Andere finanzielle Hilfen
Grundsätzlich haben alle Schweizerinnen und Schweizer sowie alle Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligung C und B das Recht auf staatliche Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe für Studierende ist nicht einheitlich geregelt in der Schweiz. Ihre Wohngemeinde oder der Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde oder Region kann Sie über die Möglichkeiten der Unterstützung informieren. Häufig können Studierende, die 30 – 50% Stellenprozente neben dem Studium arbeiten und deren Einkommen zur Existenzsicherung nicht ausreicht, auf subsidiäre, existensichernde Hilfe Anspruch erheben. Informieren Sie sich bitte an Ihrem Wohnort.
Nützliche Links:
Die nächsten Lebensmittel werden verteilt am
14.10.2025
04.11.2025
16.12.2025
Studierende, die anspruchsberechtigt sind, erhalten eine E-Mail mit den notwendigen Informationen zur Anmeldung.