In Freiburg und Paris zu Hause
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ermöglicht besonders ambitionierten Studierenden ein «Doppeltes Bachelor- und Masterdiplom Freiburg/Paris II». Dieses anspruchsvolle Programm stellt eine enorme Bereicherung dar – für Intellekt, Persönlichkeit und Karriere. Die Absolventinnen und Absolventen schliessen mit einem Diplom beider Institutionen ab und verfügen sowohl über den Bachelor und Master of Law der Universität Freiburg als auch über den «Bachelor/Master en droit français» der Universität Panthéon-Assas. Juristen und Juristinnen mit Doppeldiplom sind geübt im internationalen Rechtsvergleich. Die Studierenden deutscher Muttersprache beherrschen nach Studienabschluss zwei Sprachen – die besten Voraussetzungen für eine europäische Karriere.
Persönliche Auskünfte erteilt die Vereinigung der ehemaligen Studentierenden des Programms, l’Association Franco-Suisse de Paris II.
Studienbeginn in Freiburg
Ab dem Herbstsemester 2023 wird das Doppeldiplom-Programm Freiburg / Paris II weiterentwickelt. Ab sofort absolvieren alle Studierenden, die das Programm beginnen, unabhängig davon, ob sie in Paris oder in Freiburg immatrikuliert sind, ihre ersten beiden Studienjahre in Freiburg (IUR I + IUR II). Anschliessend wird das Studium in Paris für zwei Jahre (L3 + M1) fortgesetzt. Schliesslich kehren die Studierenden für das letzte Jahr des Masterstudiums nach Freiburg zurück, das insbesondere das Verfassen und die Verteidigung einer rechtsvergleichenden Arbeit umfasst.
Neu: Cours d’Introduction au droit français et à la méthodologie de droit français
Jeweils im Herbstsemester wird eine französische Professorin einen Kurs zur Introduction au droit français et à la méthodologie du droit français unterrichten. Dieser Kurs ist im zweiten Studienjahr für die Studierenden, die den Doppeldiplomstudiengang Freiburg / Paris II absolvieren, obligatorisch und steht auch den regulären Studierenden als Spezialkredite offen.
Einreichung der Bewerbung
Angehende Bachelorstudierende können sich entweder in Paris oder in Freiburg bewerben, je nachdem, ob sie in Paris oder in Freiburg immatrikuliert werden möchten, und zwar nach dem jeweiligen Verfahren der beiden Institutionen.
Studierende, die bereits in Freiburg immatrikuliert sind, reichen ihre Bewerbung zu Beginn des ersten Jahres (IUR I) ein. Bewerbungsfrist: 31. Oktober.
Es wird auch möglich sein, sich zu Beginn des zweiten Jahres (IUR II) zu bewerben (Bewerbungsfrist: 31. Oktober). In diesem Fall müssen die Studierenden zu Beginn des zweiten Jahres im Herbstsemester an den Kursen Introduction au droit français et à la méthodologie du droit français teilnehmen.
Das doppelte Bachelordiplom ist untrennbar mit dem doppelten Masterdiplom.