Anerkennung von Studienleistungen

Die Studienleistungen, welche Sie während Ihrem Austauschaufenthalt an der Partneruniversität erbracht haben, können an der Unifr angerechnet werden. Sie erhalten von der Gastuniversität ein Transcript of Records (ToR), auf welchem alle erbrachten Leistungen aufgelistet sind. Reichen Sie dieses bei Ihrer Fakultät oder Ihrem Studiendepartement zur Anrechnung ein. Die Anrechnung sowie Umrechnung von Noten bzw. ECTS-Punkten liegt in der Kompetenz der Departemente. Grundsätzlich sollten mindestens jene Kurse angerechnet werden, welche auf dem Studienvertrag bestätigt wurden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Fakultät bzw. Ihrem Studiendepartement bezüglich spezieller Vorgaben und möglicher Einschränkungen.

 

Links zu fakultätsspezifischen Informationen zur Anerkennung (wo verfügbar)

Rechtswissenschaftliche Fakultät - Anerkennung

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät - siehe Punkt 5