Schriftliche Arbeiten
Wichtig: Für Studierende, die ihr Bachelorstudium ab Herbstsemester 2025 begonnen haben, gelten allgemein die neuen Regelungen zu den schriftlichen Arbeiten. Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Herbstsemester 2026 begonnen haben und den Zusatz Europarecht erwerben möchten, dürfen jedoch eine schriftliche Arbeit zu einem europarechtlichen Thema auch ausserhalb eines Proseminars verfassen (vgl. Art. 7 RE EURO-Bachelor).
Im Masterstudium gelten allgemein für Seminararbeiten, die ab Herbstsemester 2026 begonnen werden, die neuen Regelungen zu den Seminararbeiten; für Studierende, die ihr Masterstudium ab Herbstsemester 2026 begonnen haben, gelten die neuen Regelungen für die Masterarbeiten.
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(Pro-)Seminararbeit
Auf Bachelorstufe
Proseminararbeiten nach neuem Reglement:
Weitere Informationen befinden sich auf der Seite der Fakultät:
Proseminararbeiten nach altem Reglement:
Proseminararbeiten bei Prof. Astrid Epiney können jederzeit in den Themenbereichen der angebotenen Lehrveranstaltungen vom Lehrstuhl verfasst werden. Dazu gehören insbesondere das Europarecht I und II, das Völkerrecht, das Europäische Umweltrecht, sowie das Umweltvölkerrecht. Unter Vorbehalt einer anderen Absprache finden folgende Bedingungen Anwendung:
- Die Studierenden überlegen sich grundsätzlich selbständig ein Thema für ihre Proseminararbeit und unterbreiten es mit einer kurzen, erläuternden Gliederung dem zuständigen Assistenten/der zuständigen Assistentin als Vorschlag. Der Lehrstuhl präzisiert gegebenenfalls und bestätigt das zu bearbeitende Thema. Studierende im Master unterbreiten drei Themenvorschläge für die Seminararbeit, von denen ein Vorschlag durch den Lehrstuhl ausgewählt wird.
- Vom Zeitpunkt der Genehmigung an steht für die Ausarbeitung eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung. In begründeten Fällen (etwa bei einem Auslandaufenthalt, Krankheit) kann um eine Fristerstreckung ersucht werden.
- Der Umfang der Arbeiten liegt (inkl. Leeranschläge und Fussnoten) bei Proseminararbeiten zwischen 36.000 und 60.000 Zeichen. Im Übrigen sollten die Arbeiten dem Merkblatt für das Verfassen von (Pro-)Seminararbeiten bei Prof. Astrid Epiney entsprechen.
- Die Arbeit ist fristgerecht in Papierform (ein Exemplar, geheftet oder mit Spirale gebunden) sowie in elektronischer Form (Word-Dokument) per E-Mail einzureichen. Die Arbeit wird anschliessend je nach Konstellation angenommen, abgelehnt oder zur Nachbesserung zurückgewiesen.
Proseminararbeiten können einzig im Rahmen eines Seminars unseres Lehrstuhls in französischer Sprache verfasst werden.
Zuständig ist Sophie Dukarm Email.
Weitere Informationen befinden sich auf der Seite der Fakultät:
Auf Masterstufe
Seminararbeiten nach neuem Reglement:
Seminararbeiten bei Prof. Astrid Epiney können jederzeit in den Themenbereichen der angebotenen Lehrveranstaltungen vom Lehrstuhl verfasst werden. Dazu gehören insbesondere das Europarecht I und II, das Völkerrecht, das Europäische Umweltrecht, sowie das Umweltvölkerrecht. Unter Vorbehalt einer anderen Absprache finden folgende Bedingungen Anwendung:
- Die Studierenden überlegen sich grundsätzlich selbständig ein Thema für ihre Seminararbeit und unterbreiten es mit einer kurzen, erläuternden Gliederung dem zuständigen Assistenten/der zuständigen Assistentin als Vorschlag. Der Lehrstuhl präzisiert gegebenenfalls und bestätigt das zu bearbeitende Thema. Studierende im Master unterbreiten drei Themenvorschläge für die Seminararbeit, von denen ein Vorschlag durch den Lehrstuhl ausgewählt wird.
- Vom Zeitpunkt der Genehmigung an steht für die Ausarbeitung eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung. In begründeten Fällen (etwa bei einem Auslandaufenthalt, Krankheit) kann um eine Fristerstreckung ersucht werden.
- Der Umfang der Arbeiten liegt (inkl. Leeranschläge und Fussnoten) bei Seminararbeiten zwischen 60.000 und 80.000 Zeichen. Im Übrigen sollten die Arbeiten dem Merkblatt für das Verfassen von Seminararbeiten bei Prof. Astrid Epiney entsprechen.
- Die Arbeit ist fristgerecht in Papierform (ein Exemplar, geheftet oder mit Spirale gebunden) sowie in elektronischer Form (Word-Dokument) per E-Mail einzureichen. Die Arbeit wird anschliessend je nach Konstellation angenommen, abgelehnt oder zur Nachbesserung zurückgewiesen.
Seminararbeiten können einzig im Rahmen eines Seminars unseres Lehrstuhls in französischer Sprache verfasst werden. Seminararbeiten, die nicht im Rahmen eines Seminars erfasst werden, können nur als Spezialkredit oder zusätzliche Leistung validiert werden (5 ECTS).
Zuständig ist Sophie Dukarm Email.
Weitere Informationen befinden sich auf der Seite der Fakultät:
Seminararbeiten nach altem Reglement:
Seminararbeiten bei Prof. Astrid Epiney können jederzeit in den Themenbereichen der angebotenen Lehrveranstaltungen vom Lehrstuhl verfasst werden. Dazu gehören insbesondere das Europarecht I und II, das Völkerrecht, das Europäische Umweltrecht, sowie das Umweltvölkerrecht. Unter Vorbehalt einer anderen Absprache finden folgende Bedingungen Anwendung:
- Die Studierenden überlegen sich grundsätzlich selbständig ein Thema für ihre Seminararbeit und unterbreiten es mit einer kurzen, erläuternden Gliederung dem zuständigen Assistenten/der zuständigen Assistentin als Vorschlag. Der Lehrstuhl präzisiert gegebenenfalls und bestätigt das zu bearbeitende Thema. Studierende im Master unterbreiten drei Themenvorschläge für die Seminararbeit, von denen ein Vorschlag durch den Lehrstuhl ausgewählt wird.
- Vom Zeitpunkt der Genehmigung an steht für die Ausarbeitung eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung. In begründeten Fällen (etwa bei einem Auslandaufenthalt, Krankheit) kann um eine Fristerstreckung ersucht werden.
- Der Umfang der Arbeiten liegt (inkl. Leeranschläge und Fussnoten) bei Seminararbeiten zwischen 60.000 und 80.000 Zeichen. Im Übrigen sollten die Arbeiten dem Merkblatt für das Verfassen von Seminararbeiten bei Prof. Astrid Epiney entsprechen.
- Die Arbeit ist fristgerecht in Papierform (ein Exemplar, geheftet oder mit Spirale gebunden) sowie in elektronischer Form (Word-Dokument) per E-Mail einzureichen. Die Arbeit wird anschliessend je nach Konstellation angenommen, abgelehnt oder zur Nachbesserung zurückgewiesen.
Seminararbeiten können einzig im Rahmen eines Seminars unseres Lehrstuhls in französischer Sprache verfasst werden.
Zuständig ist Sophie Dukarm Email.
Weitere Informationen befinden sich auf der Seite der Fakultät:
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Praktikumsbericht
Praktikumsbericht nach neuem Reglement:
Es besteht die Möglichkeit, das Proseminar II durch ein juristisches Praktikum und einen entsprechenden Praktikumsbericht zu ersetzen. Alternativ kann man sich ein solches Praktikum inkl. Praktikumsbericht auch als Special Credits für den Master anrechnen lassen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Seite der Fakultät:
Der Studierende, der ein Praktikum absolvieren möchte, nimmt im Voraus mit dem zuständigen Assistenten Kontakt auf, um über den genauen Ort und Zeitraum des Praktikums zu informieren und den Abgabetermin für den Praktikumsbericht zu vereinbaren. Der Praktikumsbericht muss spätestens ein Monat nach Abschluss des Praktikums eingereicht werden.
Der Umfang des eigentlichen Praktikumsberichts beträgt mindestens 10'000 und maximal 24'000 Zeichen (inkl. Leerschläge und Fussnoten). Der Bericht hat eine kurze Beschreibung der Tätigkeit(en) während des Praktikums zu enthalten und sich über die wesentlichen Arbeitsergebnisse auszusprechen. Ausserdem ist (etwas ausführlicher) auf 1-2 Fälle einzugehen, die während des Praktikums behandelt worden sind.
Praktikumsberichte können auch in französischer Sprache verfasst werden.
Zuständig ist Sophie Dukarm Email. Im Übrigen weisen wir auf die entsprechenden Reglemente der Fakultät.
Praktikumsbericht nach altem Reglement:
Es besteht die Möglichkeit, eine Proseminararbeit durch ein juristisches Praktikum und einen entsprechenden Praktikumsbericht zu ersetzen (Art. 3 Weisung Nr. 3). Alternativ kann man sich ein solches Praktikum inkl. Praktikumsbericht auch als Special Credits für den Master anrechnen lassen. Der Studierende, der ein Praktikum absolvieren möchte, nimmt im Voraus mit dem zuständigen Assistenten Kontakt auf, um über den genauen Ort und Zeitraum des Praktikums zu informieren und den Abgabetermin für den Praktikumsbericht zu vereinbaren. Der Praktikumsbericht muss spätestens ein Monat nach Abschluss des Praktikums eingereicht werden.
Der Umfang des eigentlichen Praktikumsberichts beträgt mindestens 10'000 und maximal 24'000 Zeichen (inkl. Leerschläge und Fussnoten). Der Bericht hat eine kurze Beschreibung der Tätigkeit(en) während des Praktikums zu enthalten und sich über die wesentlichen Arbeitsergebnisse auszusprechen. Ausserdem ist (etwas ausführlicher) auf 1-2 Fälle einzugehen, die während des Praktikums behandelt worden sind.
Praktikumsberichte können auch in französischer Sprache verfasst werden.
Zuständig ist Sophie Dukarm Email. Im Übrigen weisen wir auf die entsprechenden Reglemente der Fakultät.
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Masterarbeit
Um eine Masterarbeit an unserem Lehrstuhl zu verfassen, melden Sie sich bitte direkt beim Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät an, welches Ihnen auf den gewünschten Anfangstermin das Thema zuteilen wird. Bezüglich des Vorgehens, konsultieren Sie die entsprechende Seite der Fakultät:
Ab Empfang des Themas stehen Ihnen 16 Tage für das Verfassen der Arbeit zur Verfügung. Massgebend für die Fristeinhaltung ist der Poststempel. Eine als ungenügend bewertete Masterarbeit kann nicht verbessert werden, sie kann jedoch höchstens einmal wiederholt werden.
Im Übrigen verweisen wir auf die entsprechenden Reglemente der Fakultät.
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Forschungsarbeit
Wenn Sie an unserem Lehrstuhl eine Forschungsarbeit verfassen möchten, setzen Sie sich bitte mit Prof. Epiney in Verbindung. Erst dann erfolgt die Einschreibung beim Dekanat.
Eine Forschungsarbeit bietet die Gelegenheit ein Thema aufzugreifen, welches nach Abschluss des Masterstudiums in einer Dissertation vertieft werden könnte.
Im Übrigen verweisen wir auf die Seite der Fakultät und die entsprechenden Reglemente der Fakultät.
