Praktikum mit SEMP-Stipendium

Studierende einer europäischen Universität, die an der Universität Freiburg (Unifr) oder in einem Unternehmen/einer Organisation in Freiburg ein Praktikum absolvieren, können über das Programm Swiss-European Mobility ein Stipendium erhalten.

  • Voraussetzungen

    Für den Erhalt eines Stipendiums müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Das Praktikum muss während des Studiums absolviert werden und von der Heimatuniversität anerkannt sein.
      Nach Abschluss des Studiums absolvierte Praktika können nicht durch das SEMP finanziert werden.
    2. Die Praktikumsdauermuss mindestens 60 Tage betragen, gezählt vom ersten bis zum letzten Arbeitstag, das entspricht gut 9 Wochen. Ein Praktikum kann höchstens für 12 Monate finanziert werden.
    3. Während des Praktikums müssen Sie als Studentin oder Student an Ihrer Heimatuniversität eingeschrieben sein.
  • Stipendium
    • Der monatliche Stipendiumsbetrag beläuft sich auf CHF 440.–. Das Stipendium wird tagesgenau abgerechnet, wobei für einen Monat mit 30 Tagen gerechnet wird: SEMP-Zuschuss = Praktikumsdauer in Tagen x (CHF 440.- : 30). Für die Praktikumsdauer werden alle Tage vom ersten bis zum letzten Arbeitstag gezählt inkl. den dazwischenliegenden Wochenenden. 
    • Der volle Stipendiumsbetrag wird zu Beginn des Praktikums ausbezahlt. Sollte das Praktikum verkürzte werden, muss eine Rückzahlung geleistet werden. Bei einer Verlängerung kann bei ausreichendem Budget das Stipendium erhöht werden.
    • Die Anzahl der Stipendien pro Studienjahr ist begrenzt. Die Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
  • Green Travel Top Up

    SEMP-Studierende, die für Ihre Hin- und Rückfahrt den Zug oder Bus wählen, können einen Zuschuss von pauschal CHF 100.- für umweltbewusstere Mobilität erhalten. Dieser Zuschuss ist unabhängig von der Destination der Heimuniversität (gleicher Betrag für eine Reise von Stuttgart oder Hamburg). Der Zuschuss kann nicht halbiert werden, wenn man mit dem Zug anreist, aber dann zurückfliegt.

    Im Stipendienvertrag muss angekreuzt werden, ob ein solcher Zuschuss gewünscht wird oder nicht. Spätestens 30 Tage nach dem Aufenthalt müssen die Reisebelege per E-Mail an international-incoming@unifr.ch eingereicht werden. Der Green-Travel-Zuschuss wird danach ausbezahlt.

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  • Verfahren

    1. Ihr*e Praktikumsverantwortliche*r an der Unifr oder im betreffenden Freiburger Unternehmen muss Sie per E-Mail (international-incoming@unifr.ch) bei der Dienststelle für internationale Beziehungen anmelden.
    Wir benötigen die folgenden Angaben über Sie:

    • Name und Vorname
    • E-Mail-Adresse
    • Heimatuniversität     
    • Praktikumszeitraum 

    Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn erfolgen.

    2. Sie erhalten danach einen Link für die Online-Einschreibung. Bitte fügen Sie Ihrer Einschreibung die folgenden Dokumente bei:

    • Bewerbungsformular
    • Studienvertrag für das Praktikum
    • Versicherungsbescheinigung
    • Scan des Reisepasses oder der Identitätskarte

    3. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen und der Zulassung als SEMP-Austauschstudent*in an der Unifr erhalten Sie Ihre Zulassungsbestätigung sowie Zugang zu Ihrem IT-Account an der Unifr.

    4. Zwei Wochen vor Beginn Ihres Praktikums startet der Begleitprozess auf MyUnifr, während welchem Sie den Stipendienvertrag einreichen bzw. die Informationen zu Ihrer Bankverbindung angeben müssen.

    5. Der volle Stipendiumsbetrag wird zu Beginn des Praktikums ausbezahlt (siehe auch «Stipendium»)

    6. Nachdem Sie das Praktikum abgeschlossen haben, müssen Sie via MyUnifr einen Schlussbericht einreichen bis spätestens 30 Tage nach dem Praktikum.

     

     

     

     

  • Vorbereitung des Aufenthalts

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