Zusatz und Schwerpunkt Religionsrecht (Ausbildungszyklus "utriusque iuris")

Nach dem gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahrzehnte stellen sich heute immer mehr Fragen zu den Themen Religion, Staat und Gesellschaft.

Das Religionsrecht ist denn auch eine sehr vielfältige Disziplin: Im Ausbildungszyklus werden einerseits die Rechtsordnungen der einzelnen Religionsgemeinschaften (vor allem Katholizismus, Protestantismus, Islam und Judentum) als auch deren Stellung zum Staat eingehend betrachtet.

Der Kurs "Einführung in das Religionsrecht" ermöglicht einen Einblick in viele verschiedene Rechtsgebiete und ist somit auch für Studienanfänger:innen sehr geeignet.

Der Zusatz Religionsrecht kann sowohl auf Bachelor-, wie auch auf Masterstufe und für MALS-Studierende abgeschlossen werden. Für Masterstudierende entspricht der Zusatz dem Schwerpunkt "Religion". 

 

  • Zusatz auf Bachelorstufe (Studienbeginn vor HS 2025)

    Wie erhalte ich im Bachelorstudiengang den Zusatz «Religionsrecht»?

    • Sie absolvieren erfolgreich den Kurs "Einführung in das Religionsrecht" (2 Semester), um 8 ECTS-Kreditpunkte zu erhalten.
    • Sie verfassen eine Proseminararbeit zu 3 ECTS-Kreditpunkten.
  • Zusatz auf Bachelorstufe (Studienbeginn ab HS 2025)

    Wie erhalte ich im Bachelorstudiengang den Zusatz «Religionsrecht»?

    • Sie absolvieren erfolgreich den Kurs "Einführung in das Religionsrecht" (2 Semester), um 8 ECTS-Kreditpunkte zu erhalten.
    • Sie verfassen ein Proseminar II zu 3 ECTS-Kreditpunkten.
      Weitere Informationen finden sie auf der Webseite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
  • Schwerpunkt auf Masterstufe

    Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie bereits Ihren Bachelor mit dem Zusatz "Religionsrecht" abgeschlossen haben oder nicht.

     

    Sie haben bereits einen Bachelor mit dem Zusatz «Religionsrecht»

    • Sie wählen drei Kurse nach Wahl aus der spezifischen Option "Religion", um insgesamt 15 ECTS-Kreditpunkte zu erreichen. Sie können jedoch nicht die Kurse "Religionsrecht I" und "II" (die dem Bachelorkurs "Einführung in das Religionsrecht" entsprechen) wählen.
    • Sie verfassen eine schriftliche Arbeit zu 5 ECTS-Kreditpunkten im Bereich des Religionsrechts.

     

    Sie haben den Zusatz «Religionsrecht» im Bachelor noch nicht erworben

    • Sie wählen die Kurse "Religionsrecht I" und "II" und erbringen zusätzliche Leistungen, die von der verantwortlichen Lehrperson verlangt werden, um insgesamt 10 ECTS-Kreditpunkte für die beiden Semester zu erhalten.
    • Sie wählen einen weiteren Semesterkurs nach Wahl aus dem Schwerpunkt "Religion", um insgesamt 15 ECTS-Kreditpunkte zu erreichen.
    • Sie verfassen eine schriftliche Arbeit zu 5 ECTS-Kreditpunkten im Bereich des Religionsrechts.

 

Warum sollten Sie diesen Zusatz erwerben?  

Viele Personen beschäftigen sich tagtäglich mit religiösen Themen, ob in der Öffentlichkeit oder privat. Eine Ausbildung in Religionsrecht kann helfen, Antworten auf die sich dabei stellenden Fragen zu finden. Weiter nehmen religionsrechtliche Fragen in der juristischen Praxis und Rechtsprechung einen immer wichtigeren Platz ein und sind gerade bei Diskussionen um Grundrechtskonflikte relevant. Schliesslich sind Kirchen und andere Religionsgemeinschaften auch Arbeitsgeber für Juristinnen und Juristen.  

Indem Sie Ihre Kompetenzen in diesem Gesellschaftsbereich erweitern, tätigen Sie zugleich eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. 

Kontakt 

Lehrstuhl für Rechtsgeschichte
und Kirchenrecht
 

Prof. Dr. utr. iur. René Pahud de Mortanges 

Diplomassistentin:
MLaw Nicole Schmid
E-Mail

MIS 04 4116 
Avenue de l’Europe 20 
CH-1700 Fribourg 

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