Einzig Studierende:
- welche ihr erstes Semester im Herbstsemester beginnen,
- die beurlaubt sind oder d
- eren finanzielle Situation sich erheblich verändert hat (schriftliche Begründung)
können ausnahmsweise ihr Gesuch um Ermässigung der Einschreibegebühren für das Frühlingssemester bis zum 1. November einreichen.
Wann? | 01.11.2025 |
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Online | |
Wo? | |
Kontakt | uni-social@unifr.ch Rue G.-Techtermann 8 1700 Fribourg 0263007160 |
Mehr dazu | Website |