Zulassung zum LDM-Studium mit einem ausländischen Masterdiplom

  • Zulassungsbedingungen

    Diplom, das zur Zulassung zum LDM-Studium berechtigt:

    Generell: Bachelor (i. d. R. 180 ECTS) + Master (i. d. R. 90 ECTS) oder gleichwertiger akademischer Abschluss, ausgestellt von einer anerkannten universitären Hochschule

     Die Fakultäten können ergänzende Studienleistungen verlangen, die parallel zum LDM-Studium zu absolvieren sind.

  • Anmeldeperioden

    Die Anmeldung für das LDM-Studium erfolgt an zwei Stellen gleichzeitig:

    Online-Anmeldung bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung (SAI)

    Herbstsemester

    • Anmeldeperiode: 1. Februar – 30. April
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen): 1. Mai – 31. August

    Frühlingssemester

    • Anmeldeperiode: 1. September – 30. November
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen): 1. Dezember – 31. Januar

     Das Datum, ab dem die Online-Anmeldung möglich ist (1. Februar/1. Mai/1. September/1. Dezember), kann sich je nach Jahr um einige Tage nach hinten verschieben. 

     Wenn Sie derzeit an der Universität Freiburg eingeschrieben sind, bitten wir Sie, mit dem Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Freiburg, Sekundarstufe 2 (ZELF), direkt Kontakt aufzunehmen. Bitte machen Sie auf keinen Fall eine Online-Anmeldung auf Inscruni.

    Anmeldung beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Sekundarstufe 2 (ZELF)
    Zusätzliche Informationen für Studienbewerber, die ein Visum benötigen

    Falls Sie ein Visum benötigen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Anmeldeunterlagen innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

    • spätestens am 28. Februar für das Herbstsemester
    • spätestens am 30. September für das Frühlingssemester

    Die Bearbeitung von Zulassungsgesuchen nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Zulassungsentscheid unserer Universität, welcher dem Aufenthaltsbewilligungsgesuch beizulegen ist. Dieses Gesuch muss mindestens zwei Monate vor Vorlesungsbeginn bei der zuständigen Schweizer Vertretung (www.fr.ch/spomi) eingereicht werden. Wenn Sie Ihr Dossier nach Ablauf der angegebenen Fristen einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden. Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Gebühren möglich.

     

  • Anmeldekosten

    Schweizer Masterdiplom

    Studienbewerber mit Schweizer Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die UniFR berechtigt (z.B. Schweizer Masterdiplom)

    • Dossiergebühr: CHF 50.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

    Ausländisches Masterdiplom

    Studienbewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die UniFR berechtigt (z.B. ausländisches Masterdiplom)

    • Dossiergebühr: CHF 100.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    Informationen zu den Semestergebühren

  • Semesterdaten und Vorlesungszeiten
    Akademisches Jahr 2023 – 2024:

    Herbstsemester 2023

    • Offizielle Daten:
      01.08.2023 – 31.01.2024

    • Vorlesungszeiten:
      18.09.2023 – 22.12.2023

    Frühlingssemester 2024

    • Offizielle Daten:
      01.02.2024 – 31.07.2024

    • Vorlesungszeiten:
      19.02.2024 – 31.05.2024

    Akademischer Kalender

  • Anmeldeverfahren

     Die Online-Anmeldung über Inscruni richtet sich ausschliesslich an Personen, die derzeit nicht an der UniFR immatrikuliert sind. Wenn Sie derzeit an der UniFR immatrikuliert sind und über ein aktives MyUniFR-Konto verfügen, dürfen Sie sich in keinem Fall über Inscruni anmelden. Wir bitten Sie, mit dem Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Freiburg, Sekundarstufe 2 (ZELF) direkt Kontakt aufzunehmen. Alle Anträge von bereits an der Universität Freiburg immatrikulierten Studierenden müssen beim ZELF gestellt werden.

    ZELF

    MyUnifr

    1. Studienangebot

    Das gesamte Studienangebot ist hier verfügbar. Bei Fragen bezüglich Unterrichtsfächer, fachwissenschaftlicher Zusatzleistungen oder Ablauf der Ausbildung bitten wir Sie, direkt mit Frau Anne Mottini des ZELF (+41 26 300 75 70) Kontakt aufzunehmen. Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung kann Ihnen diesbezüglich keine Auskünfte erteilen.

    Bitte konsultieren Sie auch die Reglemente und beachten Sie die Informationen bezüglich des endgültigen Nichtbestehens.

    2. Fristen für die (Online-)Anmeldung an beiden Stellen (SAI & ZELF)

    • Sobald Sie Ihr Studium gewählt haben, müssen Sie sich bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen online anmelden.

     Die angegebenen Fristen gelten ohne Ausnahme.

    • Gleichzeitig müssen Sie sich beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Freiburg, Sekundarstufe 2 (ZELF) anmelden.

    Zusätzliche Informationen für Studienbewerber, die ein Visum benötigen

    Falls Sie ein Visum benötigen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Anmeldeunterlagen innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

    • spätestens am 28. Februar für das Herbstsemester
    • spätestens am 30. September für das Frühlingssemester

    Die Bearbeitung von Zulassungsgesuchen nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Zulassungsentscheid unserer Universität, welcher dem Aufenthaltsbewilligungsgesuch beizulegen ist. Dieses Gesuch muss mindestens zwei Monate vor Vorlesungsbeginn bei der zuständigen Schweizer Vertretung (www.fr.ch/spomi) eingereicht werden. Wenn Sie Ihr Dossier nach Ablauf der angegebenen Fristen einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden. Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Gebühren möglich.

    3. (Online-)Anmeldung an beiden Stellen (SAI & ZELF)

    Online-Anmeldung bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung auf Inscruni

    • Die Anmeldung muss innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen erfolgen.

     Sie können die Online-Anmeldung auch dann durchführen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht beendet bzw. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.

     Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, da das Zulassungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

    • Gleichzeitige Anmeldung beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Freiburg, Sekundarstufe 2 (ZELF).

    4. Bezahlung der Dossiergebühr

    Die Bezahlung der Dossiergebühr kann entweder direkt per Kreditkarte erfolgen oder per Rechnung, welche nach der Validierung Ihres Gesuchs heruntergeladen werden kann.

     Es werden nur Dossiers bearbeitet, für die die Dossiergebühr bezahlt wurde.

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    5. Hochladen der Dokumente

    Nach Validierung der Online-Anmeldung wird auf Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste mit allen einzureichenden Dokumenten erstellt. Alle aufgelisteten Dokumente sind für die Prüfung Ihres Zulassungsgesuchs unerlässlich und innerhalb der angegebenen Fristen auf Inscruni hochzuladen. Bitte senden Sie keine Dokumente an die Postadresse der Dienststelle zu diesem Zeitpunkt.

    Liste der einzureichenden Dokumente für ein LDM-Zulassungsgesuch

     Amtlich beglaubigte Übersetzungen unterliegen speziellen Anforderungen.

    Wir können jederzeit amtlich beglaubigte Kopien und/oder Originaldokumente für die weitere Behandlung Ihres Dossiers verlangen.

     Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das einzureichende Dossier mit Sorgfalt zu erstellen ist. Sollte das Dossier unvollständig sein oder Dokumente enthalten, die von schlechter Qualität sind oder den Vorgaben nicht entsprechen, wird dieses nicht behandelt.

    6. Prüfung des Zulassungsgesuchs und Entscheid

    Nach Eingang der erforderlichen Dokumente wird Ihr Zulassungsgesuch in zwei Phasen geprüft:

    • Formelle Analyse durch die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung, welche prüft, ob Sie auf LDM-Stufe zugelassen werden können
    • Inhaltliche Analyse durch die Fakultät, welche prüft, ob Sie zum gewählten Studienprogramm zugelassen werden können und ob Sie fachwissenschaftliche Zusatzleistungen erbringen müssen.

     Die Analyse durch die Fakultät kann mehrere Wochen dauern. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zulassungsgesuche bezüglich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät von der Studiengesuchskommission bearbeitet werden, welche nur an festgelegten Daten tagt.

    • Sobald beide Analysen abgeschlossen sind, wird Ihnen der schriftliche Entscheid von der Dienststelle für Einschreibung und Zulassung zugestellt.

     Zum Stand der Bearbeitung werden weder telefonische Auskünfte noch Informationen per E-Mail gegeben.

    7. Visumsantrag

    Falls Ihr Heimatland der Visumspflicht unterstellt ist, müssen Sie vor Ihrer Einreise in die Schweiz bei der zuständigen Schweizer Vertretung Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.

    Weiterführende Informationen: Amt für Bevölkerung und Migration

    8. Vorlegen des Originaldiploms

    Sie müssen uns in jedem Fall das Original des Diploms, mit dem Sie zugelassen wurden, vorlegen und zwar innerhalb der folgenden Fristen:

    • 31.08. für das Herbstsemester
    • 31.01. für das Frühlingssemester

    Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

    • Sie lassen uns das Originaldiplom per Post zukommen.
    • Sie geben das Originaldiplom in unserem Büro während unseren Schalteröffnungszeiten ab.

    9. Endgültiger Zulassungsentscheid

    Sobald Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllt und das Original Ihres Masterdiploms vorgelegt haben, lassen wir Ihnen den endgültigen Zulassungsentscheid schriftlich zukommen.

    10. Nach der Zulassung

    Wechsel des Studiengangs

    • Sobald Sie Ihr Zulassungsgesuch validiert haben, beginnt das administrative Verfahren; eine Änderung Ihres Studiengangs / Ihrer Studiengänge ist dann nicht mehr möglich. Wenn Sie sich irrtümlicherweise falsch eingeschrieben haben, haben Sie die Möglichkeit, online ein zweites Zulassungsgesuch einzureichen, für das erneut eine Dossiergebühr anfällt. Dieses Gesuch wird dann unabhängig vom ersten Zulassungsgesuch bearbeitet.
    • Ein Gesuch um Änderung des Studiengangs kann nach der Zulassung zum eingangs gewählten Studiengang auf MyUnifr gestellt werden. Das Gesuch wird anschliessend von der betreffenden Fakultät bearbeitet.
  • Zusätzliches Unterrichtsfach für InhaberInnen eines LDM

    Informatikausbildung für Gymnasiallehrkräfte (GymInf)

    Alle Informationen zur "GymInf" Ausbildung sind auf folgender Webseite ersichtlich:

    GymInf Ausbildung

    Andere Unterrichtsfächer

    Die Anmeldung darf auf keinen Fall über das Online-Anmeldeportal durchgeführt werden. Wir bitten Sie, sich beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Freiburg (ZELF), zu informieren.

    ZELF

  Online-Anmeldung  

 Wenn Sie derzeit an der UniFR als StudentIn immatrikuliert sind, über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen und einen Wechsel des Studiengangs für das kommende Semester beantragen wollen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über MyUnifr einen Antrag stellen.