Zulassung zum Doktorat/Post-Doktorat mit einem ausländischen Master-/Doktoratsdiplom

  • Zulassungsbedingungen

    Diplome, die zur Zulassung zum Doktorat berechtigen:

    Generell: Bachelor (i. d. R. 180 ECTS) + Master (i. d. R. 90 ECTS) oder gleichwertige Diplome, ausgestellt von einer anerkannten universitären Hochschule

    Diplôme, die zur Zulassung zum Postdoktorat berechtigen:

    Doktorat, ausgestellt von einer anerkannten universitären Hochschule

  • Anmeldeperioden

    Ein Gesuch um Zulassung zum Doktorat oder Postdoktorat ist jederzeit möglich. Die Anmeldung kann entweder für das laufende oder das darauffolgende Semester erfolgen. Bitte beachten Sie bei der Auswahl des Semesters, dass das Zulassungsverfahren mehrere Wochen dauern kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb, alle erforderlichen Schritte so früh wie möglich zu unternehmen. Dazu zählen ebenso sämtliche Schritte im Hinblick auf den Erhalt eines Visums oder Stipendiums (sofern nötig).

    Amt für Bevölkerung und Migration

  • Anmeldekosten

    Schweizer Diplom

    Studienbewerber mit Schweizer Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. Schweizer Master für eine Zulassung zum Doktorat oder Schweizer Doktorat für eine Zulassung zum Postdoktorat)

    Dossiergebühr: CHF 50.-

    Ausländisches Diplom

    Studienbewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. ausländischer Master für eine Zulassung zum Doktorat oder ausländisches Doktorat für eine Zulassung zum Postdoktorat)

    Dossiergebühr: CHF 100.-

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    Informationen zu den Semestergebühren

  • Semesterdaten und Vorlesungszeiten
    Akademisches Jahr 2023 – 2024:

    Herbstsemester 2023

    • Offizielle Daten:
      01.08.2023 – 31.01.2024

    • Vorlesungszeiten:
      18.09.2023 – 22.12.2023

    Frühlingssemester 2024

    • Offizielle Daten:
      01.02.2024 – 31.07.2024

    • Vorlesungszeiten:
      19.02.2024 – 31.05.2024

    Akademischer Kalender

  • Anmeldeverfahren

     Die Online-Anmeldung über Inscruni richtet sich ausschliesslich an Personen, die derzeit nicht an der Unifr immatrikuliert sind. Wenn Sie derzeit an der Unifr immatrikuliert sind und über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen, dürfen Sie sich in keinem Fall über Inscruni anmelden. Alle Anträge von bereits immatrikulierten Studierenden (z.B. Wechsel des Studiengangs, vorgezogenes Masterstudium, auf ein Bachelorstudium folgendes Masterstudium usw.) müssen auf MyUnifr gestellt werden.

    1. Wahl der Betreuerin oder des Betreuers

    Wenn Sie ein Doktorat bzw. Postdoktorat aufnehmen möchten, müssen Sie zunächst eine Betreuerin oder einen Betreuer finden, die oder der bereit ist, Sie im Rahmen Ihrer Dissertation zu begleiten.

    2. Online-Anmeldung

    Online-Anmeldung auf Inscruni

     Sie können die Online-Anmeldung auch dann durchführen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht beendet bzw. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.

     Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, da das Zulassungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

    3. Bezahlung der Dossiergebühr

    Die Bezahlung der Dossiergebühr (siehe Rubrik "Anmeldekosten) kann entweder direkt per Kreditkarte erfolgen oder per Rechnung, welche nach der Validierung Ihres Gesuchs heruntergeladen werden kann.

     Es werden nur Dossiers bearbeitet, für die die Dossiergebühr bezahlt wurde.

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    4. Zusicherung der Dissertationsleitung

    Ein grundlegendes Dokument Ihres Zulassungsgesuchs ist die Zusicherung der Dissertationsleitung. Wir bitten Sie, diese beim Dekanat Ihrer zukünftigen Fakultät zu erfragen und vollständig ausgefüllt Ihrem Zulassungsgesuch beizulegen.

    5. Hochladen der Dokumente

    Nach Validierung der Online-Anmeldung wird auf Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste mit allen einzureichenden Dokumenten erstellt. Alle aufgelisteten Dokumente sind für die Prüfung Ihres Zulassungsgesuchs unerlässlich und innerhalb der angegebenen Fristen auf Inscruni hochzuladen. Bitte senden Sie keine Dokumente an die Postadresse der Dienststelle zu diesem Zeitpunkt.

    Liste der einzureichenden Dokumente für ein (Post-)Doktorat-Zulassungsgesuch

     Amtlich beglaubigte Übersetzungen unterliegen speziellen Anforderungen.

    Wir können jederzeit amtlich beglaubigte Kopien und/oder Originaldokumente für die weitere Behandlung Ihres Dossiers verlangen.

     Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das einzureichende Dossier mit Sorgfalt zu erstellen ist. Sollte das Dossier unvollständig sein oder Dokumente enthalten, die von schlechter Qualität sind oder den Vorgaben nicht entsprechen, wird dieses nicht behandelt.

    6. Prüfung des Zulassungsgesuchs und Entscheid

    Nach Eingang der erforderlichen Dokumente wird Ihr Zulassungsgesuch in zwei Phasen geprüft:

    • Formelle Analyse durch die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung, welche prüft, ob Sie auf Doktorats-/Postdoktoratsstufe zugelassen werden können
    • Inhaltliche Analyse durch die Fakultät, welche prüft, ob Sie die fakultären Bedingungen erfüllen.

     Die Analyse durch die Fakultät kann mehrere Wochen dauern. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zulassungsgesuche bezüglich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät von der Studiengesuchskommission bearbeitet werden, welche nur an festgelegten Daten tagt.

    • Sobald beide Analysen abgeschlossen sind, wird Ihnen der schriftliche Entscheid von der Dienststelle für Einschreibung und Zulassung zugestellt.

     Zum Stand der Bearbeitung werden weder telefonische Auskünfte noch Informationen per E-Mail gegeben.

    7. Visumantrag

    Falls Ihr Heimatland der Visumspflicht unterstellt ist, müssen Sie vor Ihrer Einreise in die Schweiz bei der zuständigen Schweizer Vertretung Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.

    Weiterführende Informationen: Amt für Bevölkerung und Migration

    8. Vorlegen des Originaldiploms

    Sie müssen uns in jedem Fall das Original Ihres Master-/Doktoratsdiploms vorlegen.

    Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

    • Sie schicken uns das Originaldiplom per Post zu.
    • Sie geben das Originaldiplom in unserem Büro während unseren Schalteröffnungszeiten ab.

     Der Master/Doktorat muss ohne Vorbehalt/Bedingung bestätigt sein.

    9. Endgültiger Zulassungsentscheid

    Sobald Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllt und das Original Ihres Master-/Doktoratsdiploms vorgelegt haben, lassen wir Ihnen den endgültigen Zulassungsentscheid schriftlich zukommen.

    10. Nach der Zulassung

  Online-Anmeldung  

 Wenn Sie derzeit an der Unifr als StudentIn immatrikuliert sind, über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen und einen Wechsel des Studiengangs für das kommende Semester beantragen wollen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über MyUnifr einen Antrag stellen.