Master of Law 2023
(seit Herbstsemester 2023)
Das Freiburger Masterprogramm ist reichhaltig, innovativ und intensiv. Wir wollen, dass Sie sich in der Praxis von Anfang an zurechtfinden. Deshalb haben wir die Ausbildung im Verfahrensrecht verstärkt und neun thematische Schwerpunkte geschaffen.
Sie wollen in deutscher Sprache studieren? Dann stellen Sie sich ein umfassendes deutschsprachiges Programm zusammen. Oder sich mehrsprachig betätigen? Dann belegen Sie auch Kurse in französischer und englischer Sprache. Und zudem ins Ausland gehen? Dann nutzen Sie unsere vielfältigen Beziehungen zu renommierten Partnerfakultäten in aller Welt.
ausführliche Beschreibung (studies.unifr.ch)
Wissenswertes rund um den Master of Law
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Studienaufbau
Für den Titel Master of Law benötigen die Studierenden 90 ECTS Kreditpunkte. Davon erwerben sie 75 ECTS Kreditpunkte in den Semester- oder Blockkursen und durch den Besuch von mindestens zwei Seminaren. Dabei darf nur eines durch eine Seminararbeit ausserhalb der Seminare ersetzt werden.
5 ECTS Kreditpunkte entfallen auf die Masterarbeit. Die Abschlussnote wird aus dem Notendurchschnitt der Semester- oder Blockkurse wie auch der Seminare und der Masterarbeit berechnet.
10 ECTS Spezialkredite können die Studierenden durch die Teilnahme an Spezialveranstaltungen, durch das Verfassen von schriftlichen Arbeiten, durch Praktika oder durch die Teilnahme an weiteren Block- oder Semesterkursen erwerben. Nebst den rechtlich-fachlichen Kompetenzen legt die Fakultät besonderes Augenmerk auf die Förderung der persönlichen und sozialen Fähigkeiten.
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Schwerpunkte
Die Masterstudierenden können ihrem Diplom eine Färbung verleihen, indem sie bis maximal zwei Schwerpunkte auswählen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob sie bereits im Bachelor Zusatzqualifikationen erworben haben.
Folgende Schwerpunkte stehen zur Auswahl:
- Menschenrechte
- Europa
- Staat und Service public
- Umwelt und Klima
- Wirtschaft
- Familie
- Religion
- Strafen
- Streitbeilegung
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Studiensprache
Freiburg ist die einzige Rechtswissenschaftliche Fakultät der Schweiz, die sämtliche Veranstaltungen auf Bachelorstufe und einen Grossteil des Masterangebots in beiden Sprachen anbietet. Den Studierenden steht es frei, ob sie das Studium einsprachig absolvieren oder manche Prüfungen auf Deutsch und andere auf Französisch ablegen, um die Zusatzqualifikation «Zweisprachig» zu erwerben. Ferner können die Studierenden auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache belegen.
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Mobilität / Austauschsemester
Dank der weltweiten Vernetzung der Dozierenden stehen zahlreiche international ausgerichtete Veranstaltungen auf dem Lehrplan. Die Masterstudierenden können jedes Jahr aus vielen Veranstaltungen mit Partneruniversitäten wählen. Rund 100 Fakultäten weltweit stehen ihnen für ein oder zwei Auslandsemester offen. Es besteht die Möglichkeit, sich nach der Rückkehr die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkennen zu lassen. Mit dem anspruchsvollen Doppeldiplom Fribourg– Paris II oder einem Studienaufenthalt am Center for Transnational Legal Studies in London (CTLS) können hochmotivierte Studierende ihr Curriculum bereichern.
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Studienbeginn und Anmeldefristen
Studienbeginn im Herbstsemester (September) oder im Frühlingssemester (Februar)
Anmeldefristen für Studierende, die nicht für den Bachelor of Law in Freiburg immatrikuliert sind
- Für das Herbstsemester: 30. April
- Für das Frühlingssemester: 30. November
Anmeldefristen für Studierende, die für den Bachelor of Law in Freiburg immatrikuliert sind
- Unmittelbar nach Abschluss des Bachelorstudiums
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Zulassungsbedingungen und Einschreibung
Bachelor of Law der Universität Freiburg oder einer anderen Schweizer Universität oder Bachelor in Rechtswissenschaften einer Schweizer Fachhochschule.
Einschreibung
- Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor of Law einer Schweizer Universität wenden sich an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung und immatrikulieren sich an der Universität
- Inhaberinnen und Inhaber eines « Bachelor of Arts in Law » der Kalaidos Fachhochschule oder eines «Bachelor of Science in Angewandtem Recht » der ZHAW wenden sich an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung und immatrikulieren sich an der Universität.
- Absolventinnen und Absolventen des Bachelor of Law der Universität Freiburg ändern auf myunifr.ch ihr Studienprogramm von Bachelor of Law in Master of Law.
Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung ist verantwortlich für die Zulassung an die Universität. Sie liefert Informationen betreffend Zulassungsbedingungen und Fristen. Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen einen Sprachnachweis erbringen.
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Für wen gilt der Master 2023
Alle Studierenden, die im Herbstsemester 2023 ihr Masterstudium in Freiburg aufnehmen, studieren im Master of Law 2023.
Studierende, die bis spätestens im Frühlingssemester 2023 ihren Master of Law in Freiburg begonnen haben, können bis zum 15.10.2023 einen Wechsel zum neuen Master vornehmen.
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Wechsel vom Master 2013 zum Master 2023
Studierende, die bis spätestens im Frühlingssemester 2023 ihren Master of Law in Freiburg begonnen haben, können bis zum 15.10.2023 einen Wechsel zum neuen Master vornehmen, müssen dies aber nicht tun. Das Dekanat wird über das Vorgehen informieren. Bei einem Wechsel zum neuen Master 2023 werden bereits abgelegte Leistungen angerechnet. Für den Wechsel ist ein eigenes Reglement erstellt worden: AR-TRANS. Der Wechsel ist definitiv und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Der Wechsel in die umgekehrte Richtung (Master 2023 zu Master 2013) ist hingegen nicht möglich.
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Wechsel vom Master 2023 zum Master 2013
Alle Studierenden, die im Herbstsemester 2023 ihr Masterstudium in Freiburg aufnehmen, studieren im Master of Law 2023. Der Wechsel in den Master 2013 ist nicht möglich.
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Informationen für Studierende, die für ihren MLaw die Universität wechseln und nach Freiburg kommen
Studierende, die ihren Bachelor of Law an einer anderen schweizerischen Universität erlangt haben und anschliessend für den Master of Law nach Freiburg wechseln, finden nachfolgend die wichtigsten Informationen für den Studienstart:
- Studienstart: Der Studienstart im Master of Law ist möglich im Herbst- oder im Frühlingssemester.
- Kurseinschreibung: Die Studierenden müssen sich für jeden Kurs, den sie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besuchen möchten, auf ihrem Studierendenportal myunifr.ch einschreiben. Die Anleitung sowie die Daten für die Kurseinschreibung finden sich auf der Seite Informationen zu den Lehrveranstaltungen.
ACHTUNG: Die Kurseinschreibung ersetzt nicht die Examenseinschreibung. Die Examenseinschreibung muss während der vorgegebenen Einschreibefristen erfolgen (siehe Informationen zu den Prüfungen).
- Blockkurse : Die Teilnahme an einem Blockkurs ist gemäss Studienplan Wer an einem Blockkurs teilnehmen möchte, muss sich fristgerecht zum Kurs einschreiben. Dafür wird ein aktives Myunifr-Konto benötigt. Diese Aktivierung erfolgt jedoch erst nach der Bezahlung der ersten Semestergebühren. Da die Einschreibefristen (Mitte Juli für das Herbstsemester bzw. Anfang November für das Frühlingssemester) für die Blockkurse in der Regel jeweils vor der Erstellung dieser Rechnungen (Semestergebühren für das Herbstsemester sind zahlbar bis 31.8., Semestergebühren für das Frühlingssemester sind zahlbar bis 31.1.) laufen, können sich Studierende, die für den Master of Law nach Freiburg wechseln, nicht für einen Blockkurs in ihrem ersten Studiensemester in Freiburg einschreiben.
- Examen: Masterstudierende können Prüfungen zu den Semesterkursen bereits nach einem Semester ablegen. Mit der Kurseinschreibung ist man nicht automatisch für das Examen eingeschrieben. Die Examenseinschreibung muss in der vorgegebenen Frist über das Studierendenportalch vorgenommen werden. Die Anleitung sowie die Daten für die Examenseinschreibung finden sich auf der Seite Informationen zu den Prüfungen.
- Reglemente
Videopräsentation Master of Law 2023
Prof. Bernhard Waldmann