Wohnen in Freiburg
In Freiburg gibt es gute Unterbringungsmöglichkeiten, die jedoch begrenzt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, unmittelbar nach der Zulassung an der Universität Freiburg (Unifr) mit der Wohnungssuche zu beginnen.
Es stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
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APARTIS
Die Dienststelle für internationale Beziehungen hält bei der Apartis-Stiftung für ausländische Austauschstudent(inn)en, die ein oder zwei Semester an der Unifr studieren, 36 möblierte Zimmer mit Gemeinschaftsbadezimmer und Gemeinschaftsküche ab CHF 365.– bereit. Dies ist die einfachste Möglichkeit, jedoch ist die Anzahl der Zimmer begrenzt.
Das Anmeldeformular für ein Apartis-Zimmer finden Sie am Ende Ihrer Online-Bewerbung.
Dieses Angebot gilt weder für Freemover noch für Exzellenzstipendiaten des Bundes, der Universität, der Fondation Jean et Bluette Nordmann oder sonstiger Geldgeber.
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Wohnheim
Es gibt mehrere Wohnheime, in denen Zimmer zu erschwinglichen Preisen gemietet werden können.
Es handelt sich dabei um Einzelzimmer mit eigenem oder Gemeinschaftsbadezimmer sowie mit Gemeinschaftsküche. Bitte setzen Sie sich direkt mit dem betreffenden Wohnheim in Verbindung, in dem Sie ein Zimmer mieten möchten.
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Privatunterkünfte
Hier noch einige Möglichkeiten, ein Zimmer in einem Privathaus oder in einer Privatwohnung anzumieten:
Wichtige Informationen zur Miete:
- Überprüfen Sie, wie Sie den Schlüssel für die gewählte Unterkunft erhalten und organisieren Sie Ihren Aufenthalt so, dass die Miete bis zum Ende des Prüfungszeitraums dauert!
- Als Mieter sind Sie für die Mietzahlungen für die Wohnung verantwortlich.
- Der Mietvertrag wird direkt zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen. Bitte lesen Sie die Mietbedingungen vor der Unterschrift sorgfältig durch.
- Die Mietverträge für das Herbstsemester beginnen in der Regel am 1. September, für das Frühlingssemester am 1. Februar. Wenn Sie vor diesen Terminen anreisen möchten, können Sie unter Umständen eine Sondervereinbarung mit dem Vermieter treffen.
- In der Regel muss eine Kaution hinterlegt werden (zwischen CHF 600.– und CHF 1000.–). Diese wird am Ende des Aufenthalts unter Abzug der als notwendig erachteten Reinigungskosten und der Reparaturkosten für die vom Mieter möglicherweise verursachten Schäden wieder zurückgezahlt. Um Probleme zu vermeiden, sind Sie dazu angehalten, Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume während Ihres Aufenthalts sauber zu halten.
- Kümmern Sie sich während Ihres Aufenthaltes um das Material und die Wohnung.
- Bei Einzug wird ein Übergabeprotokoll Das von der Hausverwaltung ausgefüllte Formular muss vom Mieter gegengezeichnet und an die Hausverwaltung zurückgesendet werden. Wenn Sie über Nachweise über den Zustand Ihrer Unterkunft bei Einzug verfügen möchten, können Sie diesem Dokument auch gerne Fotos beifügen. Wir empfehlen Ihnen, sich an diesem Prozess zu beteiligen, um Ihre Interessen zu schützen.
- Die Unterkünfte werden entweder für ein Semester oder für ein Studienjahr (September bis Juni) vermietet. Die Miete fällt auch bei vorzeitiger Abreise oder Umzug bis zum Ende des Mietzeitraums an.