Urlaubsgesuch
Bedingungen
Ein Urlaubsgesuch kann aus folgenden Gründen eingereicht werden:
- Krankheit
- Mutter- bzw. Vaterschaft
- Militärdienst oder Zivildienst
- Studienbezogenes und vom Dekanat anerkanntes Projekt
Vorgehen
Urlaubsgesuche müssen über MyUnifr eingereicht werden. Wir bitten Sie, im Anschluss daran jenes Dokument hochzuladen, welches den Beurlaubungsgrund attestiert::
- Krankheit oder Schwangerschaft: Arztzeugnis
- Mutter- bzw. Vaterschaft: Kopie des Familienbüchleins
- Militärdienst: Marschbefehl
- Zivildienst: Einsatzvereinbarung
- Studienbezogenes und vom Dekanat anerkanntes Projekt: Bestätigung des Dekanats
Es werden ausschliesslich die oben genannten Bescheinigungen akzeptiert.
Fristen
Urlaubsgesuche müssen innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:
- Herbstsemester: 30. September
- Frühlingssemester: 28. Februar
Urlaubsgesuche gelten jeweils nur für ein Semester.
Folgen der Beurlaubung
Solange Sie beurlaubt sind, dürfen Sie keine Lehrveranstaltungen besuchen, keine schriftlichen Arbeiten einreichen, sich nicht für Prüfungen anmelden und auch keine Abschlussarbeit verteidigen.
Anzahl möglicher Beurlaubungen
Während Ihres gesamten Studiums an der Universität Freiburg können Sie höchstens vier Semester beurlaubt werden.
Semestergebühren
Während der Beurlaubung bezahlen Sie nur die Grundgebühr von CHF 115.- pro Semester.