Freemover 

Choose Fribourg  Welcome Guide 23/24

 

Studierende von Universitäten, mit denen die Unifr über ein gültiges Austauschabkommen verfügt, können als sogenannte «Freemover» ein oder zwei Semester an der Universität Freiburg absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre «Welcome Guide». Auch die Dienststelle für internationale Beziehungen erteilt Ihnen unter der folgenden E-Mail-Adresse gerne Auskunft: international-incoming@unifr.ch.

  • Voraussetzungen

    Für einen Mobilitätsaufenthalt an der Unifr als Freemover müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Austauschabkommen mit der Universität Freiburg

    Nur Studierende von Universitäten, mit denen die Unifr über ein gültiges Austauschabkommen verfügt, können als Freemover ein oder zwei Semester an der Universität Freiburg absolvieren.

    2. Eingeschriebene(r) Student(in)
    Sie sind ein(e) an Ihrer Heimatuniversität eingeschriebene(r) Student(in).

    3. Bescheinigung Ihrer Heimatuniversität
    Erklärung Ihrer Heimatuniversität über deren Einverständnis mit Ihrem Mobilitätsaufenthalt an der Unifr.

    4. Geeignete Sprachkenntnisse 
    Sie müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um den Kursen folgen zu können. 
    Mehr Information

    5. Kurse
    Sie müssen sicherstellen, dass die an der Unifr angebotenen Kurse Ihrer universitären Laufbahn entsprechen.

  • Bewerbung und Fristen

    Die Dienststelle für internationale Beziehungen sendet Ihnen einen Link an Ihre private E-Mail-Adresse (Hinweis: Es empfiehlt sich, die Nachrichten im Ordner Junk-E-Mail /Spam regelmässig zu überprüfen). Sie können Ihre Bewerbung online per Klick auf diesen Link einreichen.

    Bewerbungsfristen:

    • Studierende aus Nicht-EU-Ländern – für das Herbstsemester im Studienjahr: 31. März
    • Studierende aus EU-Ländern – für das Herbstsemester im Studienjahr: 31. Mai
    • Studierende aus Nicht-EU-Ländern – für das Frühlingssemester: 30. September
    • Studierende aus EU-Ländern – für das Frühlingssemester: 31. Oktober

    Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung (im Word- oder im PDF-Format) die folgenden Dokumente ein:

    1. Unterschriebenes Bewerbungsformular (Übersicht über die Online-Bewerbung)
    2. Lebenslauf
    3. Motivationsschreiben
    4. Kopie des Reisepasses oder einer gültigen Identitätskarte
    5. Studienvertrag – geplanter Studienplan
    6. Aktuelle Kursliste
    7. Liste der erhaltenen ECTS-Punkte (Notenauszug)
    8. Sprachpass oder Nachweis der Sprachkenntnisse (vorzugsweise Ergebnis des Sprachtests)
    9. Schriftliche Bestätigung Ihrer Hochschule

    Ihre Bewerbung wird von der Dienststelle für internationale Beziehungen geprüft und bestätigt.

    Die Dienststelle für internationale Beziehungen sendet Ihnen eine Immatrikulationsbescheinigung. Dieses Dokument ist für Ihren Visums-Antrag obligatorisch. 

  • Immatrikulationsgebühren

    Von den Immatrikulationsgebühren ausgenommen sind Freemover-Studierende von Universitäten, mit denen die Unifr über ein gültiges Austauschabkommen verfügt.

    In diesem Fall werden die Bewerberinnen und Bewerber von der Dienststelle für internationale Beziehungen informiert.

  • Vorbereitung des Aufenthalts

    Visum

    Geforderte Sprachkenntnisse

    Versicherungen

    Wohnen

    Budget

    Aufenthaltsbewilligung

  • Ihr Studium in Freiburg

    Wichtige Termine

    Studienvertrag

    Kurse und Prüfungen

    Benotungssystem

    Studienberaterinnen und Studienberater

    Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen

  • Ende des Aufenthalts

    Ihr Aufenthalt neigt sich nun dem Ende zu, und wir hoffen, dass er für Sie ein unvergessliches Erlebnis war. 

    Denken Sie vor Ihrer Abreise daran, die folgenden Dinge zu erledigen:

    An der Universität Freiburg:

    • Die Mobilitätsstudentinnen und -studenten müssen der Dienststelle für internationale Beziehungen per E-Mail das sorgfältig ausgefüllte «Studienheft» zusenden, um das «Transcript of Records» (Notenauszug) zu erhalten.
    • Die Studierenden im Programm «Schweizer Mobilität» müssen für die Erstellung des Notenauszugs nicht das Studienheft ausfüllen, sondern sich an das Dekanat der Fakultät wenden.
    • Der von der Dienststelle für internationale Beziehungen gesendete «Schlussbericht» muss ausgefüllt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns Anregungen zu geben, wie wir den Aufenthalt der zukünftigen Austauschstudentinnen und -studenten noch besser gestalten können.

    Unterbringung

    Bei unzureichender Reinigung oder bei Schäden können Abzüge auf die Mietkaution einbehalten werden. Wir raten Ihnen, Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsbereiche regelmässig zu reinigen und sauber zu übergeben.

    Bank-/Postkonto

    Bitte kündigen Sie das bei Ihrer Ankunft eröffnete Bank- oder Postkonto.

    Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen

    Share on    Share on    

    Sie können gerne während oder nach Ihrem Aufenthalt im Ausland in Form eines Blogs, in den sozialen Netzwerken oder bei Begegnungen mit anderen Studierenden von Ihrer Mobilitätserfahrung berichten.

    Ihre internationale Erfahrung ist unter akademischer, persönlicher, sozialer und vielerlei anderer Hinsicht eine Bereicherung. Lassen Sie auch die anderen daran teilhaben! Vergessen Sie nicht Ihre Fotos mit @unifr_international zu markieren und den Hashtag #unifrinternational zu verwenden.

  • BENEFRI