Zulassung als GastnebenfachstudentIn
-
Allgemeine Informationen
Bedingungen
Wenn Sie an einer anderen schweizerischen Hochschule immatrikuliert sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Nebenfach an der Unifr zu belegen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Herkunftshochschule bietet dieses Nebenfach nicht an.
- Die Dekanate der betreffenden Fakultät der Unifr und der Herkunftshochschule haben Ihre Zustimmung erteilt.
Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, können Sie als GastnebenfachstudentIn durch das Einreichen schriftlicher Arbeiten oder das Ablegen von Prüfungen Kreditpunkte erwerben.
Kosten
Als GastnebenfachstudentIn bezahlen Sie an der Unifr keine Semestergebühren.
-
Anmeldeverfahren
1. Studienangebot
Das gesamte Studienangebot ist hier verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Studieninformation (studies@unifr.ch). Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung erteilt weder Auskünfte zum Studienangebot noch führt sie Beratungen bezüglich der Studienwahl durch.
2. Fristen für die Online-Anmeldung
Sobald Sie sich für Ihr Studienfach entschieden haben, müssen Sie sich innerhalb der folgenden Fristen online anmelden.
- Herstsemester:
1. März – 30. September - Frühlingssemester:
1. Oktober – 28. Februar
Die angegebenen Fristen gelten ohne Ausnahme.
3. Bestätigung der Herkunftshochschule
Um an der Universität Freiburg als GastnebenfachstudentIn studieren zu können, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung/Erlaubnis Ihrer Herkunftshochschule. Wir bitten Sie, sich diese vor der Online-Anmeldung ausstellen zu lassen.
4. Online-Anmeldung
Die Validierung der Anmeldung muss innerhalb der unter Punkt 2 genannten Fristen erfolgen.
5. Hochladen der Dokumente und Bestätigung
Nach Validierung der Online-Anmeldung müssen Sie uns folgende Dokumente zukommen lassen:
- Schriftliche Bestätigung/Erlaubnis Ihrer Herkunftshochschule
- Immatrikulationsbestätigung der Herkunftshochschule für das Semester, in das Sie sich einschreiben möchten.
Bitte laden Sie diese Dokumente auf Inscruni (PDF) hoch. Nach deren Eingang wird Ihr Zulassungsgesuch bearbeitet. Eine entsprechende Bestätigung wird Ihnen schriftlich zugestellt.
6. Nach der Anmeldung
- Aktivierung Ihres IT-Kontos
- Erhalt Ihrer Campus Card
- Kurseinschreibung bei den Fakultäten
- Herstsemester:
Wenn Sie derzeit an der Unifr als StudentIn immatrikuliert sind und über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über MyUnifr einen Antrag stellen.