Bachelor of Law mit Bestätigung «Studienleistungen in englischer Sprache»

Wer mit seinem Bachelor of Law eine Bestätigung «Studienleistungen in englischer Sprache» erhalten möchte, muss 18 zusätzliche ECTS-Kreditpunkte in englischer Sprache erbringen und schliesst den Bachelor of Law mit 198 ECTS-Kreditpunkten ab.

Um diese Bestätigung zu erhalten, müssen die folgenden zusätzlichen Leistungen im Umfang von 18 ECTS-Kreditpunkten erbracht werden:

  • Obligatorischer Einführungskurs « Legal English and Common Law » (5 ECTS).
  • Frei wählbare Semesterkurse aus dem Masterprogramm auf Englisch im Umfang von 10 ECTS.
    Wir empfehlen den Kurs «Introduction to Swiss Law» als ersten frei wählbaren Semesterkurs zu absolvieren. Der zweite frei wählbare Semesterkurs kann aus dieser Liste gewählt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen zum jeweiligen Kurs sind zu beachten!
  • Eine zusätzliche schriftliche Arbeit (3 ECTS) muss in englischer Sprache verfasst werden.

    Studierende des Bachelor of Law (Vollzeit oder Teilzeit), die ihr Studium ab Herbstsemester 2025 beginnen, validieren ihre schriftliche Arbeit auf Englisch als zusätzliches Proseminar II. Studierende des Bachelor of Law (Vollzeit oder Teilzeit), die ihr Studium spätestens im Frühlingssemester 2025 begonnen haben, validieren ihre schriftliche Arbeit auf Englisch als dritte Proseminararbeit oder als zusätzliches Proseminar II.

    Proseminare II werden ab Frühlingssemester 2027 angeboten. Wer vorgängig bereits eine schriftliche Arbeit auf Englisch verfassen möchte, kontaktiert eine Professorin/einen Professor, die/der Kurse in englischer Sprache anbietet.

Bachelor of Law-Studierende, welche zudem die Mentions (Zusätze) Europarecht und/oder Religionsrecht und/oder ein Zusatzfach (RECHT PLUS) ablegen möchten und folglich bereits mehr als 180 ECTS-Kreditpunkte für ihren Bachelor of Law erlangen werden, beachten bitte, dass die maximale Anzahl von 240 ECTS-Kreditpunkten im Bachelor nicht überschritten werden darf.

Einschreibung

Eine Einschreibung ist nicht nötig. Wer beim Abschluss des Bachelorstudiums die verlangten Leistungen erbracht hat, erhält die Bestätigung «Studienleistungen in englischer Sprache» auf seinem Leistungsnachweis und auf der Schlussbestätigung.

Reglement

Ausführungsreglement