Frequently asked questions (FAQ)

Enrollment courses / exams

  • How can I register for courses and exams?

    Die Kurs- und Seminareinschreibungen erfolgen zu Semesterbeginn über Ihr MyUniFR-Konto. Eine Kurseinschreibung gilt gleichzeitig als Einschreibung für das Examen an der Prüfungssession am Semesterende. Bitte konsultieren Sie den Kalender der Prüfungssessionen auf unserer Webseite, um sich über die Einschreibedaten zu informieren.

    The course and seminar registrations take place at the beginning of the semester via your MyUniFR account. A course enrollment also counts as enrollment for the exam at the exam session at the end of the semester. Please consult the agenda for assessment periods on our website to find out about the registration dates.

  • I missed the registration date for the exams. Can I still register?

    According to the regulations (RegOrg art. 23 al. 2), late registrations will be rejected, unless the candidate can prove that exceptional circumstances that are independent of his or her will have prevented him or her from registering in time , The exam delegate decides. These exceptional circumstances must be demonstrated in a written application to the exam delegate with supporting documents; exams-delegate-ses@unifr.ch.

  • Can I withdraw from the exams after the registration deadline?

    Yes, you can withdraw up to the last working day at noon (12:00 p.m.) before the exam, except for exams with ongoing evaluation. If the withdrawal occurs after the official deadline, the examination fee will be withheld. The withdrawal must be made in your MyUniFR account.

Exams

Theses

  • When do I have to submit my seminar paper?

    Um sich für die Kurse und Prüfungen des dritten Jahres einschreiben zu können, muss die Seminararbeit mit dem entsprechenden Formular spätestens bis zum 31. Oktober des entsprechenden akademischen Jahres bei der zuständigen Lehrperson eingereicht werden. Die zwei Module der Veranstaltung Informationskompetenz für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, müssen zu diesem Zeitpunkt bestanden sein.

  • Kann ich als BWL-Student die Bachelorarbeit zu einem volkswirtschaftlichen Kurs schreiben (oder umgekehrt als VWL-Student zu einem BWL-Kurs)?

    Alle Professoren der WiSo-Fakultät können Referenten von Bachelorarbeiten sein. Allerdings muss dabei das Studienreglement beachtet werden, welches einen Zusammenhang zwischen dem Thema der Arbeit und dem angestrebten Bachelortitel verlangt:
    RegOrg Art. 5 Abs. 1: „1 Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige und methodische Untersuchung eines Themas der gewählten Studienrichtung, durch welche ihre Verfasserin oder ihr Verfasser nachweist, dass sie oder er sich der wissenschaftlichen Literatur sowie des theoretischen und methodologischen Instrumentariums zu bedienen weiss. Sie muss im Bereich einer der besuchten Veranstaltungen geschrieben werden.“ Studierende, welche einen Professoren wählen dessen Lehre nicht in der entsprechenden Studienrichtung liegt, müssen ein Gesuch an den Examensdelegierten stellen, in welchem sie die Thematik und einen Projektvorschlag einreichen: exams-delegate-ses@unifr.ch

  • Bis zu welchem Zeitpunkt darf ich meine Diplomarbeit abgeben, ohne die Gebühr des folgenden Semesters bezahlen zu müssen?

    Bis zum letzten Donnerstag vor Beginn der Vorlesungen des folgenden Studiensemesters.

Master

Mobilität

Mehrsprachige Studien und Diplome

  • Wie viele ECTS-Kreditpunkte muss ich in jeder Sprache erwerben, um ein zweisprachiges oder ein dreisprachiges Diplom zu erhalten?

    Art. 15. Mehrsprachige Studien und Diplome (RegOrg)
    1. Einem/er Kandidat/In eines Bachelordiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigen ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entspreche.
    2. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch oder Englisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entsprechen.
    3. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 18 der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der Kurse und der Seminare in allen drei Studiensprachen Deutsch, Französisch und Englisch) erworben hat, und der oder die die Masterarbeit in einer der drei Sprachen verfasst hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des dreisprachigen Studiums ausgestellt.

Schlussbestätigung / Diplom

Nebenerwerb

  • Nebenerwerb für ausländische Studierende

    Ausländische Studierende können einen Nebenerwerb von höchstens 15 Stunden pro Woche (oder bis zu 100% in den Sommerferien) ausüben, unter der Bedingung dass sie die ersten zwei Semester erfolgreich abgeschlossen haben (mindestens 36 ECTS).
    Das entsprechende Formular wird von der kantonalen Bevölkerungsdienststelle zur Verfügung gestellt. Das Dekanat kann dieses mit einer offiziellen Bestätigung ergänzen.