Praktika

Das Absolvieren von fachbezogenen Praktika ist sowohl im Bachelor-Hauptfach Medien- und Kommunikationswissenschaft als auch im Master in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung ein wichtiger Teil des Studiums. Diese Praktika können an das Studium angerechnet werden:

  • Im Bachelor-Hauptfach "Kommunikationswissenschaft und Medienforschung" kann ein mindestens vierwöchiges Praktikum (bei Anstellungsgrad 100%, entsprechend länger bei Teilzeitstellen) anstelle eines Wahlkurses mit 3 ECTS-Punkten an das Studium angerechnet werden.
  • Im Master-Hauptfach "Kommunikation und Gesellschaft" bzw. "Kommunikationswissenschaft und Medienforschung" kann ein Praktikum im Modul "Inter- and Transdisciplinary Perspectives" angerechnet werden. Ein mindestens vierwöchiges Praktikum ergibt 3 ECTS, ein mindestens achtwöchiges Praktikum 6 ECTS.

Bedingungen für die Anrechnung eines inhaltlich passenden Praktikums sind eine vorgängige Anmeldung, das Verfassen eines Praktikumsberichts innerhalb eines Monats nach Abschluss des Praktikums sowie eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers in Form eines Arbeitszeugnisses.

An der Universität Freiburg können Studierende bei der Zeitschrift Spectrum, dem Radio Unimix und dem Online-Fernsehen Unicam praktische Erfahrungen im Journalismus sammeln. Praktika bei Unimix und Unicam können im Bachelor-Hauptfach "Kommunikationswissenschaft und Medienforschung" ans Studium angerechnet werden. Ausschreibungen für externe Praktika geben wir gerne über die DCM-Mailingliste (Anmeldung: Mail mit Betreff "subscribe dcm-mailinglist" an sympa@unifr.ch) an die Studierenden weiter.

Wenn Sie ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten, finden Sie die Bedingungen für eine allfällige finanzielle Unterstützung durch Swiss European Mobility auf der Website der Dienststelle für internationale Beziehungen.

  • Inhaltliche Voraussetzungen

    Ein journalistisches Praktikum kann bei einem Medium (Presse, Radio, TV, Online-Dienste), aber auch im Bereich Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Verfassen von Pressecommuniqués, Broschüren, redaktionelle Betreuung von Websites und Social Media u. a.) erfolgen. Bedingung ist, dass die Studierenden während des Praktikums eine redaktionelle Tätigkeit ausüben. Ebenfalls an das Studium angerechnet werden Praktika in den Bereichen Medien-, Markt- und Meinungsforschung. Falls Sie nicht sicher sind, ob das Praktikum, das Sie absolvieren möchten, diese inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie dies beim Studienberater des Departements abklären.

  • Anmeldung

    Praktika mit Beginn ab Oktober 2013 müssen, wenn sie an das Studium angerechnet werden sollen, gemäss den Vorgaben der Fakultät (Art. 7 Abs. 2 des Organisationsreglements) vorgängig beim Studienberater des Departements angemeldet werden. Verwenden Sie hierzu das vom Departement vorgesehene Formular "Anmeldung zum Praktikum", geben Sie die verlangten Informationen zu Inhalt und Dauer des Praktikums an und lassen Sie das Dokument zu Beginn des Praktikums vom Arbeitgeber und vom Studienberater unterzeichnen.

    Formular "Anmeldung zum Praktikum"

    Mit seiner Unterschrift bestätigt der Studienberater, dass das gewählte Praktikum die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Anrechnung erfüllt und später angerechnet werden kann, sofern Dauer und Inhalte des Praktikums tatsächlich den Angaben auf dem Formular entsprechen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, diese Informationen mittels eines Arbeitszeugnisses zu belegen, das er unmittelbar nach Abschluss des Praktikums für den Praktikanten oder die Praktikantin ausstellt. 

  • Praktikumsbericht

    Die Studierenden müssen einen schriftlichen Praktikumsbericht (ca. 2-4 Seiten) erstellen. In diesem Bericht müssen zunächst der Arbeitgeber, das Produkt (Zeitung, Zeitschrift, Radiostation etc.) und die Dauer des Praktikums aufgeführt werden. Anschliessend enthält der Bericht die folgenden Punkte:

    • Aufgaben im Detail
    • Betreuung im Unternehmen
    • Sozialisation in der Redaktion
    • Probleme
    • Persönliche Erfahrungen und Lehren
    • Beurteilung des Praktikums (u.a. Antwort auf die Frage, ob die Stelle weiter zu empfehlen ist)

    Der Praktikumsbericht und das Arbeitszeugnis sind spätestens einen Monat nach Abschluss des Praktikums zusammen mit dem ausgefüllten Formular zur Anrechnung von Praktika beim Sekretariat des Departments für Medien- und Kommunikationswissenschaft oder direkt beim Studienberater einzureichen.

  • Anrechnung der Credits

    Der Studienberater prüft die eingereichten Unterlagen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, empfiehlt er mit seiner Unterschrift auf dem Anrechnungsformular das Praktikum zur Anrechnung an das Studium. Die Studierenden reichen daraufhin das vollständig ausgefüllte Anrechnungsformular sowie in elektronischer Form das Anmeldeformular, den Praktikumsbericht und das Arbeitszeugnis auf dem Dekanat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ein.

    Formular zur Anrechnung von Praktika

    Bitte halten Sie die vorgegebenen Schritte und Fristen genau ein! In begründeten Fällen kann der Studienberater inhaltlich geeignete Praktika auch dann zur Anrechnung empfehlen, wenn keine vorgängige Anmeldung erfolgt ist oder der Praktikumsbericht später als in der vorgegebenen Frist von einem Monat nach Abschluss des Praktikums beim Departement eingetroffen ist. Der definitive Entscheid über die Anrechnung eines Praktikums liegt aber in jedem Fall beim Dekanat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät.