Chaire de droit administratif
Prof. Jean-Baptiste Zufferey
Das Staats- und Verwaltungsrecht wird an drei deutsch- und zwei französischsprachigen Lehrstühlen sowohl abstrakt als auch in Bezug auf den Bundesstaat Schweiz erforscht und unterrichtet. Hinzu kommen Teilgebiete wie Planungs- und Baurecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Umwelt- oder Migrationsrecht. Dem Departement gehören neben drei Lehrstühlen für Staats- und Verwaltungsrecht bzw. für Droit constitutionel und administratif auch die Lehrstühle für Rechtsgeschichte und der Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an. Die deutsch- und französischsprachigen Lehrstühle für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht befassen sich mit der historischen Entwicklung des Rechts und den staatlichen und internen Regeln der Religionsgemeinschaften und der Religionsausübung. Das Sozialversicherungsrecht und das in erster Linie dem Privatrecht zugehörige Arbeitsrecht werden in Freiburg gemeinsam an einem zweisprachigen Lehrstuhl gelehrt. Die beiden Rechtsgebiete hängen eng zusammen, viele Sozialversicherungszweige betreffen einzig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Schwerpunkte in Freiburg: Das Departement pflegt verschiedene Schwerpunkte. Im Vordergrund steht natürlich der Föderalismus sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit dem Institut für Föderalismus ist das Departement eng verbunden. Weitere Schwerpunkte sind das Finanzmarktaufsichtsrecht, das Bau- und Raumplanungsrecht sowie das Gesetzgebungsverfahren. Besonderes Augenmerk wird schliesslich im Verfassungsrecht den Menschenrechten geschenkt, im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Invalidenversicherung. Viele der Professorinnen und Professoren des Departementes sind zudem im Institut für Föderalismus engagiert.