Visum 

Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld Ihrer Reise in die Schweiz über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu informieren. Beginnen Sie frühzeitig und warten Sie nicht bis zur letzten Minute damit.

 

  • Enreise in die Schweiz als Studierende/r mit EU-oder EFTA-Pass

    Sie benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz.

    Für Aufenthalte über 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten benötigen Sie vom Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Studiums.

    EU /EFTA: EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)

  • Enreise in die Schweiz als Studierende/r ohne EU-oder EFTA-Pass

    Für Studienaufenthalte, die länger als 90 Tage dauern gilt:  

    Vor der Einreise in die Schweiz

    Sie benötigen zwingend ein Studentenvisum. Bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz in ihrem Heimatland erhalten Sie den Visumsantrag. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Visums mindestens 12 Wochen dauert.

    Mit einem Touristenvisum dürfen Sie weder in der Schweiz studieren, noch einreisen und später ein Studentenvisum beantragen.

    Für den Visumsantrag müssen Sie mindestens die nachfolgenden Dokumente einreichen:

    1. Die Einschreibebestätigung der Dienststelle für internationale Beziehungen
    2. Ein Schreiben in welchem der/die Studierende sich verpflichtet, nach der Studienperiode die Schweiz wieder zu verlassen.
    3. Eine Liste der Kurse, welche Sie an der Universität Freiburg belegen möchten oder den Studienvertrag.
    4. Eine kurze Zusammenfassung mit den besuchten Schulen und den Zertifikaten, Beschreibung des aktuellen Studiums, erlernte Sprachen, sofern zutreffend Praktika und/oder berufliche Engagements. Diese Zusammenfassung sollte auch die Ziele Ihres Studienaufenthaltes beinhalten. Darin sollten Sie erwähnen, dass Sie kein Schweizer Diplom oder Schweizerischen Universitätsabschluss erlangen möchten, sondern dass Ihr Aufenthalt Bestandteil Ihres Studienabschluss an Ihrer Heimuniversität ist.
    5. Nachweis über die finanziellen Mittel: CHF 21’900.- für das ganze akademische Jahr bzw. CHF 10'950.- für ein Semester. Dieser Finanznachweis muss durch einen Kontoauszug bestätigt werden, der von einer Schweizer Bank oder einer Bank im Herkunftsland, die eine Vertretung in der Schweiz hat, ausgestellt wurde. Bitte konsultieren Sie die Liste der offiziell anerkannten Banken «Authorised banks and securities dealers» durch die FINMA (Swiss Financial Market Supervisory Authority).

    Die Botschaft oder das Konsulat können auch noch zusätzliche Unterlagen verlangen. 


    Hinweis
    : Studierenden können aufgefordert werden, ihre Fremdsprachenkenntnisse durch ein offizielles Sprachzertifikat (Englisch, Französisch, Deutsch) und ein Interview bei der Schweizer Botschaft vorzuweisen. Bitte kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft oder das Konsulat für weitere Informationen.

    Achtung: die oben genannten Dokumente werden nur in französischer oder deutscher Sprache akzeptiert (mit Ausnahme des Dokuments "Kursliste/Studienvertrag/Learning Agreement", welches auf Englisch sein kann) und müssen gemäss Amt für Bevölkerung Migration des Kantons Freiburg (BMA) durch die Schweizer Vertretung beglaubigt werden.

    Bitte planen Sie für die Übersetzung der Dokumente genügend Zeit ein.

     Wichtige zusätzliche Informationen:

    Der Visumsantrag wird bei der diplomatischen Vertretung der Schweiz gestellt, die ihn an das Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg (BMA) weiterleitet. In manchen Fällen müssen die Unterlagen an das Staatssekretariat für Migration SEM übermittelt werden. In beiden Fällen werden Verwaltungsgebühren erhoben.

    Je nach Austausch- oder Stipendienprogramm belaufen sich diese Verwaltungsgebühren auf zwischen CHF 95.– und CHF 130.– und werden von der Dienststelle für internationale Beziehungen vorgestreckt, indem sie die Rechnungen im Namen der Bewerberin oder des Bewerbers begleicht. Diese bzw. dieser verpflichtet sich jedoch dazu, diese Gebühren bei Ankunft in Freiburg zurückzuzahlen.

     EU /EFTA: EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)

  • Forschende

    Es wird empfohlen, sich über die Vorschriften zur Einreise und zum Aufenthalt in der Schweiz zu informieren. 

    • EU-Bürger/EFTA-Bürger: Für die Einreise in die Schweiz ist kein Visum erforderlich.
    • Nicht-EU-Bürger: Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist ein Visum erforderlich.

    Setzen Sie sich MINDESTENS DREI MONATE vor Ihrer Abreise in Ihrem Heimatland mit der diplomatischen Vertretung der Schweiz in Verbindung (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat). Dort werden Sie über das Verfahren zur Einreise in die Schweiz informiert und können ein Visum beantragen. Nach Ihrer Zulassung an der Universität Freiburg (Unifr) stellt Ihnen die Dienststelle für internationale Beziehungen eine Bestätigung oder Immatrikulationsbescheinigung für Ihren Visumantrag aus. 

     Wichtige zusätzliche Informationen:

    Der Visumsantrag wird bei der diplomatischen Vertretung der Schweiz gestellt, die ihn an das Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg (BMA) weiterleitet. In manchen Fällen müssen die Unterlagen an das Staatssekretariat für Migration SEM übermittelt werden. In beiden Fällen werden Verwaltungsgebühren erhoben.

    Je nach Austausch- oder Stipendienprogramm belaufen sich diese Verwaltungsgebühren auf zwischen CHF 95.– und CHF 130.– und werden von der Dienststelle für internationale Beziehungen vorgestreckt, indem sie die Rechnungen im Namen der Bewerberin oder des Bewerbers begleicht. Diese bzw. dieser verpflichtet sich jedoch dazu, diese Gebühren bei Ankunft in Freiburg zurückzuzahlen.

     EU /EFTA: EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)