BeNeFri

Einführung

BeNeFri ist ein Netzwerk zwischen den Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg. Es erlaubt Ihnen, Kurse an den beiden anderen Partneruniversitäten zu besuchen. Sie haben damit die Gelegenheit, von einem breiteren Veranstaltungsangebot zu profitieren und das studentische Leben einer anderen Universität kennenzulernen.

Gesetzliche Grundlagen

Sämtliche Informationen befinden sich in der Rahmenvereinbarung des BeNeFri-Netzwerkes.

Einschreibung

Die Einschreibung in das BeNeFri-Netzwerk ist nur für die Studiengänge möglich, die im Anhang der Rahmenvereinbarung aufgeführt sind.

Für weitere Informationen (Studiengänge, Kurse, Anerkennungen usw.) wenden Sie sich bitte an die betreffende Fakultät.

Die Einschreibungen in Lehrveranstaltungen des BeNeFri-Netzwerkes müssen innerhalb der folgenden Fristen auf MyUnifr erfolgen:

  • Herbstsemester: 30. September
  • Frühlingssemester: 28. Februar

 Die Einschreibungen gelten jeweils nur für ein Semester. Folglich müssen Sie Ihren Antrag jedes Semester erneuern, wenn Sie im BeNeFri-Netzwerk eingeschrieben bleiben wollen.

E-Mail-Account

  • Studierende, die an die UniFr kommen:

    Sobald der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Universitäten stattgefunden hat (Anfang Oktober für das Herbstsemester und Anfang März für das Frühlingssemester), erhalten Sie vom Informatikdienst der UniFr eine SMS bezüglich der Aktivierung Ihres IT-Kontos.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Support.
  • Studierende, die an die UniBE oder die UniNE gehen:
    Für Ihre IT-Zugänge ist die jeweilige Partneruniversität zuständig.

Reisekostenrückvergütung

Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre Reisekosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen den Partneruniversitäten rückvergüten zu lassen. Hierzu füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und schicken es zusammen mit den Original-Zugbilletten an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung. Es werden ausschliesslich vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt:

  • Herbstsemester: 31. Januar
  • Frühlingssemester: 30. Juni

 Die Reisekosten werden Ihnen nur dann rückvergütet, wenn Sie sich für das betreffende Semester im BeNeFri-Netzwerk eingeschrieben haben.

 Die UniFR beteiligt sich an der Rückerstattung der Zugbillette gemäss den nachfolgenden Kriterien:

  • Wert eines Halbtax-Zugbilletts in der 2. Klasse
  • Ausschliesslich Fahrten zwischen Freiburg und Bern sowie Freiburg und Neuenburg

 Bei mindestens 6 Reisen pro Semester beteiligt sich die UniFR an den Kosten für ein Halbtax- bzw. Generalabonnement, sofern die entsprechende Kaufquittung vorlegt wird; der SwissPass allein ist nicht ausreichend.

 Jede Linie des Formulars muss handschriftlich von der/m unterrichtenden ProfessorIn unterschrieben werden, um damit Ihre Teilnahme an der Vorlesung zu bestätigen. Das Anbringen von digitalisierten Unterschriften wird ohne weiteren Anwesenheitsnachweis oder zusätzliche Bestätigung durch die/den unterrichtende/n ProfessorIn nicht akzeptiert.