Zusatz Europarecht

Aufgrund der fortschreitenden rechtlichen Verflechtung der Schweiz und der Europäischen Union bietet die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg eine zusätzliche Ausbildung in Europarecht an.

Kontaktperson: Flaminia Dahinden  Email

Bachelor mit Zusatz Europarecht

Den Zusatz "Europarecht" erreicht man durch das Ablegen der zusätzlichen Wahlfächer "Binnenmarktrecht" und "Einführung in das europäische Privatrecht" und das Verfassen  einer schriftlichen Arbeit zu einem europarechtlichen Thema.

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Reglement

Master mit Zusatz Europarecht

Wichtig: Studierende, die ihren Master of Law spätestens im Frühlingssemester 2023 begonnen haben (Master of Law 2013) können den Zusatz Europarecht noch bis zur 2. Prüfungssession 2026 absolvieren. Ab dem Herbstsemester 2026 wird dieser Zusatz nich mehr verliehen. Für Studierende, die ihr Studium im Herbst 2023 oder später aufnehmen, gelten die Neuerungen des Master of Law 2023. Sie können somit keinen Zusatz in Europarecht mehr erwerben. Dies gilt ebenso für Studierende, die vom alten Reglement zum neuen Reglement 2023 gewechselt sind (vgl. Art. 16 AR-TRANS 2023). Zu beachten ist, dass der Master of Law 2023 die Möglichkeit bietet, den Masterabschluss mit einem Schwerpunkt "Europa" zu absolvieren.

 

Um den Zusatz "Europarecht" im Master zu erlangen, müssen 6 Semester- oder Blockkurse zu europarechtlichen Themen besucht werden sowie die Masterarbeit oder 1 Seminar im Europarecht geschrieben bzw. besucht werden.

Von der 6 Semester- oder Blockkursen können 2 zu den regulären 90 ECTS-Punkten, die für die Erlangung des MLaw notwendig sind, angerechnet werden. Es entsteht somit ein Mehraufwand von 20 ECTS-Punkten.

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