Studium & Behinderung

Die Universität Freiburg nimmt Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse von Studentinnen und Studenten, damit sie ihr Universitätsstudium unter besten Bedingungen absolvieren können.

Sie bietet Unterstützung in Fragen des Zugangs zu Gebäuden, der Infrastruktur oder des Nachteilsausgleichs im Zusammenhang mit Studium und Prüfungen.

Frau Nathalie Lambert, Leiterin der Dienststelle Gleichstellung, Diversität und Inklusion (Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung), steht Studentinnen und Studenten mit Behinderung für eine erste persönliche Vorabberatung zur Verfügung.

Studentinnen und Studenten mit Behinderung werden gebeten, ihre Behinderung bei der Online-Anmeldung über das dort verfügbare Gesuch um Nachteilsausgleich zu melden.

 

Verfahren zur Einreichung eines Gesuchs um Nachteilsausgleich

  1. Bitte füllen Sie das über Inscruni verfügbare Formular für das Gesuch um Nachteilsausgleich bei Ihrer Online-Anmeldung aus oder über MyUnifr wenn Sie an der UniFr immatrikuliert sind.

  2. Schicken Sie bitte die für die Bearbeitung Ihres Gesuchs um Nachteilsausgleich erforderlichen Dokumente so schnell wie möglich an die unten angegebene Anschrift.

    Liste der für die Bearbeitung des Gesuchs nötigen Unterlagen
    A. Formular für das Gesuch um Nachteilsausgleich.
    B.

    Arztzeugnis (nicht älter als 3 Monate). Das Arztzeugnis ist ein ausführliches Gutachten, das Angaben zur Diagnose gemäss der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) und Informationen zum Grad der Behinderung enthält. Die Diagnose sollte durch Angaben zu den Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung auf studienbezogene Aktivitäten ergänzt werden.

    Dieses Dokument muss auf Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch ausgestellt werden.

    Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin ein Arztzeugnis ausstellen zu lassen, das den genannten Angaben entspricht.

    C. Gegebenenfalls: eine Kopie des Entscheids des Gymnasiums (Maturitätsjahr) oder der zuletzt besuchten Universität.


  3. Ihr Gesuch um Nachteilsausgleich wird zunächst von der Leiterin der Dienststelle Gleichstellung, Diversität und Inklusion (Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung) bearbeitet. Sie wird sich ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.

  4. Je nach den im Gesuch genannten besonderen Bedürfnissen wird der Entscheid von der Fakultät oder der Leiterin der Dienststelle für Gleichstellung, Diversität und Inklusion (Integration von Studierenden und Mitarbeitern mit Behinderungen) mitgeteilt.

     

Bemerkung:

Die gewährten Nachteilsausgleichsmassnahmen gelten für die gesamte Studiendauer – es sei denn, der Gesundheitszustand der Studentin oder des Studenten verändert sich und erfordert eine Anpassung oder Neubewertung der Nachteilsausgleichsmassnahmen. in diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Dienststelle Gleichstellung, Diversität und Inklusion (Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung). 

Bei einem Wechsel des Studiengangs bzw. -programms, wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Dienststelle Gleichstellung, Diversität und Inklusion (Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung).

 

Fristen in denen ein Gesuch um Nachteilsausgleich eingereicht werden kann

  •  für Personen, die nicht an der Unifr immatrikuliert sind:

30. April

für das folgende Herbstsemester.

30. November

für das folgende Frühlingssemester.

 

  • für Personen, die an der Unifr immatrikuliert sind (ab dem 2. Semester):

30. Juni

für das folgende Herbstsemester.

31. Januar

für das folgende Frühlingssemester.

 

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Gesuch um Nachteilsausgleich möglichst frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitung des Gesuchs mehrere Wochen beansprucht.

 

Betreuung von Studentinnen und Studenten mit Behinderung

Bei dem nach Eingang des Gesuchs um Nachteilsausgleich vorgesehenen Gespräch werden die spezifischen Bedürfnisse der Studentin bzw. des Studenten besprochen. Die Leiterin der Dienststelle Gleichstellung, Diversität und Inklusion (Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung) kümmert sich im Prinzip um logistische Anliegen bezüglich des Zugangs zu den Gebäuden der Universität (Nutzung von Plattform-Treppenliften und Aufzügen), der Infrastruktur, der Unterrichtsräume, der Stellplätze sowie weiterer Anpassungen.

Der Entscheid bezüglich des Nachteilsausgleichs in Verbindung mit Studium und Prüfungen obliegt den Fakultäten.


Unterkunft

Für Fragen hinsichtlich der Unterkunft können sich die Studentinnen und Studenten an die Stiftung für studentisches Wohnen Apartis wenden. 

Nützliche Dokumente

Behinderungsformen

Personen mit eingeschränkter Mobilität

Lagepläne der Universität Freiburg

Bereitstellung von Rollstühlen:
Bei Bedarf/im Notfall stellt die Unifr zwei Rollstühle zur Verfügung:

- Standort Miséricorde:
MIS01, Raum 1022 (Sanitätsraum), verfügbar über die Nummer 
026 300 95 00 (Pikett Hausdienst)

- Standort Pérolles:
PER21, Raum C021 (Sanitätsraum), verfügbar über die Nummer 
026 300 93 00 (Pikett Hausdienst)

Studierende mit Autismus-Spektrum-Störung 

autism&uni 

Kontakt

Nathalie Lambert
Leiterin der Dienststelle Gleichstellung, Diversität und Inklusion
Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung
Av. de l'Europe 20
1700 Freiburg
handicap@unifr.ch