Swiss-European Mobility Program (SEMP)

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Das Programm «Swiss-European Mobility» (welches Erasmus ersetzt) ermöglicht es Studierenden in Europa, ein bis zwei Semester an der Universität Freiburg (Unifr) zu absolvieren und ein von der Schweizerischen Eidgenossenschaft finanziertes Stipendium zu erhalten. Dieser Austausch erfolgt im Rahmen von bilateralen Abkommen.

Ihre Heimatuniversität muss Sie bei der Dienststelle für internationale Beziehungen der Unifr anmelden.

  • Voraussetzungen

    Für einen Mobilitätsaufenthalt an der Unifr im Rahmen des SEMP-Programms müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Bilaterales Austauschabkommen
      Zwischen Ihrer Universität und der Universität Freiburg muss es für Ihr Studienfach ein Austauschabkommen geben.
    2. Offizielle Nominierung
      Sie müssen offiziell von Ihrer Heimatuniversität angemeldet werden (Nominierung).
    3. Geeignete Sprachkenntnisse 
      Sie müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um den Kursen folgen zu können. 
      Mehr Information
    4. Stipendium und Schlussbericht
      Alle SEMP-Stipendiatinnen und -Stipendiaten müssen einen Studienvertrag und einen Schlussbericht abgeben.

     

     

  • Bewerbung und Fristen

    Nach Eingang der offiziellen Nominierung durch Ihre Heimatuniversität bei der Dienststelle für internationale Beziehungen senden wir Ihnen einen Link an Ihre private E-Mail-Adresse (Hinweis: Es empfiehlt sich, die Nachrichten im Ordner Junk-E-Mail /Spam regelmässig zu überprüfen). Sie können Ihre Bewerbung online per Klick auf diesen Link einreichen.

    Bewerbungsfristen:

    1. Für das Herbstsemester: 31. Mai
    2. Für das Frühlingssemester: 31. Oktober (Achtung: Die Links für die Anmeldung für das Frühlingssemester werden Anfang September verschickt.)

     

    Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung (im Word- oder im PDF-Format) die folgenden Dokumente ein:

    • Unterschriebenes Bewerbungsformular (Übersicht über die Online-Bewerbung)
    • Liste der erhaltenen ECTS-Punkte (Notenauszug)
    • Kopie des Reisepasses oder einer gültigen Identitätskarte
    • Studienvertrag – geplanter Studienplan
    • Sprachpass (Sprachkompetenzen)

    Ihre Bewerbung wird von der Dienststelle für internationale Beziehungen oder (für die Rechtswissenschaftliche Fakultät) vom Büro für Erasmus und internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geprüft und bestätigt.

  • Stipendium

    Studierende, die über das Swiss-European Mobility Program an die Universität Freiburg kommen, haben Anspruch auf ein von der Schweizerischen Eidgenossenschaft finanziertes und von der Unifr ausbezahltes Stipendium, mit Ausnahme der Studierenden, die ein Erasmus+ Stipendium von ihrer Heimunversität erhalten.

    Stipendiumsbeträge 2023/2024 

    Stipendiumsbeträge 2024/2025 

    Das Stipendium wird auf das Bankkonto im Heimatland überwiesen. Es ist nicht notwendig ein Konto in der Schweiz zu eröffnen.

    Vorgehen, um das Stipendium zu erhalten

    Die Informationen zu Ihrem Unifr-E-Mail-Konto erhalten Sie rund einen Monat vor Semesterbeginn. Mit der Aktivierung Ihrer Unifr-E-Mail-Adresse erhalten Sie auch die Zugangsdaten für Ihr eAccount an der Unifr und damit haben Sie Zugang auf das Portal MyUnifr. Auf diesem Portal finden Sie auch einen Begleitprozess zu Ihrem Mobilitätsaufenthalt an der Unifr sowie den Stipendienvertrag.

    1. Auf Ihrem MyUnifr-Portal die erste Etappe «Daten eingeben» des Begleitprozesses ausfüllen:
      • Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Stipendienvertrag hochladen
      • Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Studienvertrag hochladen
      • Bankkontoinformationen eintragen
      • Wohnadresse in der Schweiz aktualisieren
      • Aufenthaltsdaten bestätigen
      • Adresse für das ToR eintragen.
    2.  Sobald wir Ihre Angaben und Unterlagen validiert haben, überweisen wir Ihnen das Semesterstipendium. 

    Ausbezahlt wird das SEMP-Stipendium wie folgt:

    • Studierende, welche ein Semester in Freiburg studieren, erhalten zu Beginn des Aufenthalts das Stipendium ausbezahlt.
    • Studierende, welche zwei Semester in Freiburg studieren, erhalten zu Beginn des Herbstsemesters die erste Hälfte ihres Stipendiums und zu Beginn des Frühlingssemesters die zweite Hälfte ihres Stipendiums.
    • Studierende die ihren Aufenthalt abbrechen oder verkürzen, müssen dies unverzüglich der DIB melden. Je nach Ursache des Abbruchs muss das Stipendium oder ein Teil davon zurückerstattet werden.
  • Green Travel Top Up

    SEMP-Studierende, die für Ihre Hin- und Rückfahrt zu Beginn und Ende ihres Austauschaufenthalts den Zug oder Bus wählen, können einen Zuschuss von pauschal CHF 100.- für umweltbewusstere Mobilität erhalten. Dieser Zuschuss ist unabhängig vom Ort der Heimuniversität (gleicher Betrag für eine Reise von Stuttgart oder Hamburg). Der Zuschuss kann nicht halbiert werden, sollte jemand mit dem Zug an- und mit dem Flugzeug zurückreisen.

    Im Stipendienvertrag muss angekreuzt werden, ob ein solcher Zuschuss gewünscht wird oder nicht. Nach der Ankunft in Freiburg muss der Reisebeleg (Zug- oder Busticket) für die Anreise per E-Mail bei der DIB eingereicht werden (international-incoming@unifr.ch). Der Zuschuss wird danach zusammen mit dem SEMP-Stipendium ausbezahlt.

    Tipps und Tricks für Zugreisen

    Argumente für eine Reise im Zug

     

  • Vorbereitung des Aufenthalts

    Visum

    Geforderte Sprachkenntnisse

    Versicherungen

    Wohnen

    Budget

    Besondere Bedürfnisse

    Aufenthaltsbewilligung

  • Ihr Studium in Freiburg

    Wichtige Termine

    Studienvertrag

    Kurse und Prüfungen

    Benotungssystem

    Studienberaterinnen und Studienberater

    Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen

  • Ende des Aufenthalts

    Ihr Aufenthalt neigt sich nun dem Ende zu, und wir hoffen, dass er für Sie ein unvergessliches Erlebnis war. 

    Denken Sie vor Ihrer Abreise daran, die folgenden Dinge zu erledigen:

    An der Universität Freiburg:

    • Die Mobilitätsstudentinnen und -studenten müssen der Dienststelle für internationale Beziehungen per E-Mail das sorgfältig ausgefüllte «Studienheft» zusenden, um das «Transcript of Records» (Notenauszug) zu erhalten.
    • Die Studierenden im Programm «Schweizer Mobilität» müssen für die Erstellung des Notenauszugs nicht das Studienheft ausfüllen, sondern sich an das Dekanat der Fakultät wenden.
    • Der von der Dienststelle für internationale Beziehungen gesendete «Schlussbericht» muss ausgefüllt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns Anregungen zu geben, wie wir den Aufenthalt der zukünftigen Austauschstudentinnen und -studenten noch besser gestalten können.

    Unterbringung

    Bei unzureichender Reinigung oder bei Schäden können Abzüge auf die Mietkaution einbehalten werden. Wir raten Ihnen, Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsbereiche regelmässig zu reinigen und sauber zu übergeben.

    Bank-/Postkonto

    Bitte kündigen Sie das bei Ihrer Ankunft eröffnete Bank- oder Postkonto.

    Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen

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    Sie können gerne während oder nach Ihrem Aufenthalt im Ausland in Form eines Blogs, in den sozialen Netzwerken oder bei Begegnungen mit anderen Studierenden von Ihrer Mobilitätserfahrung berichten.

    Ihre internationale Erfahrung ist unter akademischer, persönlicher, sozialer und vielerlei anderer Hinsicht eine Bereicherung. Lassen Sie auch die anderen daran teilhaben! Vergessen Sie nicht Ihre Fotos mit @unifr_international zu markieren und den Hashtag #unifrinternational zu verwenden.

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