Studienvertrag

Vor Ihrer Abreise müssen Sie einen Studienvertrag (Learning Agreement) erstellen, in dem die geplanten Kurse an der Universität Freiburg aufgeführt sind.

Kurswahl
  • Achten Sie bei der Auswahl der Kurse darauf, Überschneidungen im Stundenplan (Tages- und Kurszeiten) zu vermeiden.
  • Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Kurse aus anderen Fakultäten zu belegen. Dies erfolgt jedoch vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Studienberaterin bzw. des zuständigen Studienberaters.
  • Die Mehrheit Ihrer Lehrveranstaltungen sollte im Studienbereich liegen, über den Sie für das Austauschprogramm nominiert wurden.
  • Falls Sie davon abweichen möchten, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus, um Ihren Fall zu besprechen.
 
ECTS-Anforderungen
  • An der Universität Freiburg werden in der Regel 30 ECTS pro Semester erworben.
  • Ihr Learning Agreement muss mindestens 15 ECTS umfassen.
 
Einreichung

Bitte senden Sie Ihren unterzeichneten Studienvertrag an: international-incoming@unifr.ch.  

  • Studienvertrag vor Ihrer Ankunft

    Vor Ihrer Ankunft in Freiburg vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Studienvertrag unterschrieben ist:

    • durch Sie,
    • durch Ihre Heimuniversität,
    • Vor Ihrer Ankunft kümmert sich die DIB darum, diese Unifr-Unterschriften der Studienkoordinatoren-innen für Sie einzuholen.
  • Studienvertrag Veränderungen bei Ihrer Ankunft

    Sollten nach Ihrer Ankunft in Freiburg Änderungen an Ihrem Studienvertrag (Learning Agreement) notwendig sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    1. Änderungen erfassen
    • Geringfügige Änderungen: Verwenden Sie das Formular „Changes of the Learning Agreement“.
    • Umfangreiche Änderungen (z. B. wenn Sie die Mehrheit der Kurse ändern): Erstellen Sie bitte einen neuen Studienvertrag.
    2. Genehmigung einholen
    • Kontaktieren Sie die zuständige Studienberaterin oder den zuständigen Studienberater an der Universität Freiburg, um die Änderungen genehmigen und unterzeichnen zu lassen.
    • Falls Sie Kurse aus verschiedenen Departementen belegen, müssen die Änderungen von den jeweiligen Studienberaterinnen und -beratern dieser Departemente genehmigt werden (siehe Kapitel Studienberater und Mobilitätskoordinator).
    3. Wichtiger Hinweis
    • Die Dienststelle für internationale Beziehungen kann weder Studienverträge noch Änderungen unterzeichnen.
    • Die Genehmigung erfolgt ausschliesslich durch die Departemente bzw. Fakultäten.
    4. Einschreibung in Kurse (nur Master, Philosophische Fakultät)
    • Master-Studierende, die Kurse an der Philosophischen Fakultät besuchen, müssen sich nach der Genehmigung der Änderungen zusätzlich bei den zuständigen Departementen für die einzelnen Kurse einschreiben.
    5. Weiterleitung an die Heimuniversität
    • Senden Sie die genehmigten Änderungen anschliessend an Ihre Heimuniversität.