Aufenthaltsbewilligung
Alle folgende administrative Aufgaben müssen Sie zwingend bei Ihrer Ankunft in Freiburg vornehmen!
Anmeldung beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI)
Die lokalen Behörden verlangen von jeder und jedem Studierenden und Forschenden, die länger als 90 Tage in Freiburg wohnen, eine Aufenthaltsbewilligung www.admin.fr.ch/spomi (verfügbar in Französisch und Deutsch). Diese Aufenthaltsbewilligung muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Ankunft in Freiburg beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Studierenden oder Forschenden nicht länger in Freiburg bleiben dürfen, als die Zeitspanne für welche die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wurde. Bei nicht Beachtung können Geldbussen ausgesprochen werden. Im Falle einer Verlängerung des Aufenthalts muss eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wobei erneut Gebühren erhoben werden.
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STUDIERENDE EU /EFTA
Antrag : MÖGLICHKEIT den Antrag per Post zu stellen
Gültigkeit : Entspricht der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts. ACHTUNG: Wählen Sie das Enddatum Ihres Aufenthaltes aufgrund von Prüfungstermine und/oder einer eventuellen Reise in der Schweiz aus. Max. 1 Jahr.
Dokumente: Ausgefüllte und benötigte Dokumente einsenden:
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular des SPOMI
- 2 aktuelle Passfotos
- 1 Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID Karte (+ Kopie des Visums in Ihrem Pass, sofern vorhanden + Kopie des Einreisetempels der Schweizer Grenzbehörden)
- 1 Original der Einschreibebestätigung an der Universität Freiburg
Bezahlung : Mit Einzahlungsschein oder per E-banking
Gebühr : Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 97.40
Empfang : Die Aufenthaltsbewilligung wird per Post an Ihre Wohnadresse in Freiburg geschickt.
EU /EFTA : EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
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STUDIERENDE NICHT EU/EFTA
Antrag : VERPFLICHTUNG den Antrag persönlich einzureichen
Gültigkeit : Entspricht der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts. ACHTUNG: Wählen Sie das Enddatum Ihres Aufenthaltes aufgrund von Prüfungstermine und/oder einer eventuellen Reise in der Schweiz aus. Max. 1 Jahr.
Dokumente: Ausgefüllte und benötigte Dokumente persönlich übergeben:
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular des SPOMI
- 2 aktuelle Passfotos
- 1 Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID Karte (+ Kopie des Visums in Ihrem Pass, sofern vorhanden + Kopie des Einreisetempels der Schweizer Grenzbehörden)
- 1 Original der Einschreibebestätigung an der Universität Freiburg
Bezahlung : Am Schalter, bar oder mit Debitkarte (Kreditkarte wird nicht akzeptiert) Wird die Rechnung per Post verschickt, werden Versandkosten berechnet.
Gebühr : Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 172.30
Empfang : Die Aufenthaltsbewilligung wird per Post an Ihre Wohnadresse in Freiburg geschickt.
EU /EFTA : EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
Anmeldung in der Wohngemeinde
Verpflichtung, sich bei der Wohngemeinde in der Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz wohnen, anzumelden. Die Prozedur ist folgende:
- Sich zum Gemeindebüro begeben
- Die Aufenthaltsbewilligung vorweisen
- Das Krankenversicherungsdokument vorweisen (KOPIE)
- Der Mietvertrag vorweisen (KOPIE)
- Die Gebühr bezahlen (ungefähr CHF 20.-)
Kontaktdaten der Gemeinden, wo Mobilitätsstudierenden am häufigsten wohnen. Für die anderen Gemeinden bitte das Internet konsultieren.
GEMEINDE |
ADRESSE |
ÖFFNUNGSZEITEN |
Stadt Freiburg Rue Saint-Pierre 10 1700 Freiburg Tel. +41 26 351.7111 |
Montag bis Freitag: 08:00–11:30 / 14:00–17:00 Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen |
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Administration communale Place d'Affry 1 Case postale 1762 Givisiez Tel. +41 26 460.8960 |
Montag: 13:30 – 17:00 Dienstag: 13:30 – 18:30 Mittwoch: 13:30 – 17:00 Donnerstag: 13:30 – 17:00 Freitag: 13:30 – 16:00 Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen. |
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Administration communale Route de Fribourg 9 Case postale 63 1723 Marly 1 Tel. +41 26 435.5050 |
Montag bis Freitag: 8:30 – 11:30 Montag bis Donnerstag: 13:30 – 16:30 Freitag und Vortag von Feiertagen: 13:30–16:00 |
Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI)
Bus Nr. 1 – Richtung « Portes de Fribourg »
Haltestelle (Terminus) « Portes de Fribourg »