Zulassung zum Masterstudium mit einem ausländischen Bachelordiplom
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Zulassungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen
Für die Zulassung zum Masterstudium an der Universität Freiburg müssen Sie im Besitz eines Bachelors (180 ECTS und mindestens drei Studienjahre) oder eines gleichwertigen, von einer anerkannten Universität ausgestellten Hochschulabschlusses sein. Weitere Informationen zu den allgemeinen Zulassungsbedingungen finden Sie in den Richtlinien.
Die Fakultäten können ergänzende Studienleistungen verlangen, die entweder vor Beginn oder während des Masterstudiums zu absolvieren sind.
Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen
Die offiziellen Unterrichtssprachen an der Universität Freiburg sind Deutsch und Französisch. Um ihr Studium aufnehmen zu können, müssen zukünftige Studierende eine der beiden Sprachen beherrschen (Niveau B2). Zudem werden bestimmte Masterstudienprogramme auf Englisch erteilt.
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Studiengänge mit besonderen Bedingungen
Master of Medicine
- Online-Anmeldung vom 1. November bis 15. Februar
- Die Zuteilung der Studienplätze ist in einer Verordnung festgelegt
- Wenn Sie ausländische·r Staatsangehörige·r sind, müssen Sie die in der Verordnung festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllen, um sich für das Medizinstudium anmelden zu können
Master of Science in Sonderpädagogik: Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik
- Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich
- Zusatzbedingungen
Specialized Master of Science in Experimental Biomedical Research
Für einen Studienbeginn im Herbstsemester empfehlen wir Ihnen, Ihr Dossier vor dem 30. Juni einzureichen. Wenn Sie Ihr Dossier später einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden.
Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Dossiergebühren möglich.
Studiengänge, die nur im Herbstsemester begonnen werden können
Einige Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
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Anmeldeperioden
Herbstsemester
- Anmeldeperiode:
1. Februar – 30. April - Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
1. Mai – 31. August
Frühlingssemester
- Anmeldeperiode:
1. September – 30. November - Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
1. Dezember – 31. Januar
Das Datum, ab dem die Online-Anmeldung möglich ist (1. Februar/1. Mai/1. September/1. Dezember), kann sich je nach Jahr um einige Tage nach hinten verschieben.
Zusätzliche Informationen für Studienbewerber, die ein Visum benötigen
Falls Sie ein Visum benötigen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Anmeldeunterlagen innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:
- spätestens am 28. Februar für das Herbstsemester
- spätestens am 30. September für das Frühlingssemester
Die Bearbeitung von Zulassungsgesuchen nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Zulassungsentscheid unserer Universität, welcher dem Aufenthaltsbewilligungsgesuch beizulegen ist. Dieses Gesuch muss mindestens zwei Monate vor Vorlesungsbeginn bei der zuständigen Schweizer Vertretung eingereicht werden. Wenn Sie Ihr Dossier nach Ablauf der angegebenen Fristen einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden. Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Gebühren möglich.
Informationen für Studienbewerber, die ihr Bachelorstudium ausserhalb der EU und der EFTA absolviert haben
Personen, welche ihr Bachelorstudium ausserhalb der EU und der EFTA absolviert haben und sich für folgende Studienprogramme anmelden möchten:
- International and European Business
- Accounting and Finance
- Betriebswirtschaftslehre
- Marketing
müssen ihren Anmeldeunterlagen eine Kopie ihres GMAT-Testergebnisses beilegen. Dieser Test muss vor der Online-Anmeldung an der Universität Freiburg abgelegt worden sein.
- Anmeldeperiode:
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Anmeldekosten
Schweizer Bachelordiplom
Studienbewerber mit Schweizer Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. Schweizer Bachelordiplom)
- Dossiergebühr: CHF 50.-
- Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-
Ausländisches Bachelordiplom
Studienbewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. ausländisches Bachelordiplom)
- Dossiergebühr: CHF 100.-
- Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-
Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.
Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Informationen zu den Semestergebühren
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Semesterdaten und Vorlesungszeiten
Akademisches Jahr 2024 – 2025:
Herbstsemester 2024
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Offizielle Daten:
01.08.2024 – 31.01.2025 -
Vorlesungszeiten:
16.09.2024 – 20.12.2024
Frühlingssemester 2025
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Offizielle Daten:
01.02.2025 – 31.07.2025 -
Vorlesungszeiten:
17.02.2025 – 28.05.2025
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Anmeldeverfahren
Die Online-Anmeldung über Inscruni richtet sich ausschliesslich an Personen, die derzeit nicht an der Unifr immatrikuliert sind. Wenn Sie derzeit an der Unifr immatrikuliert sind und über ein aktives MyUniFR-Konto verfügen, dürfen Sie sich in keinem Fall über Inscruni anmelden. Alle Anträge von bereits immatrikulierten Studierenden (z.B. Wechsel des Studiengangs, vorgezogenes Masterstudium, auf ein Bachelorstudium folgendes Masterstudium usw.) müssen auf MyUnifr gestellt werden.
1. Studienangebot
Das gesamte Studienangebot ist hier verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Studieninformation (studies@unifr.ch). Die Dienststelle für Zulassung erteilt weder Auskünfte zum Studienangebot noch führt sie Beratungen bezüglich der Studienwahl durch.
Bitte konsultieren Sie auch die Reglemente und beachten Sie die Informationen bezüglich des endgültigen Nichtbestehens.
2. Fristen für die Online-Anmeldung
Sobald Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, müssen Sie sich innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen online anmelden.
Die angegebenen Fristen gelten ohne Ausnahme.
Zusätzliche Informationen für Studienbewerber, die ein Visum benötigen
Falls Sie ein Visum benötigen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Anmeldeunterlagen innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:
- spätestens am 28. Februar für das Herbstsemester
- spätestens am 30. September für das Frühlingssemester
Die Bearbeitung von Zulassungsgesuchen nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Zulassungsentscheid unserer Universität, welcher dem Aufenthaltsbewilligungsgesuch beizulegen ist. Dieses Gesuch muss mindestens zwei Monate vor Vorlesungsbeginn bei der zuständigen Schweizer Vertretung eingereicht werden. Wenn Sie Ihr Dossier nach Ablauf der angegebenen Fristen einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden. Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Gebühren möglich.
3. Online-Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen erfolgen.
Sie können die Online-Anmeldung auch dann durchführen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht beendet bzw. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, da das Zulassungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
4. Bezahlung der Dossiergebühr
Die Bezahlung der Dossiergebühr (siehe Rubrik "Anmeldekosten) kann entweder direkt per Kreditkarte erfolgen oder per Rechnung, welche nach der Validierung Ihres Gesuchs heruntergeladen werden kann.
Es werden nur Dossiers bearbeitet, für die die Dossiergebühr bezahlt wurde.
Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.
Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.
5. Hochladen der Dokumente
- Nach Validierung der Online-Anmeldung wird auf Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste mit allen einzureichenden Dokumenten erstellt. Alle aufgelisteten Dokumente sind für die Prüfung Ihres Zulassungsgesuchs unerlässlich und innerhalb der angegebenen Fristen auf Inscruni hochzuladen. Bitte senden Sie keine Dokumente an die Postadresse der Dienststelle zu diesem Zeitpunkt.
Liste der einzureichenden Dokumente für ein Master-Zulassungsgesuch
- Personen, welche ihr Bachelorstudium ausserhalb der EU und der EFTA absolviert haben und sich für folgende Studienprogramme anmelden möchten:
International and European Business:- International and European Business
- Accounting and Finance
- Betriebswirtschaftslehre
- Marketing
müssen ihren Anmeldeunterlagen eine Kopie ihres GMAT-Testergebnisses. Dieser Test muss vor der Online-Anmeldung an der Universität Freiburg abgelegt worden sein.
Amtlich beglaubigte Übersetzungen unterliegen speziellen Anforderungen.
Wir können jederzeit amtlich beglaubigte Kopien und/oder Originaldokumente für die weitere Behandlung Ihres Dossiers verlangen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das einzureichende Dossier mit Sorgfalt zu erstellen ist.Sollte das Dossier unvollständig sein oder Dokumente enthalten, die von schlechter Qualität sind oder den Vorgaben nicht entsprechen, wird dieses nicht behandelt.
6. Prüfung des Zulassungsgesuchs und Entscheid
Nach Eingang der erforderlichen Dokumente wird Ihr Zulassungsgesuch in zwei Phasen geprüft:
- Formelle Analyse durch die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung, welche prüft, ob Sie auf Masterstufe zugelassen werden können
- Inhaltliche Analyse durch die Fakultät, welche prüft, ob Sie zum gewählten Masterprogramm zugelassen werden können
Die Analyse durch die Fakultät kann mehrere Wochen dauern. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zulassungsgesuche bezüglich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät von der Studiengesuchskommission bearbeitet werden, welche nur an festgelegten Daten tagt.
- Sobald beide Analysen abgeschlossen sind, wird Ihnen der schriftliche Entscheid von der Dienststelle für Einschreibung und Zulassung zugestellt.
Zum Stand der Bearbeitung werden weder telefonische Auskünfte noch Informationen per E-Mail gegeben.
7. Visumsantrag
Falls Ihr Heimatland der Visumspflicht unterstellt ist, müssen Sie vor Ihrer Einreise in die Schweiz bei der zuständigen Schweizer Vertretung Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.
Weiterführende Informationen: Amt für Bevölkerung und Migration
8. Vorlegen des Originaldiploms
Ihr Originaldiplom muss uns in jedem Fall vor Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters vorgelegt werden.
Der Bachelor muss ohne Vorbehalt/Bedingung bestätigt sein.
Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:
- Sie lassen uns das Originaldiplom per Post zukommen.
- Sie geben das Originaldiplom in unserem Büro während unseren Schalteröffnungszeiten ab.
9. Endgültiger Zulassungsentscheid
Sobald Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllt und das Original Ihres Bachelordiploms vorgelegt haben, lassen wir Ihnen den endgültigen Zulassungsentscheid schriftlich zukommen.
10. Nach der Zulassung
- Versand der Rechnung der Semestergebühren
- Bezahlung der Rechnung innerhalb der angegebenen Fristen
- Aktivierung Ihres IT-Kontos
- Erhalt Ihrer Campus Card
- Kurseinschreibung bei den Fakultäten
Wechsel des Studiengangs
- Sobald Sie Ihr Zulassungsgesuch validiert haben, beginnt das administrative Verfahren; eine Änderung Ihres Studiengangs / Ihrer Studiengänge ist dann nicht mehr möglich. Wenn Sie sich irrtümlicherweise falsch eingeschrieben haben, haben Sie die Möglichkeit, online ein zweites Zulassungsgesuch einzureichen, für das erneut eine Dossiergebühr anfällt. Dieses Gesuch wird dann unabhängig vom ersten Zulassungsgesuch bearbeitet.
- Ein Gesuch um Änderung des Studiengangs kann nach der Zulassung zum eingangs gewählten Studiengang auf MyUnifr gestellt werden. Das Gesuch wird anschliessend von der betreffenden Fakultät bearbeitet.
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Zusätzliches Unterrichtsfach für InhaberInnen eines LDS I
Die Anmeldung darf auf keinen Fall über das Online-Anmeldeportal durchgeführt werden. Wir bitten Sie, sich beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Freiburg (ZELF), zu informieren.
Wenn Sie derzeit an der Unifr als StudentIn immatrikuliert sind, über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen und einen Wechsel des Studiengangs für das kommende Semester beantragen wollen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über MyUnifr einen Antrag stellen. Für weitere Informationen zu den Fristen für den Antrag zum Studiengangwechsel (normalerweise vor Beginn des betreffenden Semesters) kontaktieren Sie bitte die für das/die Programm/e verantwortliche Fakultät.