Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Studierende, deren Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten durch ihre persönliche körperliche, geistige Gesundheit oder gesundheitlicher Zustand erschwert sind, können zusätzliche Mittel (bis zu CHF 12'000) beantragen. Mit dieser Unterstützung kann ein Teil der durch eine Behinderung entstehenden Kosten während des Auslandsaufenthalts abgedeckt werden. Mit diesen Zahlungen werden nur Kosten ausgeglichen, für die die betreffenden Studierenden noch keine sonstige Unterstützung aus einem Drittmittelfonds erhalten. 

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Dienststelle für internationale Beziehungen in Verbindung. Kontakt