Description |
Gewalt gegen Frauen, lange Zeit als Privatproblem gefasst, gilt heute als soziales Problem und als Menschenrechtsverletzung, der Abbau geschlechtsbezogener Gewalt als staatliche Aufgabe und Verpflichtung. In den Resolutionen und Konventionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union verpflichten sich die Staaten, umfassende Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder und zur Prävention der Gewalt einzuleiten (s. u.a. Council of Europe 2011, United Nations 2006). Auch sexuelle, psychische und physische Gewalt gegen Kinder und deren Prävention sind heute Thema menschenrechtlicher Vereinbarungen und staatlicher Sozialpolitik. Darüber hinaus rückt Gewalt im Kontext von Diskriminierungen, etwa Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen sowie Hasskriminalität gegen gesellschaftliche Randgruppen zunehmend in den Fokus staatlicher Politik. In dem Seminar sollen im ersten Seminarblock zunächst gesellschaftliche Diskurse und Entwicklungen aufgegriffen werden, die zu einer Skandalisierung und Politisierung von Gewalt im Geschlechter- und im Generationenverhältnis führten. Darauf aufbauend werden nationale und internationale empirische Studien zur Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen untersucht und zudem Erkenntnisse zu Gewalt gegen besonders vulnerable Gruppen (u.a. Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die heterosexuellen Normierungen nicht entsprechen) aufgegriffen. Daraus lassen sich Risikofaktoren und Ursachenzusammenhänge für gruppenspezifisch unterschiedliche Gewaltbetroffenheiten ableiten. Der zweite Seminarblock befasst sich mit staatlichen Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt. Thematisiert werden Strategien in Bezug auf veränderte Rechtsetzung und Intervention (Polizei, Justiz), verbesserte Unterstützung und Schutz für Gewaltbetroffene (support system), Täterarbeit und Täterprävention, die Rolle des Gesundheitssystems, Präventionsmaßnahmen in verschiedenen gesellschaftlichen Teilsystemen sowie die institutionenübergreifende Vernetzung und Kooperation. Abschließend wird auf die Anforderungen eingegangen, die sich aus menschenrechtlichen Konventionen ergeben und es werden Anforderungen an systematisierte langfristige Datensammlungen und Monitoring auf nationaler und internationaler Ebene thematisiert. Die Seminarleiterin ist Politologin/Sozialwissenschaftlerin, lehrt und forscht an der TU Dortmund und der Universität Nürnberg-Erlangen; sie ist Koordinatorin des European Network on Gender and Violence und befasst sich seit über 20 Jahren mit Forschung zu Geschlecht, Gewalt, Gesundheit, Menschenrechten und politischen Maßnahmen zur Gewaltprävention. |