Öffentliches Recht II
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Teaching
Details
Faculty Faculty of Law Domain Law Code UE-DDR.00711 Languages German Type of lesson Lecture
Level Bachelor Semester SA-2021 , SP-2022 Title
French Öffentliches Recht II German Öffentliches Recht II English Public Law II Schedules and rooms
Summary schedule Wednesday 15:15 - 18:00, Hebdomadaire (Academic year)
Friday 11:15 - 13:00, Hebdomadaire (Academic year)
Teaching
Responsibles - Waldmann Bernhard
Teachers - Gautschi Oliver
- Sohi Claudia
- Waldmann Bernhard
- Wanner Tamara Chantal
Assistants - Wanner Tamara Chantal
Description
Die Vorlesung "Öffentliches Recht II" ist dem Allgemeinen Verwaltungsrecht gewidmet. Erarbeitet werden die allgemeinen Grundsätze und Rechtsfiguren, die von Lehre und Rechtsprechung vor dem Hintergrund der zahlreichen besonderen Verwaltungsrechtserlasse entwickelt worden sind.Nach einer kurzen Einführung werden im Einzelnen folgende Grundfragen behandelt:
1. Welche Aufgaben hat die Verwaltung zu erfüllen? (Verwaltungsaufgaben)
2. Wie ist die Verwaltung im Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgaben organisiert? (Verwaltungsorganisation)
3. Mit welchen Instrumenten und Formen und in welchem Verfahren handelt die Verwaltung? (Handlungsformen)
4. Welche Rechtsgrundsätze und Prinzipien hat die Verwaltung im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten? (Rechtsbindung der Verwaltung)
5. Welches sind die Folgen des Verwaltungshandelns? (Rechtsgestaltung, Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse, Haftung)
6. Behandelt werden schliesslich einige typische verwaltungsrechtliche Regelungsinstrumente (wie z.B. Polizeibewilligungen, Konzessionen oder Abgaben) sowie besondere Verwaltungsrechtsverhältnisse (wie z.B. Anstaltsbenutzungsverhältnisse usw.)Training objectives Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, in komplexeren Problemen (aus den behandelten Themenbereichen) des Allgemeinen Verwaltungsrechts die relevanten Fragestellungen herauszuarbeiten und (vertretbare) Lösungen zu entwickeln.
Zu diesem Zweck müssen die Studierenden
- die in den Vorlesungen, Übungen und Unterlagen eingeführten Begriffe und Rechtsfiguren des Allgemeinen Verwaltungsrechts kennen,
- die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen diesen Begriffen und Rechtsfiguren erkennen,
- sich in den einschlägigen Rechtsgrundlagen zurechtfinden,
- die einschlägige Praxis und Lehre im Bereich der behandelten Fragestellungen (sofern sie in der Veranstaltung behandelt worden sind) kennen sowie
- eine Methode zur Erarbeitung von (komplexeren) Fragestellungen und zu einer "sauberen" rechtlichen Argumentation entwickeln.Descriptions of Exams Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Documents
Bibliography Die Unterlagen zur Vorlesung und zu den Übungen sind auf der Plattform "Moodle" abrufbar. Das Passwort wird zu Beginn des Studienjahres in der Vorlesung bekanntgegeben. Es kann ausserdem jederzeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Waldmann angefragt werden. Zu empfehlen ist ausserdem der Erwerb der Erlasssammlung "Öffentliches Recht II" (im Rahmen der TextO-Ausgaben des Helbing-Lichtenhahn-Verlags) oder eine gleichnamige Erlasssammlung. Es kann die Sammlung aus dem ersten Studienjahr benutzt werden.
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Dates and rooms
Date Hour Type of lesson Place 22.09.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 24.09.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 29.09.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 01.10.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 06.10.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 08.10.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 13.10.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 15.10.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 20.10.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 22.10.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 27.10.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 29.10.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 03.11.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 05.11.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 10.11.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 12.11.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 17.11.2021 15:15 - 18:00 Cours 19.11.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 24.11.2021 15:15 - 18:00 Cours 26.11.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 01.12.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 03.12.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 10.12.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 15.12.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 17.12.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 22.12.2021 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 24.12.2021 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 23.02.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 25.02.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 02.03.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 04.03.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 09.03.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 11.03.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 16.03.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 18.03.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 23.03.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 25.03.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 30.03.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 01.04.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 06.04.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 08.04.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 13.04.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 27.04.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 29.04.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 04.05.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 06.05.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 11.05.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 13.05.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 18.05.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 20.05.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 25.05.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 01.06.2022 15:15 - 18:00 Cours MIS 03, Room 3115 03.06.2022 11:15 - 13:00 Exercice MIS 03, Room 3028 -
Assessments methods
Written exam - SP-2022, 2ème session 2022
Assessments methods By rating Descriptions of Exams Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Written exam - SP-2022, Session de rattrapage 2022
Assessments methods By rating Descriptions of Exams Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Written exam - SA-2022, 1ère session 2023
Assessments methods By rating Descriptions of Exams Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. ). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
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Assignment
Valid for the following curricula: Ens. compl. en Droit
Version: ens_compl_droit
Softskills > Public Law II
Environmental Sciences and Humanities, Option Environmental Law 60 ECTS
Version: 2023_1/V_01
Environmental sciences, minor ENV-60-I, option Environmental law > Environmental Law 2019 > Public Law II
Law 180
Version: 20221107
IUR II
Law 30
Version: 20160125
Law 60
Version: 20160125
Law 90 [MA]
Version: 20221107
Additional achievementsSpecial CreditsSemestrial Intensive Courses / Block Courses > Elective courses
Legal Studies 90 [MA]
Version: 20160122
Compulsory coursesElective coursesAdditional achievements
Part-time Law Studies 180
Version: 20221107
OBLIGATORY > 1. Year > IUR TP I > Public Law II