Schriftliche Arbeiten

  • (Pro-) Seminararbeit

    Proseminararbeiten und Seminararbeiten bei Prof. Astrid Epiney können jederzeit in den Themenbereichen der angebotenen Lehrveranstaltungen vom Lehrstuhl verfasst werden. Dazu gehören insbesondere das Europarecht I und II, das Völkerrecht, das Europäische Umweltrecht, sowie das Umweltvölkerrecht. Unter Vorbehalt einer anderen Absprache finden folgende Bedingungen Anwendung:

    • Die Studierenden überlegen sich grundsätzlich selbständig ein Thema für ihre (Pro-)Seminararbeit und unterbreiten es mit einer kurzen, erläuternden Gliederung dem zuständigen Assistenten/der zuständigen Assistentin als Vorschlag. Der Lehrstuhl präzisiert gegebenenfalls und bestätigt das zu bearbeitende Thema. Studierende im Master unterbreiten drei Themenvorschläge für die Seminararbeit, von denen ein Vorschlag durch den Lehrstuhl ausgewählt wird.
    • Vom Zeitpunkt der Genehmigung an steht für die Ausarbeitung eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung. In begründeten Fällen (etwa bei einem Auslandaufenthalt, Krankheit) kann um eine Fristerstreckung ersucht werden.
    • Der Umfang der Arbeiten liegt (inkl. Leeranschläge und Fussnoten) bei Proseminararbeiten zwischen 36.000 und 60.000 Zeichen sowie bei Seminararbeiten zwischen 60.000 und 80.000 Zeichen. Im Übrigen sollten die Arbeiten dem Merkblatt für das Verfassen von (Pro-)Seminararbeiten bei Prof. Astrid Epiney  entsprechen.
    • Die Arbeit ist fristgerecht in Papierform (ein Exemplar, geheftet oder mit Spirale gebunden) sowie in elektronischer Form (Word-Dokument) per E-Mail einzureichen. Die Arbeit wird anschliessend je nach Konstellation angenommen, abgelehnt oder zur Nachbesserung zurückgewiesen.

    (Pro-)Seminararbeiten können einzig im Rahmen eines Seminars unseres Lehrstuhls in französischer Sprache verfasst werden.

    Zuständig ist Sophie Dukarm   Email.

     

  • Praktikumsbericht

    Es besteht die Möglichkeit, eine Proseminararbeit durch ein juristisches Praktikum und einen entsprechenden Praktikumsbericht zu ersetzen. Alternativ kann man sich ein solches Praktikum inkl. Praktikumsbericht auch als Special Credits für den Master anrechnen lassen. Der Studierende, der ein Praktikum absolvieren möchte, nimmt im Voraus mit dem zuständigen Assistenten Kontakt auf, um über den genauen Ort und Zeitraum des Praktikums zu informieren und den Abgabetermin für den Praktikumsbericht zu vereinbaren.

    Für die Anerkennung gelten folgende Voraussetzungen:

    • Namentlich muss dieses Praktikum in der Verwaltung, bei einem Gericht, in einem Anwalts- oder Notariatsbüro oder in der Privatwirtschaft im In- oder Ausland absolviert werden.
    • Am Schluss des Praktikums verfasst der Student oder die Studentin einen kurzen Bericht über seine oder ihre Tätigkeit und über die wesentlichen Ergebnisse.
    • Das Praktikum dauert zwei Monate; es darf nicht unterbrochen werden.

    Die Anforderungen an einen Praktikumsbericht (3 ECTS-Punkte) sind folgende:

    • Der Praktikumsbericht muss spätestens ein Monat nach Abschluss des Praktikums eingereicht werden.
    • Der Praktikumsbericht ist sowohl als Computerausdruck als auch in elektronischer Form (Word-Dokument) einzureichen.
    • Die Arbeit enthält ein Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis sowie den eigentlichen Bericht. Allfällige Literaturhinweise werden in den Fussnoten untergebracht.
    • Der inhaltliche Teil des Berichts hat (inkl. Leerschläge und Fussnoten) mindestens 10'000 Zeichen und maximal 24'000 Zeichen zu umfassen.
    • Der Bericht hat eine kurze Beschreibung der Tätigkeit(en) während des Praktikums zu enthalten und sich über die wesentlichen Arbeitsergebnisse auszusprechen. Ausserdem ist (etwas ausführlicher) auf 1-2 Fälle einzugehen, die während des Praktikums behandelt worden sind.

    Praktikumsberichte können auch in französischer Sprache verfasst werden.

    Zuständig ist Sophie Dukarm  Email.

  • Masterarbeit

    Um eine Masterarbeit an unserem Lehrstuhl zu verfassen, melden Sie sich bitte direkt beim Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät an, welches Ihnen auf den gewünschten Anfangstermin das Thema zuteilen wird. Bezüglich des Vorgehens, konsultieren Sie die entsprechende Seite der Fakultät.

    Ab Empfang des Themas stehen Ihnen 16 Tage für das Verfassen der Arbeit zur Verfügung. Massgebend für die Fristeinhaltung ist der Poststempel. Eine als ungenügend bewertete Masterarbeit kann nicht verbessert werden, sie kann jedoch höchstens einmal wiederholt werden.

    Im Übrigen verweisen wir auf die entsprechenden Reglemente der Fakultät.

  • Forschungsarbeit

    Wenn Sie an unserem Lehrstuhl eine Forschungsarbeit verfassen möchten, setzen Sie sich bitte mit Prof. Epiney in Verbindung. Erst dann erfolgt die Einschreibung beim Dekanat.

    Eine Forschungsarbeit bietet die Gelegenheit ein Thema aufzugreifen, welches nach Abschluss des Masterstudiums in einer Dissertation vertieft werden könnte.

    Im Übrigen verweisen wir auf die Seite der Fakultät und die entsprechenden Reglemente der Fakultät