Master of Law mit Zusatz «Studienleistungen in englischer Sprache»

Wer mit seinem Master of Law einen Zusatz «Studienleistungen in englischer Sprache» erhalten möchte, muss 35 ECTS-Kreditpunkte in englischer Sprache erbringen.

Davon zählen 20 ECTS-Kreditpunkte innerhalb der für den Masterabschluss nötigen 90 ECTS-Kreditpunkte. Bei den übrigen 15 ECTS-Kreditpunkten handelt es sich um zusätzliche Kreditpunkte. Wer einen Master mit Zusatz «Studienleistungen in englischer Sprache» erhalten möchte, schliesst den Master of Law mit 105 ECTS-Kreditpunkten wie folgt ab:

  • 35 ECTS-Kreditpunkte müssen im Rahmen von frei wählbaren englischsprachigen Lehrveranstaltungen erlangt werden.
  • Obligatorischer Einführungskurs «Legal English and Common Law» (5 ECTS, diese werden für die verlangten 35 ECTS-Kreditpunkte mitgezählt). Dispensiert ist, wer diesen Kurs bereits im Rahmen des Bachelorstudiums erfolgreich absolviert hat.
  • Eine der im Masterstudium vorgeschriebenen schriftlichen Arbeiten (5 ECTS, diese werden für die verlangten 35 ECTS-Kreditpunkte mitgezählt) muss in englischer Sprache verfasst werden. Davon dispensiert ist, wer bereits einen Bachelor of Law mit Bestätigung «Studienleistungen in englischer Sprache» erlangt hat.

Master of Law-Studierende, welche zudem ein Zusatzfach (IUS Plus) ablegen möchten und folglich bereits mehr als 90 ECTS-Kreditpunkte für ihren Master of Law erlangen werden, beachten bitte, dass die maximale Anzahl von 120 ECTS-Kreditpunkten im Master nicht überschritten werden darf.

Wer ein zweisprachiges Masterdiplom und den Zusatz «Studienleistungen in englischer Sprache» erlangen möchte, muss je 35 ECTS-Kreditpunkte in allen drei Sprachen nach den jeweiligen Vorgaben für den Erhalt des entsprechenden Zusatzes validieren.

Schliesslich können im Rahmen der Mobilität erbrachte und für den Master of Law anerkannt Studienleistungen in englischer Sprache für den Zusatz «Studienleistungen in englischer Sprache» berücksichtigt werden.

Einschreibung

Eine Einschreibung ist nicht nötig. Wer beim Abschluss des Masterstudiums die verlangten Leistungen erbracht hat, erhält den Zusatz «Studienleistungen in englischer Sprache» auf seinem Leistungsnachweis, auf der Schlussbestätigung und auf seinem Diplom.

Ausführungsreglement
(folgt in Kürze)