Studium & Behinderung
Die Universität Freiburg nimmt Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse von Studentinnen und Studenten mit Behinderung während des Studiums.
Sie bietet Unterstützung in Fragen des Zugangs zu Gebäuden, der Infrastruktur oder des Nachteilsausgleichs im Zusammenhang mit Studium und Prüfungen.
Frau Nathalie Lambert, Verantwortliche für den Bereich Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung, steht Studentinnen und Studenten mit Behinderung für eine erste persönliche Vorabberatung zur Verfügung.
Studentinnen und Studenten mit Behinderung werden gebeten, ihre Behinderung bei der Online-Anmeldung über das dort verfügbare Gesuch um Nachteilsausgleich zu melden.
Verfahren zur Einreichung eines Gesuchs um Nachteilsausgleich
- Bitte füllen Sie das über Inscruni verfügbare Formular für das Gesuch um Nachteilsausgleich bei Ihrer Online-Anmeldung aus oder über MyUnifr wenn Sie an der UniFr immatrikuliert sind.
- Schicken Sie bitte die für die Bearbeitung Ihres Gesuchs um Nachteilsausgleich erforderlichen Dokumente so schnell wie möglich an die unten angegebene Anschrift.
Liste der für die Bearbeitung des Gesuchs nötigen Unterlagen
A. Formular für das Gesuch um Nachteilsausgleich. B. Arztzeugnis (nicht älter als 3 Monate). Das Arztzeugnis ist ein ausführliches Gutachten, das Angaben zur Diagnose gemäss der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) und Informationen zum Grad der Behinderung enthält. Die Diagnose sollte durch Angaben zu den Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung auf studienbezogene Aktivitäten ergänzt werden.
Dieses Dokument muss auf Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch ausgestellt werden.
C. Kopie der Entscheidung Ihrer Maturitätsschule (Jahr der Maturität) oder Ihrer Universität (falls vorhanden). - Ihr Gesuch um Nachteilsausgleich wird zunächst von der Verantwortlichen für den Bereich Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung bearbeitet. Sie wird sich ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.
- Anschliessend wird Ihr Gesuch an die entsprechende Fakultät weitergeleitet.
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Die Fakultät teilt Ihnen die Entscheidung hinsichtlich Ihres Gesuchs mit.
Bemerkung:
Die gewährten Nachteilsausgleichsmassnahmen gelten für die gesamte Studiendauer – es sei denn, der Gesundheitszustand der Studentin oder des Studenten verändert sich und erfordert eine Anpassung oder Neubewertung der Nachteilsausgleichsmassnahmen. in diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Verantwortliche für den Bereich Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung.
Bei einem Wechsel des Studiengangs bzw. -programms, wenden Sie sich bitte an die Verantwortliche für den Bereich Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung.
Fristen in denen ein Gesuch um Nachteilsausgleich eingereicht werden kann
- für Personen, die nicht an der Unifr immatrikuliert sind:
30. April
für das folgende Herbstsemester.
30. November
für das folgende Frühlingssemester.
- für Personen, die an der Unifr immatrikuliert sind (ab dem 2. Semester):
30. Juni
für das folgende Herbstsemester.
31. Januar
für das folgende Frühlingssemester.
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Gesuch um Nachteilsausgleich möglichst frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitung des Gesuchs mehrere Wochen beansprucht.
Betreuung von Studentinnen und Studenten mit Behinderung
Bei dem nach Eingang des Gesuchs um Nachteilsausgleich vorgesehenen Gespräch werden die spezifischen Bedürfnisse der Studentin bzw. des Studenten besprochen. Die Verantwortliche für den Bereich Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung kümmert sich im Prinzip um logistische Anliegen bezüglich des Zugangs zu den Gebäuden der Universität (Nutzung von Plattform-Treppenliften und Aufzügen), der Infrastruktur, der Unterrichtsräume, der Stellplätze sowie weiterer Sonderregelungen.
Die Entscheidung bezüglich des Nachteilsausgleichs in Verbindung mit Studium und Prüfungen obliegt den Fakultäten.
Unterkunft
Für Fragen hinsichtlich der Unterkunft können sich die Studentinnen und Studenten an die Stiftung für studentisches Wohnen Apartis wenden.
Nützliche Dokumente
Dienstleistungen
Personen mit eingeschränkter Mobilität
Lagepläne der Universität Freiburg
Bereitstellung von Rollstühlen:
Bei Bedarf/im Notfall stellt die Unifr zwei Rollstühle zur Verfügung:
- Standort Miséricorde:
MIS01, Raum 1022 (Sanitätsraum), verfügbar über die Nummer
026 300 95 00 (Pikett Hausdienst)
- Standort Pérolles:
PER21, Raum C021 (Sanitätsraum), verfügbar über die Nummer
026 300 93 00 (Pikett Hausdienst)
Studierende mit Autismus-Spektrum-Störung
Nützliche Links
ProInfirmis
Procap Schweiz
Freiburger Vereinigung für Hörgeschädigte
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
AGILE.CH
Forum Handicap Fribourg
Kontakt
Nathalie Lambert
Leiterin der Dienststelle Gleichstellung, Diversität und Inklusion
Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung
Av. de l'Europe 20
1700 Freiburg
handicap@unifr.ch