Stipendien, Zulagen und Entschädigungen

Kantonale Stipendien

Kantonale Stipendien können gewährt werden, wenn:

  • Sie eine anerkannte Ausbildung absolvieren.
  • Wenn Ihre finanziellen Möglichkeiten und die Ihrer Eltern nicht ausreichen.
  • Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (die Kantone legen die Anspruchsvoraussetzungen für Stipendien individuell fest).


Bei welchem Kanton müssen Sie Ihr Stipendiengesuch einreichen?

  • In der Regel bei dem Kanton, in dem Sie und Ihre Eltern wohnhaft sind, oder beim Kanton Freiburg, wenn Sie dort seit zwei Jahren oder länger Ihren Wohnsitz haben.
  • Stipendienrechtlicher Wohnsitz


Ausbildungszulagen

Die Ausbildungszulage ist eine kantonale monatliche Zulage (wird ab der postobligatorischen Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr gewährt).

  • Die Ausbildungszulage wird nicht automatisch ausbezahlt, die Eltern der/des Studierenden oder die/der Studierende selbst müssen einen Antrag bei ihrem/seinen Arbeitgeber/in oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse stellen.
  • Kantonale Sozialversicherungsanstalt Freiburg Familienzulagen (ecasfr.ch)


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  • Kantonalen Stipendien
  • Ausbildungszulagen
  • Arbeitslosentaggeld
  • Geburtszulagen / Familienzulagen
  • Reduktion der Krankenkassenprämien
  • Krankenversicherungsschutz in der Schweiz

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