Aufenthaltsbewilligung

Alle folgende administrative Aufgaben müssen Sie zwingend bei Ihrer Ankunft in Freiburg vornehmen!

Anmeldung beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI)

Die lokalen Behörden verlangen von jeder und jedem Studierenden und Forschenden, die länger als 90 Tage in Freiburg wohnen, eine Aufenthaltsbewilligung www.admin.fr.ch/spomi (verfügbar in Französisch und Deutsch). Diese Aufenthaltsbewilligung muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Ankunft in Freiburg beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Studierenden oder Forschenden nicht länger in Freiburg bleiben dürfen, als die Zeitspanne für welche die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wurde. Bei nicht Beachtung können Geldbussen ausgesprochen werden. Im Falle einer Verlängerung des Aufenthalts muss eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wobei erneut Gebühren erhoben werden. 

  • STUDIERENDE EU /EFTA

    Antrag : MÖGLICHKEIT den Antrag per Post zu stellen

    Gültigkeit : Entspricht der geplanten Dauer Ihres AufenthaltsACHTUNG: Wählen Sie das Enddatum Ihres Aufenthaltes aufgrund von Prüfungstermine und/oder einer eventuellen Reise in der Schweiz aus. Max. 1 Jahr.

    Dokumente: Ausgefüllte und benötigte Dokumente einsenden:

    • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular des SPOMI
    • 2 aktuelle Passfotos
    • 1 Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID Karte (+ Kopie des Visums in Ihrem Pass, sofern vorhanden + Kopie des Einreisetempels der Schweizer Grenzbehörden)
    • 1 Original der Einschreibebestätigung an der Universität Freiburg

    Bezahlung : Mit Einzahlungsschein oder per E-banking

    Gebühr : Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 97.40

    Empfang : Die Aufenthaltsbewilligung wird per Post an Ihre Wohnadresse in Freiburg geschickt.

     

    EU /EFTA : EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)

     

  • STUDIERENDE NICHT EU/EFTA

    Antrag : VERPFLICHTUNG den Antrag persönlich einzureichen

    Gültigkeit : Entspricht der geplanten Dauer Ihres AufenthaltsACHTUNG: Wählen Sie das Enddatum Ihres Aufenthaltes aufgrund von Prüfungstermine und/oder einer eventuellen Reise in der Schweiz aus. Max. 1 Jahr.

    Dokumente: Ausgefüllte und benötigte Dokumente persönlich übergeben:

    • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular des SPOMI
    • 2 aktuelle Passfotos
    • 1 Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID Karte (+ Kopie des Visums in Ihrem Pass, sofern vorhanden + Kopie des Einreisetempels der Schweizer Grenzbehörden)
    • 1 Original der Einschreibebestätigung an der Universität Freiburg

    Bezahlung : Am Schalter, bar oder mit Debitkarte (Kreditkarte wird nicht akzeptiert) Wird die Rechnung per Post verschickt, werden Versandkosten berechnet.

    Gebühr : Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 172.30

    Empfang : Die Aufenthaltsbewilligung wird per Post an Ihre Wohnadresse in Freiburg geschickt.

     

    EU /EFTA : EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)

 Anmeldung in der Wohngemeinde

Verpflichtung, sich bei der Wohngemeinde in der Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz wohnen, anzumelden. Die Prozedur ist folgende:

  • Sich zum Gemeindebüro begeben
  • Die Aufenthaltsbewilligung vorweisen
  • Das Krankenversicherungsdokument vorweisen (KOPIE)
  • Der Mietvertrag vorweisen (KOPIE)
  • Die Gebühr bezahlen (ungefähr CHF 20.-)

Kontaktdaten der Gemeinden, wo Mobilitätsstudierenden am häufigsten wohnen. Für die anderen Gemeinden bitte das Internet konsultieren.

GEMEINDE

ADRESSE

ÖFFNUNGSZEITEN

Freiburg

Stadt Freiburg

Rue Saint-Pierre 10

1700 Freiburg

Tel. +41 26 351.7111

Montag bis Freitag: 08:00–11:30 / 14:00–17:00

Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen

Givisiez

Administration communale

Place d'Affry 1

Case postale

1762 Givisiez

Tel. +41 26 460.8960

commune@givisiez.ch 

Montag: 13:30 – 17:00

Dienstag: 13:30 – 18:30

Mittwoch: 13:30 – 17:00

Donnerstag: 13:30 – 17:00

Freitag: 13:30 – 16:00

Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen.

Marly

Administration communale

Route de Fribourg 9

Case postale 63

1723 Marly 1

Tel. +41 26 435.5050

commune@marly.ch

Montag bis Freitag: 8:30 – 11:30

Montag bis Donnerstag: 13:30 – 16:30

Freitag und Vortag von Feiertagen: 13:30–16:00

Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI)

www.fr.ch/de/bma

Bus Nr. 1 – Richtung « Portes de Fribourg »

Haltestelle (Terminus) « Portes de Fribourg »