Zusatz «Zweisprachig»
Juristinnen und Juristen, die in der Schweiz oder auf europäischer Ebene arbeiten, sind auf gute Deutsch- und Französischkenntnisse angewiesen. Freiburg ist die einzige rechtswissenschaftliche Fakultät der Schweiz, die beinahe das gesamte Vorlesungsangebot in beiden Sprachen anbietet. Den Studierenden steht frei, ob sie das Studium einsprachig absolvieren oder bestimmte Prüfungen auf Deutsch und andere auf Französisch ablegen, um die Zusatzqualitfikation «Zweisprachig» zu erwerben.
Der zweisprachige Bachelor kann auf zwei Arten erlangt werden:
- mindestens 72 ECTS-Kreditpunkte werden innerhalb von drei Studienjahren in der Zweitsprache erworben. Dazu gehört auch das Bestehen eines Proseminars (für Bachelorstudierende, die ihr Bachelorstudium spätestens im FS 2025 begonnen haben: eine Proseminararbeit) in der Zweitsprache.
- ein Examensblock – IUR I, IUR II oder IUR III – und ein Proseminar (für Bachelorstudierende, die ihr Bachelorstudium spätestens im FS 2025 begonnen haben: eine Proseminararbeit) werden in der Zweitsprache absolviert.
Reglemente
Ausführungsreglement über den Abschluss des Rechtsstudiums in französischer und deutscher Sprache (AR-BIL)
