SEMP weltweit

Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme SEMP besteht neu mit SEMP weltweit auch die Möglichkeit für weltweite Studierendenmobilität

Dank dieser Erweiterung zur internationalen Mobilität ist der Erhalt eines SEMP-Stipendiums für ausgewählte Partneruniversitäten der Universität Freiburg möglich. 

Wenn Sie sich für ein Studienaustausch an einer der für 2024/25 ausgewählten Partneruniversitäten bewerben, erhalten Sie damit die Möglichkeit ein SEMP weltweit-Stipendium zu erhalten.

Jedes akademische Jahr werden die SEMP weltweit-Stipendien neu ausgeschrieben und die Partneruniversitäten neu definiert. 

 

  • Stipendien 2024/25

    Die Anzahl der SEMP weltweit-Stipendien ist begrenzt. Falls die Anzahl Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien übersteigt, werden die Studierenden nach dem 31. Oktober kontaktiert. Ein Auswahlverfahren wird dann über die Vergabe der Stipendien entscheiden. 

    Die Schweizerische Eidgenossenschaft finanziert ein Mobilitätsstipendium weltweit. Dieses umfasst Zuschüsse für die durch den Auslandsaufenthalt verursachten Zusatzkosten (Reisekosten, Sprachkurse etc.). 

    Das monatliche Mobilitätsstipendium für das akademische Jahr 2024/25 beträgt CHF 500.-

    Sofern die Dauer der Lehrveranstaltungen ohne Vorbereitungskurs und Prüfungszeit an der Gastuniversität mindestens 3 Monate und einen Tag beträgt, wird ein Pauschalbetrag für 5 Monate ausbezahlt: CHF 2500.-

    Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen:

    1. Die erste Rate (80 Prozent des Stipendiums) wird zu Beginn des Semesters ausbezahlt, sofern der Stipendienvertrag und der Studienvertrag eingereicht wurden.
    2. Der Restbetrag wird nach Einreichung des Schlussberichts bei der Dienststelle für internationale Beziehungen (DIB) ausbezahlt. Der Schlussbericht muss innert 30 Tagen nach dem Ende des Mobilitätsaufenthalts auf MyUnifr hochgeladen werden.

    Die Voraussetzungen für den Erhalt des SEMP-Stipendiums 2024/25:

    1. Die Mindestdauer eine Austauschaufenthalts beträgt 60 Tage.
    2. Vor oder zu Beginn des Mobilitätsaufenthalts müssen ein Stipendien- und Studienvertrag der Dienststelle für internationale Beziehungen abgegeben werden, bis spätestens 5 Wochen nach Semesterbeginn an der Gastuniversität.
    3. Es müssen die im Studienvertrag angegebenen Kurse der Austauschuniversität besucht und die überwiegende Anzahl der Prüfungen bestanden werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Dienststelle für internationale Beziehungen über die Gründe informiert werden.
    4. Nach dem Aufenthalt muss ein Schlussbericht abgegeben werden.
    5. Das SEMP-Stipendium wird nur für eine physische Mobilität im Gastland ausbezahlt. Für eine Virtual Mobility gibt es keinen Zuschuss. Bezüglich einer Blended Mobility soll die Dienststelle für internationale Beziehungen kontaktiert werden.
  • Ausgewählte Partneruniversitäten für ein SEMP weltweit-Stipendium 2024/25
    Université Laval, Canada - Biomedizin

    Nur für den Studienbereich 
    Biomedizinische Wissenschaften

    Mehr Information

    Webseite