Studienvertrag
Vor Ihrer Abreise müssen Sie einen Studienvertrag (Learning Agreement) erstellen, in dem die geplanten Kurse an der Universität Freiburg aufgeführt sind.
Kurswahl
- Achten Sie bei der Auswahl der Kurse darauf, Überschneidungen im Stundenplan (Tages- und Kurszeiten) zu vermeiden.
- Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Kurse aus anderen Fakultäten zu belegen. Dies erfolgt jedoch vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Studienberaterin bzw. des zuständigen Studienberaters.
- Die Mehrheit Ihrer Lehrveranstaltungen sollte im Studienbereich liegen, über den Sie für das Austauschprogramm nominiert wurden.
- Falls Sie davon abweichen möchten, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus, um Ihren Fall zu besprechen.
ECTS-Anforderungen
- An der Universität Freiburg werden in der Regel 30 ECTS pro Semester erworben.
- Ihr Learning Agreement muss mindestens 15 ECTS umfassen.
Einreichung
Bitte senden Sie Ihren unterzeichneten Studienvertrag an: international-incoming@unifr.ch.
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Studienvertrag vor Ihrer Ankunft
Vor Ihrer Ankunft in Freiburg vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Studienvertrag unterschrieben ist:
- durch Sie,
- durch Ihre Heimuniversität,
- Vor Ihrer Ankunft kümmert sich die DIB darum, diese Unifr-Unterschriften der Studienkoordinatoren-innen für Sie einzuholen.
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Studienvertrag Veränderungen bei Ihrer Ankunft
Sollten nach Ihrer Ankunft in Freiburg Änderungen an Ihrem Studienvertrag (Learning Agreement) notwendig sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Änderungen erfassen
- Geringfügige Änderungen: Verwenden Sie das Formular „Changes of the Learning Agreement“.
- Umfangreiche Änderungen (z. B. wenn Sie die Mehrheit der Kurse ändern): Erstellen Sie bitte einen neuen Studienvertrag.
2. Genehmigung einholen
- Kontaktieren Sie die zuständige Studienberaterin oder den zuständigen Studienberater an der Universität Freiburg, um die Änderungen genehmigen und unterzeichnen zu lassen.
- Falls Sie Kurse aus verschiedenen Departementen belegen, müssen die Änderungen von den jeweiligen Studienberaterinnen und -beratern dieser Departemente genehmigt werden (siehe Kapitel Studienberater und Mobilitätskoordinator).
3. Wichtiger Hinweis
- Die Dienststelle für internationale Beziehungen kann weder Studienverträge noch Änderungen unterzeichnen.
- Die Genehmigung erfolgt ausschliesslich durch die Departemente bzw. Fakultäten.
4. Einschreibung in Kurse (nur Master, Philosophische Fakultät)
- Master-Studierende, die Kurse an der Philosophischen Fakultät besuchen, müssen sich nach der Genehmigung der Änderungen zusätzlich bei den zuständigen Departementen für die einzelnen Kurse einschreiben.
5. Weiterleitung an die Heimuniversität
- Senden Sie die genehmigten Änderungen anschliessend an Ihre Heimuniversität.
