Haben Sie Schwierigkeiten, die Einschreibegebühren zu finanzieren?
Einzig Studierende welche
- ihr erstes Semester im Herbstsemester 2023 beginnen oder
- die beurlaubt sind oder
- deren finanzielle Situation sich erheblich verändert hat (schriftliche Begründung)
können ausnahmsweise ihr Gesuch um Ermässigung der Einschreibegebühren für das Frühlingssemester 2024 bis zum 1. November einreichen.
Wann? | 01.09.2023 - 01.11.2023 |
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Online | |
Wo? | |
Kontakt | Uni-Social uni-social@unifr.ch Rue G.-Techtermann 8 1700 Fribourg +41263007160 |
Mehr dazu | Website |