Stipendium des Programms Swiss-European Mobility für ein Praktikum weltweit

Wenn Sie einen Praktikumsplatz ausserhalb Europas gefunden haben und alle beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie ein Stipendium des Programms Swiss-European Mobility erhalten. Im Folgenden werden die Voraussetzungen und die Vorgehensweise beschrieben.

  • Voraussetzungen
    1. Die Praktikumsdauer muss zwischen 60 Tagen (gezählt vom ersten bis zum letzten Arbeitstag) und 12 Monaten liegen, mit einem Arbeitspensum von mindestens 80%.
    2. Das Praktikum findet in einem Land statt, dass nicht zu den europäischen SEMP-Programmländer (Liste) gehört.
    3. Das Praktikum kann an einer Partnerhochschule, in einem öffentlichen/privaten Unternehmen, bei NGO/NPOs (usw.) durchgeführt werden.

    4. Das Praktikum kann nach Abschluss des Studiums absolviert werden. Es muss jedoch spätestens innert 12 Monaten nach Aushändigung des Diploms beendet sein. Achtung: Der Antrag auf ein SEMP-Stipendium muss vor der Aushändigung des Diploms gestellt werden.
    5. Während des Studiums absolvierte Praktika müssen im Rahmen des Studiums anerkannt werden: ECTS-Kreditpunkte, Arbeit oder Erwähnung im Transcript of Records etc.
    6. Die Praktikantin oder der Praktikant muss zum Zeitpunkt der Beantragung des Stipendiums an der Unifr eingeschrieben sein.

     

  • Stipendium
    1. Das monatliche Stipendium für ein Praktikum beträgt CHF 500.-. Das Stipendium wird tagesgenau abgerechnet, wobei für einen Monat mit 30 Tagen gerechnet wird: SEMP-Zuschuss = Praktikumsdauer in Tagen x (CHF 500.- / 30). Für die Praktikumsdauer werden alle Tage vom ersten bis zum letzten Arbeitstag gezählt inkl. den dazwischenliegenden Wochenenden. 
    2. Das Stipendium wird in zwei Tranchen ausbezahlt: 80 Prozent zu Beginn des Praktikums, 20 Prozent nach dem Praktikum.
    3. Die Anzahl zur Verfügung stehenden Stipendien für Praktika weltweit ist begrenzt und variiert von Jahr zu Jahr. Es gibt keine Garantie für eine Unterstützung, auch wenn alle Kriterien erfüllt sind. «First come, first served».
    4. Achtung: SEMP-Stipendien können für maximal zwölf Monate pro Studienstufe (Bachelor, Master, Doktorat) bezogen werden. Studienaufenthalte und Praktika werden dabei addiert.
  • Green Travel Top Up

    SEMP-Studierende, die für Ihre Hin- und Rückreise zu Beginn und Ende ihres Austauschaufenthalts den Zug oder Bus wählen, können einen Zuschuss von pauschal CHF 100.- für umweltbewusstere Mobilität erhalten. Dieser Zuschuss ist unabhängig vom Ort der Gastuniversität (gleicher Betrag für eine Reise nach Lyon oder Tartu). Der Zuschuss kann nicht aufgeteilt werden, d.h. es könne nicht CHF 50.- ausbezahlt werden, wenn man mit dem Zug hinreist und mit dem Flugzeug zurückkommt.

    Im Stipendienvertrag muss angekreuzt werden, ob ein solcher Zuschuss gewünscht wird oder nicht. Zusammen mit dem Schlussbericht müssen dann die Reisebelege eingereicht werden. Der Zuschuss wird danach ausbezahlt.

    Tipps und Tricks für Zugreisen

    Argumente für eine Reise im Zug

  • Verfahren
    1. Suchen Sie sich ein (bezahltes oder nicht bezahltes) Praktikum in einem Land ausserhalb Europas.
    2. Füllen Sie in Ihrem Portal MyUnifr  den Stipendienantrag aus und laden Sie Ihren Notenauszug der letzten Semester ins Portal hoch. Vorgehen
      Abgabefrist
       für den Stipendienantrag: 1 Monat vor Beginn des Praktikums. Die Bearbeitung von Anträgen, die weniger als einen Monat vor dem Praktikumsbeginn eingehen, kann nicht garantiert werden.
    3. Annahmebestätigung des Stipendienantrags durch die Dienststelle für internationale Beziehungen (DIB) und Information per E-Mail über das weitere Vorgehen. Alle weiteren Schritte werden über das Portal MyUnifr abgewickelt. Die Unterlagen liegen dort bereit und müssen dort ausgefüllt wieder hochgeladen werden.
    4. Gemeinsam mit dem Unternehmen, in dem das Praktikum absolviert wird, ist das Formular Learning Agreement for Traineeship auszufüllen. Darüber hinaus wird eine Versicherungsbescheinigung benötigt.  
    5. Stipendiumsvertrag ausfüllen und hochladen, Bankkontoinformationen übermitteln via MyUnifr.
    6. Auszahlung des ersen Teils des Stipendiums (80%).
    7. Nach Beendigung des Praktikums muss die Praktikantin oder der Praktikant vom Unternehmen das Certificate of Attendance unterschreiben lassen und den Schlussbericht ausfüllen.  
    8. Auszahlung des Restbetrags (20%).
    9. Um das Praktikum anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an Ihr Studiendepartement. 
  • Vorbereitung des Aufenthalts

    Versicherungen

    Visum

    Besondere Bedürfnisse