Endgültiges Nichtbestehen

Erstmaliges endgültiges Nichtbestehen 

Bei einem erstmaligen endgültigen Nichtbestehen in einem Studiengang bzw. -programm dürfen Sie in diesem Studiengang bzw. -programm nicht mehr weiterstudieren.

  • Wenn Sie an der Universität Freiburg weiterstudieren möchten, bitten wir Sie, das Dekanat der Fakultät zu kontaktieren, in der Sie Ihr Studium fortsetzen wollen.

     Bitte führen Sie die Änderung schnellstmöglich durch, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn des nächsten Semesters. Im Übrigen kann Ihnen die Rechnung über die Semestergebühren nur dann zugestellt werden, wenn der Wechsel des Studiengangs bzw. -programms erfolgreich durchgeführt wurde.

  • Wenn Sie die Universität Freiburg verlassen möchten, bitten wir Sie, sich über MyUnifr zu exmatrikulieren.

Zweimaliges endgültiges Nichtbestehen

Bei zweimaligem endgültigen Nichtbestehen in einem Hauptstudiengang bzw. -programm können Sie an der Universität Freiburg nicht mehr weiterstudieren und werden von Amts wegen exmatrikuliert.