der Studienplätze ist in einer Verordnung festgelegt
    • Wenn Sie ausländische·r Staatsangehörige·r sind, müssen Sie die in der Verordnung festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllen, um sich für das Medizinstudium anmelden zu können

    Master of Arts in Sonderpädagogik: Schulische Heilpädagogik

    • Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich
    • Zusatzbedingungen

    Mehr Details

    Specialized Master of Science in Experimental Biomedical Research

    Für einen Studienbeginn im Herbstsemester empfehlen wir Ihnen, Ihr Dossier vor dem 30. Juni einzureichen. Wenn Sie Ihr Dossier später einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden.

    Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Dossiergebühren möglich.

    Studiengänge, die nur im Herbstsemester begonnen werden können

    Einige Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden. Weitere Informationen finden Sie unter:

    Studienangebot

  • Anmeldeperioden

    Herbstsemester

    • Anmeldeperiode:
      1. Februar – 30. April
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
      1Mai – 31. August

    Frühlingssemester

    • Anmeldeperiode:
      1. September – 30. November
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
      1Dezember – 31. Januar

     Das Datum, ab dem die Online-Anmeldung möglich ist (1. Februar/1. Mai/1. September/1. Dezember), kann sich je nach Jahr um einige Tage nach hinten verschieben.

  • Anmeldekosten

    Schweizer Bachelordiplom

    Studienbewerber mit Schweizer Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. Schweizer Bachelordiplom)

    • Dossiergebühr: CHF 50.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

    Ausländisches Bachelordiplom

    Studienbewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. ausländisches Bachelordiplom)

    • Dossiergebühr: CHF 100.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    Informationen zu den Semestergebühren

  • Semesterdaten und Vorlesungszeiten
    Akademisches Jahr 2023 – 2024:

    Herbstsemester 2023

    • Offizielle Daten:
      01.08.2023 – 31.01.2024

    • Vorlesungszeiten:
      18.09.2023 – 22.12.2023

    Frühlingssemester 2024

    • Offizielle Daten:
      01.02.2024 – 31.07.2024

    • Vorlesungszeiten:
      19.02.2024 – 31.05.2024

    Akademischer Kalender

  • Anmeldeverfahren

     Die Online-Anmeldung über Inscruni richtet sich ausschliesslich an Personen, die derzeit nicht an der Unifr immatrikuliert sind. Wenn Sie derzeit an der Unifr  immatrikuliert sind und über ein aktives MyUniFR-Konto verfügen, dürfen Sie sich in keinem Fall über Inscruni anmelden.

    Alle Anträge von bereits immatrikulierten Studierenden (z.B. Wechsel des Studiengangs, vorgezogenes Masterstudium, auf ein Bachelorstudium folgendes Masterstudium usw.) müssen im Prinzip auf MyUnifr gestellt werden. Ausnahme: wenn Sie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät immatrikuliert sind, beachten Sie bitte die auf der Webseite der Fakultät verfügbare Informationen.

    1. Studienangebot

    Das gesamte Studienangebot ist hier verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Studieninformation (studies@unifr.ch). Die Dienststelle für Zulassung erteilt weder Auskünfte zum Studienangebot noch führt sie Beratungen bezüglich der Studienwahl durch.

    Bitte konsultieren Sie auch die Reglemente und beachten Sie die Informationen bezüglich des endgültigen Nichtbestehens.

    2. Fristen für die Online-Anmeldung

    Sobald Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, müssen Sie sich innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen online anmelden. 

     Die angegebenen Fristen gelten ohne Ausnahme.

    3. Online-Anmeldung

    Online-Anmeldung auf Inscruni

    Die Anmeldung muss innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen erfolgen.

     Sie können die Online-Anmeldung auch dann durchführen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht beendet bzw. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.

     Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, da das Zulassungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

    4. Bezahlung der Dossiergebühr

    Die Bezahlung der Dossiergebühr (siehe Rubrik "Anmeldekosten) kann entweder direkt per Kreditkarte erfolgen oder per Rechnung, welche nach der Validierung Ihres Gesuchs heruntergeladen werden kann.

     Es werden nur Dossiers bearbeitet, für die die Dossiergebühr bezahlt wurde.

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    5. Hochladen der Dokumente

    Nach Validierung der Online-Anmeldung wird auf Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste mit allen einzureichenden Dokumenten erstellt. Alle aufgelisteten Dokumente sind für die Prüfung Ihres Zulassungsgesuchs unerlässlich und innerhalb der angegebenen Fristen auf Inscruni hochzuladen. Bitte senden Sie keine Dokumente an die Postadresse der Dienststelle zu diesem Zeitpunkt.

    Liste der einzureichenden Dokumente für ein Master-Zulassungsgesuch

     Es werden nur vollständige Dossiers bearbeitet.

    6. Prüfung des Zulassungsgesuchs und Entscheid

    Nach Eingang der erforderlichen Dokumente wird Ihr Zulassungsgesuch in zwei Phasen geprüft:

    • Formelle Analyse durch die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung, welche prüft, ob Sie auf Masterstufe zugelassen werden können
    • Inhaltliche Analyse durch die Fakultät, welche prüft, ob Sie zum gewählten Masterprogramm zugelassen werden können

     Die Analyse durch die Fakultät kann mehrere Wochen dauern. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zulassungsgesuche bezüglich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät von der Studiengesuchskommission bearbeitet werden, welche nur an festgelegten Daten tagt.

    • Sobald beide Analysen abgeschlossen sind, wird Ihnen der schriftliche Entscheid von der Dienststelle für Einschreibung und Zulassung zugestellt.

     Zum Stand der Bearbeitung werden weder telefonische Auskünfte noch Informationen per E-Mail gegeben.

    7. Vorlegen des Diploms und der Exmatrikulationsbestätigung

    Falls Sie Ihr Bachelordiplom zum Zeitpunkt der Onlineanmeldung noch nicht erhalten haben, müssen Sie uns eine Kopie des Diploms sowie eine Exmatrikulationsbestätigung der zuletzt besuchten Universität innerhalb folgender Fristen per E-Mail zuschicken:

    • 31.08. für das Herbstsemester
    • 31.01. für das Frühlingssemester

    Falls das Diplom bis zum oben genannten Datum noch nicht in Ihrem Besitz ist, bitten wir Sie, uns eine offizielle Abschlussbestätigung zukommen zu lassen.

     Der Bachelor muss ohne Vorbehalt/Bedingung bestätigt sein.

    8. Endgültiger Zulassungsentscheid

    Sobald Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllt und das Bachlordiplom (ggf. die Abschlussbestätigung) sowie die Exmatrikulationsbestätigung vorgelegt haben, lassen wir Ihnen einen endgültigen Zulassungsentscheid schriftlich zukommen.

    9. Nach der Zulassung

    Wechsel des Studiengangs

    • Sobald Sie Ihr Zulassungsgesuch validiert haben, beginnt das administrative Verfahren; eine Änderung Ihres Studiengangs / Ihrer Studiengänge ist dann nicht mehr möglich. Wenn Sie sich irrtümlicherweise falsch eingeschrieben haben, haben Sie die Möglichkeit, online ein zweites Zulassungsgesuch einzureichen, für das erneut eine Dossiergebühr anfällt. Dieses Gesuch wird dann unabhängig vom ersten Zulassungsgesuch bearbeitet.
    • Ein Gesuch um Änderung des Studiengangs kann nach der Zulassung zum eingangs gewählten Studiengang auf MyUnifr gestellt werden. Das Gesuch wird anschliessend von der betreffenden Fakultät bearbeitet.
  • Zusätzliches Unterrichtsfach für InhaberInnen eines LDS I

    Die Anmeldung darf auf keinen Fall über das Online-Anmeldeportal durchgeführt werden. Wir bitten Sie, sich beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Freiburg (ZELF), zu informieren.

    ZELF

  Online-Anmeldung  

 Wenn Sie derzeit an der Unifr als StudentIn immatrikuliert sind, über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen und einen Wechsel des Studiengangs für das kommende Semester beantragen wollen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über MyUnifr einen Antrag stellen. Für weitere Informationen zu den Fristen für den Antrag zum Studiengangwechsel (normalerweise vor Beginn des betreffenden Semesters) kontaktieren Sie bitte die für das/die Programm/e verantwortliche Fakultät.

Ausnahme: Wenn Sie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät immatrikuliert sind, beachten Sie bitte die auf der Webseite der Fakultät verfügbare Informationen.