Habilitation

Wer von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Lehrerlaubnis (venia legendi) erlangen will, bedarf der Habilitation. Vorverfahren (Zulassung), Hauptverfahren und Gebühren sind im Habilitationsreglement vom 26. Juni 2003 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg geregelt.

  • Vorverfahren – Gesuch um Zulassung

    Das Gesuch um Zulassung zum Habilitationsverfahren muss beim Dekan oder der Dekanin eingereicht werden und das Lehrgebiet bezeichnen, für welches die Lehrerlaubnis beantragt wird.

    Dem Gesuch sind beizulegen:

    • ein Lebenslauf mit genauen Angaben über die wissenschaftliche Ausbildung und die akademischen Tätigkeiten,
    • eine Kopie der Diplome und universitären Auszeichnungen,
    • ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit Belegexemplaren.

    Der Dekan unterbreitet das Gesuch dem Professoren- und Professorinnenrat, der eine Kommission einsetzt, welche die Voraussetzungen einer Zulassung zum Habilitationsverfahren prüft. Auf der Grundlage des Berichts der Kommission entscheidet der Professoren- und Professorinnenrat über die Zulassung.

  • Hauptverfahren

    Das Hauptverfahren der Habilitation umfasst:

    • die Evaluation der wissenschaftlichen Fähigkeiten des Bewerbers, der Bewerberin (Evaluation der wissenschaftlichen Schriften, aufgrund welcher um Habilitation ersucht wird),
    • die Evaluation der didaktischen Fähigkeiten des Bewerbers,
    • die Gesamtevaluation anlässlich eines Kolloquiums.

    Die Einzelheiten des Hauptverfahrens sind im Habilitationsreglement vom 26. Juni 2003 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg ausgeführt.

  • Publizieren in der AISUF-Reihe

    Die Reihe AISUF ist die wissenschaftliche Schriftenreihe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg/Schweiz, die beim Verlag Schulthess Juristische Medien AG in Zürich erscheint. Sie publiziert vor allem Freiburger Habilitationsschriften und herausragende Dissertationen. Herausgegeben wird die Reihe derzeit von Prof. Jacques Dubey und Prof. Hubert Stöckli. Ihre Vorgänger waren Prof. Max Gutzwiller (der Begründer der Reihe), Prof. Felix Wubbe (Bände 31-50) und Prof. Peter Gauch (Bände 51-400). Insgesamt sind bereits über 400 Bände erschienen.

    Habilitandinnen und Habilitanden, die ihre Habilitation in der «AISUF-Reihe» publizieren möchten, finden hier die dazugehörige Informationsschrift.

     

  • Kontakt

    Bei administrativen Fragen steht Ihnen das Dekanat gerne zur Verfügung: Frau Isabelle Brodard, 026 300 80 02 oder 026 300 80 00, ius-admin@unifr.ch