Swiss-European Mobility Program (SEMP)

Das SEMP (ersetzt Erasmus) ermöglicht Studienaufenthalte von ein bis zwei Semestern an einer Gastuniversität in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in Grossbritannien, Nordmazedonien, Serbien oder in der Türkei oder dann in den drei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen). Die Basis für diese Aufenthalte sind Austauschabkommen mit diesen Universitäten

Der an der Austauschuniversität verbrachte Zeitraum und die dort erbrachten Studienleistungen (Seminararbeiten, Prüfungen) werden gemäss dem an der Universität Freiburg (Unifr) gültigen Reglement anerkannt.

  • Voraussetzungen

    Die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm lauten:

    1. Sie müssen Ihre Immatrikulationsgebühren bezahlt haben und an der Unifr eingeschrieben sein. An der Austauschuniversität sind Sie von den Immatrikulationsgebühren befreit.
    2. Bei Antritt Ihres Mobilitätsaufenthalts müssen Sie mindestens 2 Semester (auf BA-Stufe) absolviert haben und die Voraussetzungen für Ihre Fakultät erfüllen.
    3. Ihr*e Mobilitätskoordinator*in/Studienberater*in muss sich einverstanden erklärt haben.
    4. Sie müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Bitte konsultieren Sie die Bedingungen der Austauschuniversität.
      Achtung: An manchen Universitäten werden offizielle Sprachnachweise verlangt (z.B. TOEFL, IELTS etc.).
    5. Sie müssen die spezifischen Anforderungen der Austauschuniversität erfüllen.

     Pro Studienstufe können die Studierenden für maximal zwölf Monate einen SEMP-Aufenthalt absolvieren. Beispielsweise können die Studierenden im Rahmen ihres Bachelorstudiums zwei einsemestrige Aufenthalte an zwei verschiedenen Universitäten absolvieren und dann wieder im Rahmen ihres Masterstudiums ins Ausland gehen, sofern alle hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

     

  • Anmeldung

    Bewerbung und Fristen

    Online-Formular

    Platzvergabe

  • Stipendium

    Die Schweizerische Eidgenossenschaft finanziert ein Mobilitätsstipendium. Dieses umfasst Zuschüsse für die durch den Auslandsaufenthalt verursachten Zusatzkosten (Reisekosten, Sprachkurse etc.). 

    Das monatliche Mobilitätsstipendium beträgt CHF 380, wobei zwei verschiedene Pauschalbeträge berechnet werden:

    1.  Sofern die Dauer der Lehrveranstaltungen ohne Vorbereitungskurs und Prüfungszeit an der Gastuniversität mindestens 3 Monate und einen Tag beträgt, wird ein Pauschalbetrag für 5 Monate ausbezahlt: CHF 1900.-
    2.  Falls die Dauer der Lehrveranstaltungen ohne Vorbereitungskursen und Prüfungszeit 3 Monate und kürzer dauert, wird ein Pauschalbetrag für dreieinhalb Monate ausbezahlt: CHF 1330.-

    Bei einem Aufenthalt von zwei Semestern wird ein Pauschalbetrag von CHF 3800.- ausbezahlt, sofern zwischen dem 1. Tag der Lehrveranstaltungen bis zum letzten Tag der Lehrveranstaltungen im 2. Semester mindestens 7 Monate und 1 Tag vergangen sind (inkl. Semesterferien).

    Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen:

    1. Die erste Rate (80 Prozent des Stipendiums) wird bei Erhalt des Stipendienvertrags und des Studienvertrags bezahlt.
    2. Der Restbetrag wird nach Vorlage des Schlussberichts bei der Dienststelle für internationale Beziehungen (DIB) ausbezahlt. Der Schlussbericht muss innert 30 Tagen nach dem Ende des Mobilitätsaufenthalts eingereicht werden.

    Die Voraussetzungen für den Erhalt des SEMP-Stipendiums:

    1. Die Mindestdauer eine Austauschaufenthalts beträgt 60 Tage.
    2. Der Stipendienvertrag muss vor Beginn des Aufenthalts und der Studienvertrag vor Beginn oder bis spätestens 5 Wochen nach Semesterbeginn an der Gastuniversität bei der DIB eingereicht werden.
    3. Es müssen die im Studienvertrag angegebenen Kurse der Austauschuniversität besucht und die überwiegende Anzahl der Prüfungen bestanden werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Dienststelle für internationale Beziehungen über die Gründe informiert werden.
    4. Nach dem Aufenthalt muss ein Schlussbericht abgegeben werden.
    5. Das SEMP-Stipendium wird nur für eine physische Mobilität im Gastland ausbezahlt. Für eine Virtual Mobility gibt es keinen Zuschuss. Bezüglich einer Blended Mobility soll die Dienststelle für internationale Beziehungen kontaktiert werden.

     

  • Green Travel Top Up

    SEMP-Studierende, die für Ihre Hin- und Rückreise zu Beginn und Ende ihres Austauschaufenthalts den Zug oder Bus wählen, können einen Zuschuss von pauschal CHF 100.- für umweltbewusstere Mobilität erhalten. Dieser Zuschuss ist unabhängig vom Ort der Gastuniversität (gleicher Betrag für eine Reise nach Lyon oder Tartu). Der Zuschuss kann nicht aufgeteilt werden, d.h. es könne nicht CHF 50.- ausbezahlt werden, wenn man mit dem Zug hinreist und mit dem Flugzeug zurückkommt.

    Im Stipendienvertrag muss angekreuzt werden, ob ein solcher Zuschuss gewünscht wird. Zusammen mit dem Schlussbericht müssen dann die Reisebelege für die Hinreise (am Anfang des Aufenthalts) und/oder Rückreise (am Ende des Aufenthalts) auf MyUnifr eingereicht werden. Belege für Reisen während dem Aufenthalt werden nicht akzeptiert. Der Zuschuss wird danach zusammen mit dem Restbetrag des Stipendiums ausbezahlt.

    Tipps und Tricks für Zugreisen

    Argumente für eine Reise im Zug

     

  • Vorbereitung des Aufenthalts

    Studienvertrag

    Vorbereitung-Sprachkenntnisse

    Visum

    Unterbringung

    Versicherungen

    Semesterdaten

    Immatrikulationsgebühren

    Besondere Bedürfnisse

  • Vor Ort

    Studienvertrag

    Änderung der Aufenthaltsdauer

    Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen

  • Ende des Aufenthalts

    Validierung der erzielten ECTS-Gutschriften

    Erkundigen Sie sich an der Austauschuniversität über die Aushändigung der Notenbescheinigung (Transcript of Records). Für die Anerkennung von ECTS-Gutschriften wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultät oder an Ihren Fachbereich.

    Schlussbericht

    Alle Austauschstudentinnen und -studenten müssen den Erfahrungsbericht ausfüllen. Er ist eine wertvolle Informationsquelle für die zukünftigen Austauschstudentinnen und -studenten.

    Austauschstudent(inn)en im SEMP müssen darüber hinaus nach ihrem Aufenthalt einen Schlussbericht für den Bund erstellen.

    Diese Dokumente sind Teil des Begleitprozesses auf MyUnifr.

    Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen

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    Sie können gerne während oder nach Ihrem Aufenthalt im Ausland in Form eines Blogs, in den sozialen Netzwerken oder bei Begegnungen mit anderen Studierenden von Ihrer Mobilitätserfahrung berichten.

    Ihre internationale Erfahrung ist unter akademischer, persönlicher, sozialer und vielerlei anderer Hinsicht eine Bereicherung. Lassen Sie auch die anderen daran teilhaben! Vergessen Sie nicht Ihre Fotos mit @unifr_international zu markieren und den Hashtag #unifrinternational zu verwenden.