Die Frist zur Einreichung des Gesuchs um Ermässigung der Einschreibegebühr ist für das folgende akademische Jahr der 1. Mai.
Studierende mit knappen finanziellen Möglichkeiten, welche mindestens ein Semester an der Universität Freiburg studiert haben, können ein Gesuch um Ermässigung der Einschreibegebühr stellen.
In der Regel wird keine Gebührenermässigungen mehr gewährt bei Studierenden, die:
• mehr als 10 Semester auf Bachelorniveau studiert haben,
• mehr als 6 Semester im Master,
• mehr als 4 Semester für das LDM,
• mehr als 12 Semester für das Doktorat.
Wann? | 28.03.2023 - 01.05.2023 |
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