Nicht rückerstattungspflichtige finanzielle Unterstützung der Universität

  • Sie erleben eine schwierige finanzielle Zeit
  • Sie haben Mühe, Studium und Arbeit unter einen Hut zu bringen
  • Sie haben einen negativen kantonalen Stipendienentscheid erhalten
  • Sie haben Schwierigkeiten, die Einschreibegebühren zu finanzieren

 

Wir können Studierenden, die einen Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiengang absolvieren, eine nicht rückerstattungspflichtige finanzielle Unterstützung anbieten.

Ausländische Studierende, die bei ihrer Einreise in die Schweiz nachweisen mussten, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können ab dem dritten Studiensemester nach ihrer Einreise in die Schweiz finanzielle Unterstützung erhalten.

 

Antrag auf Unterstützung

Um einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen, müssen Sie das Gesuchsformular ausfüllen und die erforderlichen Dokumente beifügen (Sie können Ihren Antrag auch dann einreichen, wenn Sie noch nicht alle beizufügenden Dokumente zusammengestellt haben).
Nach Eingang Ihres Antrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Gesuchsformular

 

Beratungen und Termin

Wir bieten individuelle Beratungen nach Terminvereinbarung an.

Einen Termin vereinbaren:

Alle unsere Dienstleistungen sind kostenlos und vertraulich.