Künstliche Intelligenz
Informationen zur Verwendung von künstlicher Intelligenz in schriftlichen Arbeiten
Regelungen für Seminare und Seminararbeiten ab HS 2026
Wer seine Seminararbeit vor dem 14.9.2026 begonnen hat, kann sie nach wie vor als Ersatz für ein Seminar validieren (siehe Art. 57 Abs. 2 RRS).
Bitte beachten Sie: Die Einreichung der letzten schriftlichen Arbeit (Masterarbeit, Forschungsarbeit oder Seminararbeit) muss spätestens 3 Monate vor der Notenberatung der Abschlussfeier erfolgen, bei welcher Sie Ihr Diplom erhalten möchten.
Themenvergabe: erfolgt jeweils von Montag bis Donnerstag. Bitte beachten Sie die besondere Regel für die Sommerpause.
Schwerpunkt: Wer einen Schwerpunkt erlangen möchte, muss eine schriftliche Arbeit im Rahmen des gewünschten Schwerpunktes verfassen. Auf der Liste der Seminare (siehe Seite Lehrveranstaltungen) sind die möglichen Schwerpunkte für die jeweiligen Seminare angegeben.
Wer eine Seminararbeit ausserhalb eines Seminars für einen Schwerpunkt verfassen möchte, muss den gewünschten Schwerpunkt bei der Einschreibung beim Dozenten / bei der Dozentin angeben.
Themenbereich und Schwerpunkt: in Absprache mit dem betreuenden Dozenten; das konkrete Thema wird zu Fristbeginn auf dem Dekanat ausgehändigt
Voraussetzung: kann nur in Absprache mit einem betreuenden Professor verfasst werden
Umfang: 120’000 bis 160'000 Zeichen (inkl. Leerschläge und Fussnoten; exkl. Bibliografie und Appendix)
Wert: 10 ECTS-Punkte.
Anrechnung: als Spezialkredit (10 ECTS-Punkte); als Seminar (Master) (10 ECTS-Punkte); für 2 Masterkurse (BK oder SK zu je 5 ECTS-Punkten)
Schwerpunkt: Wer einen Schwerpunkt erlangen möchte, muss eine schriftliche Arbeit im Rahmen des gewünschten Schwerpunktes verfassen. Die Forschungsarbeit kann für einen oder für zwei Schwerpunkte zählen.
Vorgaben: nach den Vorschriften des jeweiligen Lehrstuhls; weitere Informationen auf der Website des Lehrstuhls
Abgabefrist: 6 Monate ab Erhalt des Themas
Einschreibung: Dekanat; unter Angabe von Fach, Schwerpunkt(en), Fristbeginn, betreuender Lehrperson. Das Thema kann angefordert werden via droit-travail-master@unifr.ch.
Abgabe: Dekanat
wird benotet
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Reglement über das Rechtsstudium (RRS)
Stand 9.12.2024 (ältere Version)
Ausführungsreglement (AR-RRS)