Bewerbung und Fristen
Mobilitätsaufenthalt an einer anderen Universität in der Schweiz
Mit diesem Programm können Sie einen Studienaufenthalt mit einer Dauer von einem oder zwei Semestern an einer anderen Schweizer Hochschule absolvieren (kantonale Universität oder Eidgenössische Technische Hochschule). Der an der Austauschuniversität verbrachte Zeitraum und die dort erbrachten Studienleistungen (Seminararbeiten, Prüfungen) werden gemäss dem an der Universität Freiburg (Unifr) gültigen Reglement anerkannt.
Achtung: Im Rahmen des Programms Schweizer Mobilität sind Sie dazu verpflichtet, alle Kurse des Semesters/Studienjahrs an der Austauschhochschule zu belegen. Wenn Sie nur vereinzelte Kurse an einer Schweizer Gastuniversität und gleichzeitig Kurse an der Unifr belegen möchten, müssen Sie sich bei der betreffenden Universität über die Vorgehensweise erkundigen (z.B. Einschreibung als «Gaststudent für ergänzende Lehrveranstaltungen»).
Studierende, welche die Ausbildung zur Lehrperson der Sekundarstufe I absolvieren und eine Schweizer Mobilität an einer frankophonen Universität machen, können eine finanzielle Unterstützung durch das Programm des Nationalen Lehrpersonenaustauschs (Link) erhalten. Bitte kontaktieren Sie vor Ihrer Bewerbung die Dienststelle für internationale Beziehungen für weitere Informationen: international-outgoing@unifr.ch
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Voraussetzungen
- Sie müssen Ihre Immatrikulationsgebühren bezahlt haben und an der Unifr eingeschrieben sein. An der Austauschuniversität sind Sie von den Immatrikulationsgebühren befreit.
- Bei Antritt Ihres Mobilitätsaufenthalts müssen Sie mindestens 2 Semester (auf BA-Stufe) absolviert haben und die Voraussetzungen für Ihre Fakultät erfüllen.
- Ihr(e) Mobilitätskoordinator(in)/Studienberater(in) muss sich einverstanden erklärt haben.
- Sie müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Bitte konsultieren Sie die Bedingungen der Austauschuniversität.
- Sie müssen die spezifischen Anforderungen der Austauschuniversität erfüllen.
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Stipendium
Es stehen keine Stipendien für eine Schweizer Mobilität zur Verfügung – ausser für Lehrdiplom-Studierende LDS I, LDM und KLD. Sofern diese an einer Gastuniversität mit einer anderen Studiensprache als der an der Unifr gewählten Sprache studieren, erhalten sie ein Stipendium über CHF 440.- pro Monat. Der genaue Betrag wird für den Zeitraum vom Beginn der Vorlesungen bis zum Tag der letzten Prüfung berechnet.
- Anmeldung
- Vorbereitung des Aufenthalts
- Vor Ort
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Ende des Aufenthalts
Validierung der erzielten ECTS-Gutschriften
Erkundigen Sie sich an der Austauschuniversität über die Aushändigung der Notenbescheinigung (Transcript of Records). Für die Anerkennung von ECTS-Gutschriften wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultät oder an Ihren Fachbereich.
Schlussbericht
Alle Austauschstudentinnen und -studenten müssen den Erfahrungsbericht ausfüllen. Er ist eine wertvolle Informationsquelle für die zukünftigen Austauschstudentinnen und -studenten.
Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen
Sie können gerne während oder nach Ihrem Aufenthalt im Ausland in Form eines Blogs, in den sozialen Netzwerken oder bei Begegnungen mit anderen Studierenden von Ihrer Mobilitätserfahrung berichten.
Ihre internationale Erfahrung ist unter akademischer, persönlicher, sozialer und vielerlei anderer Hinsicht eine Bereicherung. Lassen Sie auch die anderen daran teilhaben! Vergessen Sie nicht Ihre Fotos mit @unifr_international zu markieren und den Hashtag #unifrinternational zu verwenden.